Skip to content

Unbearbeitet zurück

Brief von der "Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales", einem Zweig des Arbeitsamts der Agentur für Arbeit:
Sehr geehrter Herr Harste,

anliegende Rechnung erhalten Sie unbearbeitet zurück.

Der Kostenübernahmeschein ist nicht unterschrieben.

Eine Einkaufsquittung liegt ebenfalls nicht bei.

Daher ist der Vorgang bei uns nicht zu bearbeiten.
Die Unterschrift konnte ich wiederbeschaffen. Zum Glück war der Mann telefonisch zu ermitteln. Auf den Kassenbon wird die BAgIS allerdings trotzdem verzichten müssen. In der Vergangenheit hatte ich den aber ja auch nie mit eingereicht.

Sollten die sich diesmal querstellen und ich mein Geld deswegen nicht bekommen, war das der letzte Sozialschein, den ich hier angenommen habe. :-(

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Mario am :

So kommt also der Überschuss dieser Säcke zusammen.

Ich warte immernoch auf mein Kindergeld von vor 3 Jahren (4500€).

DerLässigeLui am :

das is doch echt unglaublich!
pro sekunde machen wir hier in niedersachsen/bremen 57euro schulden (www.steuerzahler-niedersachsen-bremen.de) und die, die es wirklich am nötigsten haben können bald nirgends mehr einkaufen gehen, weil die zahlungsmoral der 'Säcke' schlecht ist. die verwenden lieber 3 arbeitsstunden darauf zu checken ob das auch mit rechten dingen zu geht.
und da brauch mir keiner mit irgendwelchen paragraphen zu kommen, die sind immer auslegungssache...

CFLP - clevere finanzbeamte läppern pennys

Fokal am :

Kostenübernahmeschein, BAgIS, Sozialschein... Sorry, ich verstehe nur Bahnhof. :nixblick:

I.S. am :

Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber u.ä. bekommen oftmals einen Teil ihrer Unterstützung nur in Form von Gutscheinen ausgezahlt. Mit diesen Gutscheinen gehen sie dann z.B. zu Björn und kaufen ein - und theoretisch bekommt der Einzelhändler dann sein Geld gegen Einreichung des Gutscheins und einer Rechnung vom Sozialamt bzw. der ARGE.

Aus eigener Erfahrung im Laden meiner Eltern weiß ich dass das für den Einzelhändler ein ziemliches Ärgernis ist. Erstens dauert die Erstattung ewig (und die zahlen natürlich keine Zinsen) und zweitens nörgeln sie regelmäßig - wie hier - an den Formalien herum. Im Ergebnis haben immer weniger Einzelhändler Lust, sie diesen Ärger anzutun und dazu auch noch dem Sozialamt kostenlosen Kredit zugewähren.

Bedauerlich ist nur, dass ausgerechnet die Ärmsten dann darunter zu leiden haben, wenn die Gutscheine nicht akzeptiert werden.

Fokal am :

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Jetzt wird's klarer. :-)
Zur Sache selbst fällt mir dann nur noch :-( ein.

Shopbloggerswife am :

Zitat aus sozialhilfe24.de: "Ungeeignetheit mit der Geldleistung umzugehen kann man dann annehmen, wenn dem Hilfeempfänger wiederholt doppelte Zahlungen geleistet werden mussten, um seinen Bedarf in dem Monat zu decken."
Meistens kommen Menschen mit Kostenübernahmescheinen am Monatsende. Oft handelt es sich um erkennbar Drogenabhängige bzw. Alkoholabhängige. Und wenn sie am Monatsende kein Geld mehr für Lebensmittel haben, gibt das Sozialamt in solchen Fällen ZUSÄTZLICH Lebensmittelgutscheine aus, damit sie nicht verhungern, auch wenn bereits die reguläre Zahlung erbracht wurde. Jedenfalls wurde mir dies von den Ämtern erzählt, als ich mich das erste Mal über diese gefühlte Schikane aufgeregt und hinterhertelefoniert habe.

Fokal am :

Auch hier vielen Dank für die Antwort! :-)

Sebastian am :

Wobei eine Verweigerung der Annahme leider die falschen treffen würde.

Christian am :

Eine Verweigerung der Annahme könnte ab dem 1. August sogar sehr teuer werden. Ich sage nur "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)", auch wenn Armut (noch) nicht als Diskriminierungsgrund anerkannt ist.

