§334 StGB
Geht das schon als Bestechung durch, wenn einem die Azubine vom Freimarkt einfach so eine Tüte frisch gebrannter Mandeln mitbringt?
Auf jeden Fall eine supernette und gelungene Überraschung.
Auf jeden Fall eine supernette und gelungene Überraschung.
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iStammtisch am : Was wäre die Welt ohne Bayern?
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Ich habe beim Shopblogger vom Freimarkt Bremen gelesen und wollte mal gucken, was das ist. Aha, ein Volksfest. Dann wollte ich, nachdem die Wies’n (offizielle Seite hier) ja gerade vorbei ist, mal gucken, wie groß dieser Freimarkt wohl ist, imme...
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Kommentare
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Andrea am :
corac am :
Ich hätte auch gern leckere Mandeln! Ob deine Azubine mir auch welche bringt
Christian am :
Im folgenden hängt das je nach Grösse
der mitgebrachten Tüte ab.
Wenn sie so groß ist , wie eine Schultüte
zur Einschulung, ist das schon o.k.
Hauptsache sie sind noch schön warm.
Dann ist das keine Bestechung. Definitiv nicht!!!
Rhainer am :
URS am :
SimOne am :
phonebitch am :
Martin am :
Schimpfmeister am :
Andre Heinrichs am :
Claudia am :
CDMU -Christlich-Demokratische-Milchmädchen-Union
500beine am :
GEBRANNTES KIND SCHMECKTE
NACH MANDELN!
Rinderteufel am :
definitiv hart an der Grenze zur Bestechung!
Hmm... Schmalzkuchen... *sabber*
(Ob ich doch noch mal eben zur Bürgerweide fahre?!)