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Ladendiebstahl

Folgende E-Mail habe ich vor einigen Tagen bekommen. Der Autor hat (aus verständlichen Gründen) darum gebeten, anonym zu bleiben.
Sehr geehrter Herr Harste,

In der letzten Zeit habe ich mit Interesse über Ihre Frustration bei dem Umgang mit Ladendiebstählen gelesen.

Da ich Staatsanwalt bin, wollte ich Ihnen einen Blick von der anderen Seite geben und auch um etwas Verständnis bitten.

Ladendiebstahl ist, um mal bei einem Supermarkt zu bleiben, unser "bester Artikel". Prozentual ist dieser als Delikt mit führend. Ladendiebstahl ist also eine Massenverwaltung. Es kann nicht jeder in einer Anklage münden.
Daher kriegt jeder zunächst eine Chance: Einstellung gegen Geldauflage (§ 153 a StPO) oder - bei sehr geringen Beträgen - sogar ohne Auflage (§ 153). Das macht einen sehr großen Anteil aus und reicht bei dem Gelegenheitstäter als Abschreckung aus. Erwischt man ihn wieder, so endet das mit einem Strafbefehl oder einer Anklage.

Problematisch sind Ihre Junkies. Diese haben oftmals eine solche Liste an Vorstrafen, daß sie sich durch einen einfachen Ladendiebstahl nicht mehr beeindrucken lassen. Oftmals wird hier der Ladendiebstahl eingestellt, da dem Beschuldigten eine höhere Strafe in einem anderen Verfahren droht (§ 154 StPO). Auch das kennen Sie wahrscheinlich. Gerade bei Junkies wird dabei sehr oft sehr viel wegbeschränkt. Wenn der Beschuldigte mit einer hohen Haftstrafe zu rechnen hat, spielt der Ladendiebstahl eine untergeordnete Rolle.

Wir nehmen den Ladendiebstahl nicht auf die leichte Schulter und wenn einer zum fünften Mal wegen 5,- erwischt wird, dann wird auch mal eine Freiheitsstrafe ausgeworfen. Dort stellt sich dann aber immer die Frage, ob man jemanden wirklich für 10,- ins Gefängnis steckt.

Ich hoffe, ich konnte wenigstens ein bißchen Verständnis vermitteln.
Ich habe mich über die Mail sehr gefreut. Ich sehe hier im Laden immer nur die Diebe, frustrierte Polizisten und Wochen Später die Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen, in denen mir mitgeteilt wird, dass die Verfahren eingestellt worden sind.

Natürlich muss man immer die Verhältnismäßigkeit wahren, aber es ist und bleibt für uns (Einzelhändler) einfach frustrierend, immer wieder die selben Typen beim Diebstahl zu erwischen...

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Kommentare

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Gutscheinexperte am :

Rein von meinem logischen Verständnis her wäre das doch sinnvoll, die Strafe für denden Ladendiebstahl bei einem Junkie oben drauf zu packen. soviel aufwand kann das ja ned sein, gerade wenn das videoband da ist wo der typ sich das zeug in die tasche steckt UND Zeugen da sind.

Philipp Stern am :

Ein solches Addieren von Strafen führt aber zu sehr grotesken Situationen: Z.B. kann es dann härter bestraft werden, wenn jemand 20 Autos aufbricht, als wenn er ein Kind missbraucht. Man muss also irgendwie eine Gesamtstrafe bilden, die geringer als die Summe der Einzelstrafen ist.

Max am :

1+1+1+1+1 = 2 Jahre Freiheitsstrafe.
Klingt komisch ist aber so.

HKL = Handelsklasse

Olav am :

Der Shopblogger hat schon bei dem einen oder anderen Leser mehr Verständnis für die Belange eines Supermarktbetreibers geweckt. Dieses Prinzip funktioniert sicherlich auch in anderen Bereichen. Also: mehr bloggende Staatsanwälte, bitte!

Andrea.S am :

Was heißt hier "mehr"? Gibt es denn einen bloggenden StA? Es gab mal einen, aber aktuell gibt es meines Wissens keinen mehr...