Markus am :

Öhem,
wenn schon juristisch gebildet und neue Gesetze kennend, wäre vielleicht die Frage angebracht, aus welchem Gesetz Du denn eine Verpflichtung zur Annahme von SCHLECHTscheinen ("Gut"schein kann man die Dinger ja nicht nennen) herleiten willst? Einzig durchgängig nutzbare Währung in D ist nunmal der Euro, niemand muss einen Gutschein/Schuldschein/etc. annehmen, den EIN DRITTER ausgestellt hat. Mal abgesehen davon, dass sich auch jeder Händler aussuchen kann, mit wem er ein Geschäft abschließt und mit wem nicht.

Christian am :

> Mal abgesehen davon, dass sich auch jeder Händler aussuchen
> kann, mit wem er ein Geschäft abschließt und mit wem nicht.

Das gilt demnächst eben gerade nicht mehr. Und Gutscheine sind durchaus ein Geld-Surrogat.

Andre Heinrichs am :

Warum nur beschleicht mich das Gefühl, dass 'Der Staat' nur dann besonders schnell ist, wenn es daum geht, Geld einzusammeln, aber beim Rausgeben von Geld sich lieber Zeit lässt?

fenkt am :

Diesen Unfug mit den Sozialscheinen habe ich noch nie verstanden.
HartzAsylWasimmer Empfänger hat Anspruch auf 10 EUR, bekommt diese bar/unbar ausgezahlt und gut ist.
Der Sozialschein muss ausgestellt, abgeholt, geprüft, verbucht und der Gegenwert an den Händler überwiesen werden.
Für die Kosten dieses Wasserkopfes könnte man die Leute vermutlich auch in Restaurants beköstigen.

thorben am :

damit wird verhindert, dass das geld hochprozentig angelegt wird und/oder in tabak investiert wird...

fenkt am :

Es ist Geld, worauf die Leute Anspruch haben. Was sie kaufen, sollte niemanden ausser den Empfänger selbst interessieren.

thorben am :

es ist blos die frage, ob die leute anspruch drauf haben, das geld zu versaufen...

naja, da kann man aber jetzt stundenlang diskutieren, aber meiner ansicht nach ist die regelung schooon sinnvoll...

Andreas am :

1. Ja, sie haben auch Anspruch darauf, das Geld zu versaufen. Da gibt's überhaupt nichts "stundenlang" zu diskutieren. Es handelt sich um erwachsene Menschen, mündige Bürger, die lediglich ein ihnen zustehendes Recht (!) in Anspruch nehmen. Wofür die Leute das Geld, das ihnen zusteht, ausgeben, geht niemanden etwas an. Oder willst du dir vorschreiben lassen, wofür du deinen Lohn/Gehalt/... ausgeben darfst? Nein? Also.

2. Die Intention aller Gutschein-Regelungen ist keineswegs "fürsorglich" (à la keinen Alkohol kaufen), sondern reine Schikane. Es geht schlicht darum, den Leuten das Leben schwer zu machen. Und die Gutscheine machen Probleme: nur wenige Läden nehmen sie; Wechselgeld gibt's nur bis zu einem bestimmten Betrag zurück; beim Bezahlvorgang fällt auf, dass da jemand "anders" ist (neugierige Blicke der Anderen, tuschel tuschel - soziale Stigmatisierung).

3. Übrigens, für alle Betroffenen: in vielen Städten gibt es Initiativen, bei denen man Gutscheine gegen Bargeld tauschen kann...

Shopbloggerswife am :

Bei uns wickeln wir solche Fälle dezent ab. Der Kunde kommt zur Lagertür, sagt Bescheid, kauft ein und es kümmert sich ein eingeweihter Mitarbeiter darum, damit beim Bezahlvorgang nicht auffällt, daß da jemand "anders" ist.
Übrigens: siehe #3.2. Es ist nicht immer alles schwarz/weiß, wenn es um Ämter und Sozialleistungen geht. Es gibt viele Ungerechtigkeiten, denen wir so manches Mal für unsere Mitarbeiter und Bekannten hinterhertelefoniert haben (Ausländeramt, Arbeitsamt). Aber nicht IMMER ist alles nur Schikane.

Philipp am :

zumindest ich sehe nicht ein, dass jemand ein Recht hat, Steuergelder/Sozialhilfegelder für Drogen (für mich auch Alkohol und Tabak) auszugeben.
Es gibt wirklich Leute die holen sich 4 Packungen Tabak mit dem Gutschein.

Und das Umtauschen in Bargeld dürfte wohl illegal sein!

Die Gutscheine bekommt man, weil man mit Geld nicht umgehenn kann und nicht aus Schikane!

maik am :

ich war heute mit meiner frau auf dem amt,soll eine schulung machen,bin seit dem 1,3,08 arbeitslos gemeldet. habe aber noch kein geld bekommen,sondern heute einen kostenübernahmeschein im wert von 100€ .den habe ich nicht angenommen kann mir jemand helfen der sich damit auskennt :'(

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen