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Keine Eierdiebin

Ich wurde eben hektisch nach vorne gerufen: "Eine Kundin ist mit einer Packung Eier einfach rausgegangen!"

Nicht nur ein Mitarbeiter, sondern auch mehrere Kunden hatten die Situation beobachtet. Eine Kollegin war bereits dabei, die "Diebin" zu verfolgen. Mit dem Ergebnis, dass die Eierpackung zum einen leer, zum anderen nichtmal von uns war.

Warum die Frau die leere Packung überhaupt mitgebracht hat, konnten wir nicht mehr herausfinden. Allerdings hätte sie auch einfach jemandem Bescheid sagen und damit viel Aufregung vermeiden können...

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Kommentare

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Olli G. am :

vielleicht hat sie nur vergessen, die leere Eierpackung bei dir ins Regal zu stellen *fg*

Sudoku-Blogger am :

Naja die Zeiten, in denen Eier gestohlen werden sind doch gottlob schon lange vorbei oder nicht? Kann mir nicht vorstellen dass das noch öfter passiert.

Christian am :

Vielleicht war sie auch einfach in Gedanken und ist deshalb nicht auf die Idee gekommen. Soll schon mal passieren.

Marc am :

verkauft ihr Eier auch "lose"? Wenn ja oder sie's nicht wusste, hat sie die Packung sicherlich nur als "Mehrwegverpackung" mitgebracht..

RA Ulbricht am :

Ihnen ist schon klar, dass Sie die Kundin nicht festhalten dürfen - nur weil Sie eine Eierpackung in der Hand hat. Dies ist als Verdacht nicht ausreichend und kann zu einer bösen Klage führen ;-)

Marcel Dunkelberg am :

Was redest du für einen Müll. Natürlich darf man sie festhalten.

Ich darf den dir wohl entfallen Absatz zitieren?

Laut Strafprozessordnung § 127 ist sogar jedermann befugt, einen auf frischer Tat ertappten Straftäter festzuhalten und die Polizei zu rufen. Unter festhalten kann auch ein unvermeintliches Maß an Körpereinsatz zu verstehen sein. Wenn man weiß, um wen es sich handelt, muss man ihn laufen lassen und anzeigen.

Marcel Dunkelberg am :

Ja, ich halte das für einen ausreichenden Verdacht, wenn jemand mit "Ware" aus meinem Laden geht, und dies sogar von Zeugen bestätigt wurde. Ob's danach immer noch ein Ladi war oder nicht zählt da erstmal nicht.

Gruß
Marcel

sanja am :

1. überlegung: ?! wegen einer packung eier so viel aufstand?!
2. überlegung: hm, wenn die eier klaut hat sie auch viell. mehr oder öfters was geklaut
3. überlegung: was wenn die von der nahrungsmittelbehörde kam? oder schlimmer - das ein terroristischer angriff war? sie hat genmanipulierte eier reingeschmuggelt sodass deine käufer salmonellen kriegen usw...
4. überlegung: würd das mit der 3. überlegung und terroristischem angriff funktionieren? würde man das nicht bei eiern sehen??
5. überlegung: ich mach mir zu viele gedanken um EIER

Rinderteufel am :

Die wollte dir bestimmt nur wieder die packung bringen,
erinnerte sich dann aber

a) Das diese nicht von dir war.
oder
b) An den Blogeintrag, und daran das du die Dinger ja garnicht haben willst. :p

NIX am :

Also auf die Idee im Geschäft anzugeben, dass ich eine LEERE Verpackung von irgendwas in der Tasche habe, wäre ich nicht gekommen. Anders sieht es mit Ware aus, die man mitbringt.

Eilert Brinkmann am :

Wenn ich irgendwas in einer (verschlossenen) Tasche mit mir herumtrage, würde ich in der Regel auch nirgends extra Bescheid sagen. Dass man ein Geschäft nicht nur mit völlig entleerten Taschen betritt, ist ja normal. Aber was sich in einer Tasche befindet, wird auch nicht so einfach von Kassierern und anderen Kunden gesehen. Nur wenn man einen leicht "verwechselbaren" Gegenstand offen sichtbar mit in einen Laden und wieder hinaus nimmt (wie z.B. eine Eierpackung in einen Supermarkt), könnte man sich schon Gedanken darüber machen, wie sich Missverständnisse vermeiden lassen.

Bobo am :

also da würd ich auch nicht drauf kommen, an der Kasse bescheid zu sagen das ich eine leere Verpackung eines Gegenstandes bei mir habe, der in dem Laden gar nicht gehandelt wird!!! Wenn mir dann noch einer aus dem Laden hinterherrennt um mich zu kontrollieren, wär ich wahrscheinlich das Letzte mal dort gewesen!

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