Falls doch: Link posten. ;-)

-thh am :

Eher unwahrscheinlich, daß sich Beamte (insbesondere Staatsanwälte oder Polizeibeamte) oder Richter finden, die über ihre berufliche Tätigkeit zu bloggen bereit wären. Dagegen sprechen nicht nur dienstliche Verschwiegenheitspflichten, sondern auch die beamtenrechtliche Pflicht zur Zurückhaltung auch im außerdienstlichen Bereich.

-thh

Dsichling am :

Also ich finde auch, dass man das ruhig mit anrechen sollte. irgendwann muss das Fass ja mal überlaufen. und da kann dann so ein 5Euro-Ladendiebstahl der trofen sein, der das überlaufen bewirkt.

Kit am :

Ich hätte gerne mal die Meinung des Herrn Staatsanwaltes zu diesem Artikel gehört:

http://de.wikipedia.org/wiki/Broken_window_Theorie

Meine Meinung: Zero Tolerance. Immer wieder hört man, auch in anderen Zusammenhängen, dass unsere Gesetze völlig ausreichend seien, sie müssten nur auch angewendet werden. Völlig korrekt.

Dass es für Straftaten(!) hier in Deutschland ein "Rabattsystem" für Mehrfach- und Kombinationstäter gibt finde ich schon mehr als erschreckend. Und das ist dem Durchschnittsbürger auch nicht zu vermitteln.

Jens am :

Das genannte 'Rabattsystem' ist nicht nur autochthonen Bürgern nicht zu vermitteln, sondern geradezu eine goldgeränderte Einladung an die einschlägigen Migrationshintergründler, Straftaten zu begehen. Wessen heimatliche Stammesordnung bei Vergehen den Freikauf, anderweitig Amputation der Extremitäten und Steinigung vorsieht, der reibt sich angesichts des StGB doch verwundert die Augen - beim ersten Mal. Dutzende Straftaten später wird er dann euphemistisch als "Intensivtäter" bezeichnet und lebt längst auf Kosten der gesetzestreuen Einheimischen, denen er zum Gruße "ischfickdisch, deutsche Katoffl" zuruft.

Saperlot am :

Geh Steine werfen, du linksradikaler Kiffer.

Besser???

Lukas am :

Du hast es hier doch schon vor sechs Monaten unerträglich gefunden. Bitte sei doch konsequent und penetriere die rot-grünen Weltverbessererseiten, anstelle hier herumzupöbeln. Danke für Dein Verständnis.

Nik am :

Dann ist dem Durchschnittsbürger mal ein Blick in die Strfprozessordnung empfohlen.

Schon die alten Rämer hattenm den Grundsatz "Iudex non calculat", also "Der Richter rechnet nicht", also nicht im Sinne von 1 + 1 + 1 = 3.

Juristerei ist, wie viele andere Dinge auch, dem Laien nur schwierig zu vermitteln.

3LZP = 3 Lang Zeit Prozesse

Ben am :

@ Herr Staatsanwalt

Natürlich kann von mir aus, ein Dieb auch wegen nur 10,- EUR in Haft gehen - wenn er es anders nicht kapiert!

Es gibt Leute, die müssen ins Gefängnis, wenn sie nur mit "Holzschuhen" (Lärmbelästigung!) rumlaufen. ;-)

Nicole am :

Die Gerichte sind chronisch unterbesetzt. Die Gefängnisse teilweise schon sehr voll. Da ist oft nicht mal eine Einzelzelle möglich was auch u.a. zu Situationen wie letztens mit dem zusammengeschlagen Insassen führt. Die Aggressionsbereitschaft steigt dazu stark an.

Die Gerichte haben ja nicht nur Diebstähle zu verhandeln sondern auch Morde, Vergewaltigungen, Körperverletzungen etc. Da haben die nun wirklich keine Zeit auch noch neben MP3-Raubkopier-Delikten auch noch 5 Euro Diebstähle zu "verwalten".

Der Mob ist aber schnell da wenn es darum geht Gerichtsverhandlungen bezüglich Mord und Vergewaltigung zu beschleunigen...ja, WIE DENN?!

Also muss sortiert werden.

Ar-ras am :

Wieso nicht jedesmal wenn die Junkies was machen, nen kalten Entzug machen :-D

Nach einigen Entzügen dürfte der Bedarf doch gedeckt sein oder nicht?

Wohl-Täter am :

[X] Fixerstuben now!

DerWiXXer am :

[x] Wichserstuben now!

Soki am :

Ach ja die im Orion hatten noch unkomplizierte Methoden mit den Dieben. Hand ab und fertig. Mehr als 2 mal könnte somit keiner was klauen ;-)

Siggi am :

Ich geh nie wieder in' Se*-Shop!

jemand® am :

Warum führst du eigentlich keine Bearbeitungsgebühr bei Ladendiebstählen ein? Ich und mWn andere haben dich das zwar schon öfters gefragt, aber du könntest so wenigstens noch was dabei verdienen, wobeoi ich bezweifle, dass sich das deine "Kundschaft" leisten kann. :-(

Siggi am :

Dann sollen die "Kunden" (im Berliner Sinne) eben ein Pfand da lassen. Die Hose macht sich bei Herren immer gut. Da wird man schnell kompromißbereit.

grossklein am :

Wieso sollen die Kleinen ins Gefängnis, wenn die Grossen nicht bestraft werden ?
Das Verfahren gegen Eckhoff ist sehr fadenscheinig eingestellt worden.
Das Verfahren gegen Zechbau wegen Bestechung ging für ihn gut aus.
Der Kommentar von Elke Gundel im Weser-Kurier war einfach lächerlich. Zechbau soll das Haus von Staatsrat Hoffmann zu billig umgebaut haben.Sie schreibt, Zechbau hätte beim Umbau sogar Verlust gemacht und rechnet ihm dieses positiv an. Na ja, es hätten auch Arbeiter von städtischen Baustellen einfach bei Hoffmann arbeiten und die Stunden der Stadt in Rechnung stellen können. Dieses ist wohl nicht geschehen. Bei normaler Bestechung bleibt kein Gewinn, oh Wunder.
Das Zech leitende Beamte der Bauverwaltung in seine private Werderstadionloge einlädt, fand sie auch richtig.
Gala ist auch 6 Monate nach Antritt seiner Freiheitsstrafe geflohen und bis heute noch nicht wieder aufgetaucht.

Kit am :

"Wieso sollen die Kleinen ins Gefängnis, wenn die Grossen nicht bestraft werden ?"

Weil die Grossen bei ihren Strafzumessungen immer auf die Straffreiheit der Kleinen verweisen.

Britta am :

es ist verständlich, dass der ladeninhaber daran interessiert ist, dass der stehlende bestraft wird.
dennoch sollten sich einige kommentatoren hier einmal fragen, ob die drogensucht eines junkies nicht schon strafe genug ist. bei der summe an delikten, die schwer abhängige personen vorweisen, fällt der diebstahl im wert von zehn euro nicht weiter ins gewicht.
es ist immer einfach als gut situierter mensch den zeigefinger zu heben und zu sagen "frechheit, wieso wird der nicht bestraft?", aber daran zu denken, dass sich dieser mensch große teile seines lebens versaut hat, dürfte doch nicht so schwer fallen.

Kit am :

"... es ist immer einfach als gut situierter mensch den zeigefinger zu heben und zu sagen "frechheit, wieso wird der nicht bestraft?",".

Das ist genauso einfach wie deine Moralpredigt aus der sicheren Deckung.

Ich wünsche dir für jeden Ladendiebstahl der bei Björn passiert einen kleinen Einbruch in deine Wohnung oder dein Haus.

Nach einem Jahr reden wir dann weiter.

Tim am :

Strafe genug? Wozu dient Strafe? Sie soll einerseits eine Verhaltensänderung beim Bestraften auslösen. Das dürfte bei einem Junkie tatsächlich aussichtslos sein. Sie soll aber in letzter Konsequenz auch dei Gesellschaft vor dem Täter schützen. Und dabei sehe ich keinen Grund, warum notorische Ladendiebe nicht irgendwann "aus dem Verkehr" geozen werden sollten - egal welche Probleme und Schicksalsschläge sie mit sich herumtragen.

Der Staat ist hier IMHO in der Pflicht, die Bürger auch im Kleinen zu schützen. Wenn er das nicht kann, steht sein Gewaltmonopol zur Disposition.

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