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Fünfer

Fragt mich nicht, was das soll...

Der kopierte 5-Euro-Schein lag im Laden rum. :-)


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Kommentare

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Kai am :

Ist doch klar...ist ein Verrechnungsfünfer. Einfach bei der Bank einreichen, schon wird der Fünfer gutgeschrieben

Hydi am :

Skandal! Falschgeld beim Shopblogger :-D

Olaf am :

Super Idee, mach ich auch. Muss man nur Irgendjemanden finden, der ihn annimmt. Aber wie heißt es so schön? Die Dummheit der Menschen ist unendlich ;-)

Maru am :

Hast Du das Ding schon bei der Polizei abgeliefert? Ist nämlich ein Straftatbestand...

MoX am :

afaik ist eine offensichtliche "Fälschung", was dieser Schein eindeutig ist keine Straftat.
Und ich glaub jeder Richter würde demjenigen, der den Schein annimmt eine 100% Blindheit attestieren ;-)

Maru am :

Nein, ob die Fälschung offensichtlich ist, ist unerheblich. Anzuwenden sind hier IMO §147 StGB, "Inverkehrbringen von Falschgeld", sowie §149 StGB, "Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen".

Chrissi aus Leipzig am :

was du erzählst ist mit ermessen blödsinn. Man bringt den Schein inverkehr wenn man damit bezahlen will. Wenn man den Schein im Laden auf der erde findet kann des genau so gut ein Scherz von nem bekannten an den Typen gewesen sein der dann dem typen aus der hosentasche geflogen ist zumal der eh schon bissle zerknittert ausschaut. Das würde ja im weiteren sinne bedeuten das jedes muster eines 500 euro scheins den gern die lotteriegesellschaften an tausende haushalte schicken ebenso den straftatbestand erfüllt.

Maru am :

Es gibt sehr präzise Regelungen, nach denen Reproduktionen von Geldscheinen zulässig sind. Zum Beispiel dann, wenn sie von der Reproduktionsgröße her deutlich nach oben oder unten von einem Originalschein abweichen. Und daß es für Werbetreibende keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, hat damit zu tun, daß sie sich daran halten.

Lies dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Falschgeld , Absatz "Blüten".
http://de.wikipedia.org/wiki/Falschgeld#Bl.C3.BCten

Chrissi aus Leipzig am :

aber für leute die noch nie nen 500 euro schein in der hand gehabt haben ist ne komische größe viellei auch normal! Nebenbei wenn von vornherein ersichtlich ist das des ne kopie ist kann man ja wohl schlecht von ner fälschung reden viel mehr von ner fotokopie und wieso sollte ich die scheine die ich besitze nicht fotokopieren dürfen um später zu beweisen das sie in meinem besitz gewesen sind.

Maru am :

Du darfst es eben nicht. Viele Hersteller von Fotokopierern bauen schon von vornherein aus diesem Grund Sperren ein, die verhindern, daß Geldscheine überhaupt kopiert werden können. Du bekommst nur einen schwarzen Balken auf die Kopie. Übrigens ist so eine Sperre wohl auch in einigen Grafikprogrammen wie Paint Shop Pro gesetzt worden, berichtet Heise:

http://www.heise.de/ct/04/03/044/

-.ZacK.- am :

möglicherweise ein "5-Euro-Gutschein" ?!
bei uns im Geschäft gibt es (neben Geschenkgutscheinen) 1-Euro-Gutscheine, und die sind selbstgemacht =) also designt, ausgedruckt, unterschrieben & foliert

an dieser Stelle nochmal danke fürs Designen an Vangelis von www.Pixel7.de =)

F.R. (Psycho-Blog) am :

Vielleicht wollte Dir jemand das Geld für eine Rechnung per Fax zukommen lassen *gg*

J.Mou. am :

ich denke, da freud sich jemand, dass sein Schärtz es ins Blog geschaft hat.

DerChris am :

sonst bin ich ja nicht so, aber:
AUTSCH

Olli G. am :

ach da isser ja mein kleiner Schein :-) Ich hole mir den dann am Samstag ab, bin nämlich auf den Weg in den Norden :-p

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