Ladendiebstahl
Folgende E-Mail habe ich vor einigen Tagen bekommen. Der Autor hat (aus verständlichen Gründen) darum gebeten, anonym zu bleiben.
Natürlich muss man immer die Verhältnismäßigkeit wahren, aber es ist und bleibt für uns (Einzelhändler) einfach frustrierend, immer wieder die selben Typen beim Diebstahl zu erwischen...
Sehr geehrter Herr Harste,Ich habe mich über die Mail sehr gefreut. Ich sehe hier im Laden immer nur die Diebe, frustrierte Polizisten und Wochen Später die Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen, in denen mir mitgeteilt wird, dass die Verfahren eingestellt worden sind.
In der letzten Zeit habe ich mit Interesse über Ihre Frustration bei dem Umgang mit Ladendiebstählen gelesen.
Da ich Staatsanwalt bin, wollte ich Ihnen einen Blick von der anderen Seite geben und auch um etwas Verständnis bitten.
Ladendiebstahl ist, um mal bei einem Supermarkt zu bleiben, unser "bester Artikel". Prozentual ist dieser als Delikt mit führend. Ladendiebstahl ist also eine Massenverwaltung. Es kann nicht jeder in einer Anklage münden.
Daher kriegt jeder zunächst eine Chance: Einstellung gegen Geldauflage (§ 153 a StPO) oder - bei sehr geringen Beträgen - sogar ohne Auflage (§ 153). Das macht einen sehr großen Anteil aus und reicht bei dem Gelegenheitstäter als Abschreckung aus. Erwischt man ihn wieder, so endet das mit einem Strafbefehl oder einer Anklage.
Problematisch sind Ihre Junkies. Diese haben oftmals eine solche Liste an Vorstrafen, daß sie sich durch einen einfachen Ladendiebstahl nicht mehr beeindrucken lassen. Oftmals wird hier der Ladendiebstahl eingestellt, da dem Beschuldigten eine höhere Strafe in einem anderen Verfahren droht (§ 154 StPO). Auch das kennen Sie wahrscheinlich. Gerade bei Junkies wird dabei sehr oft sehr viel wegbeschränkt. Wenn der Beschuldigte mit einer hohen Haftstrafe zu rechnen hat, spielt der Ladendiebstahl eine untergeordnete Rolle.
Wir nehmen den Ladendiebstahl nicht auf die leichte Schulter und wenn einer zum fünften Mal wegen 5,- erwischt wird, dann wird auch mal eine Freiheitsstrafe ausgeworfen. Dort stellt sich dann aber immer die Frage, ob man jemanden wirklich für 10,- ins Gefängnis steckt.
Ich hoffe, ich konnte wenigstens ein bißchen Verständnis vermitteln.
Natürlich muss man immer die Verhältnismäßigkeit wahren, aber es ist und bleibt für uns (Einzelhändler) einfach frustrierend, immer wieder die selben Typen beim Diebstahl zu erwischen...
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Kommentare
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Gutscheinexperte am :
Philipp Stern am :
Max am :
Klingt komisch ist aber so.
HKL = Handelsklasse
Olav am :
Andrea.S am :
Falls doch: Link posten.
-thh am :
-thh
Dsichling am :
Kit am :
http://de.wikipedia.org/wiki/Broken_window_Theorie
Meine Meinung: Zero Tolerance. Immer wieder hört man, auch in anderen Zusammenhängen, dass unsere Gesetze völlig ausreichend seien, sie müssten nur auch angewendet werden. Völlig korrekt.
Dass es für Straftaten(!) hier in Deutschland ein "Rabattsystem" für Mehrfach- und Kombinationstäter gibt finde ich schon mehr als erschreckend. Und das ist dem Durchschnittsbürger auch nicht zu vermitteln.
Jens am :
zozze am :
Saperlot am :
Besser???
Lukas am :
Rosa L. am :
Nik am :
Schon die alten Rämer hattenm den Grundsatz "Iudex non calculat", also "Der Richter rechnet nicht", also nicht im Sinne von 1 + 1 + 1 = 3.
Juristerei ist, wie viele andere Dinge auch, dem Laien nur schwierig zu vermitteln.
3LZP = 3 Lang Zeit Prozesse
Ben am :
Natürlich kann von mir aus, ein Dieb auch wegen nur 10,- EUR in Haft gehen - wenn er es anders nicht kapiert!
Es gibt Leute, die müssen ins Gefängnis, wenn sie nur mit "Holzschuhen" (Lärmbelästigung!) rumlaufen.
Nicole am :
Die Gerichte haben ja nicht nur Diebstähle zu verhandeln sondern auch Morde, Vergewaltigungen, Körperverletzungen etc. Da haben die nun wirklich keine Zeit auch noch neben MP3-Raubkopier-Delikten auch noch 5 Euro Diebstähle zu "verwalten".
Der Mob ist aber schnell da wenn es darum geht Gerichtsverhandlungen bezüglich Mord und Vergewaltigung zu beschleunigen...ja, WIE DENN?!
Also muss sortiert werden.
Ar-ras am :
Nach einigen Entzügen dürfte der Bedarf doch gedeckt sein oder nicht?
Wohl-Täter am :
DerWiXXer am :
Soki am :
Andrea.S am :
Rinderteufel am :
Siggi am :
jemand® am :
Siggi am :
grossklein am :
Das Verfahren gegen Eckhoff ist sehr fadenscheinig eingestellt worden.
Das Verfahren gegen Zechbau wegen Bestechung ging für ihn gut aus.
Der Kommentar von Elke Gundel im Weser-Kurier war einfach lächerlich. Zechbau soll das Haus von Staatsrat Hoffmann zu billig umgebaut haben.Sie schreibt, Zechbau hätte beim Umbau sogar Verlust gemacht und rechnet ihm dieses positiv an. Na ja, es hätten auch Arbeiter von städtischen Baustellen einfach bei Hoffmann arbeiten und die Stunden der Stadt in Rechnung stellen können. Dieses ist wohl nicht geschehen. Bei normaler Bestechung bleibt kein Gewinn, oh Wunder.
Das Zech leitende Beamte der Bauverwaltung in seine private Werderstadionloge einlädt, fand sie auch richtig.
Gala ist auch 6 Monate nach Antritt seiner Freiheitsstrafe geflohen und bis heute noch nicht wieder aufgetaucht.
Kit am :
Weil die Grossen bei ihren Strafzumessungen immer auf die Straffreiheit der Kleinen verweisen.
Britta am :
dennoch sollten sich einige kommentatoren hier einmal fragen, ob die drogensucht eines junkies nicht schon strafe genug ist. bei der summe an delikten, die schwer abhängige personen vorweisen, fällt der diebstahl im wert von zehn euro nicht weiter ins gewicht.
es ist immer einfach als gut situierter mensch den zeigefinger zu heben und zu sagen "frechheit, wieso wird der nicht bestraft?", aber daran zu denken, dass sich dieser mensch große teile seines lebens versaut hat, dürfte doch nicht so schwer fallen.
Kit am :
Das ist genauso einfach wie deine Moralpredigt aus der sicheren Deckung.
Ich wünsche dir für jeden Ladendiebstahl der bei Björn passiert einen kleinen Einbruch in deine Wohnung oder dein Haus.
Nach einem Jahr reden wir dann weiter.
Tim am :
Der Staat ist hier IMHO in der Pflicht, die Bürger auch im Kleinen zu schützen. Wenn er das nicht kann, steht sein Gewaltmonopol zur Disposition.