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Vom Fehlartikel zur Futterspende

Einer der ersten Onlineshopkunden hatte einen Brotaufstrich aus Fairem Handel bestellt, der damals gerade nicht vorrätig war. Gemäß AGB bot ich zuerst an, diesen Artikel nachzuliefern. Im Laufe der Wochen stellte sich heraus, dass der Artikel in absehbarer Zeit gar nicht mehr lieferbar sein wird. Ich schrieb also eine Mail:
Hallo!
Ich habe das mit der versprochenenen Nachlieferung des einen Glases "Gepa Bio Mango Fruchtaufstrich" natürlich nicht vergessen.
Es ist wohl tatsächlich so, dass das Produkt von der Gepa in absehbarer Zeit *gar nicht mehr* lieferbar sein wird.

Ich möchte Ihnen nicht zumuten, noch länger auf die Lieferung warten zu müssen und biete daher an, entweder die 2,49€ zu erstatten (Bankverbindung!) oder einen anderen Artikel aus dem Onlineshop als Alternative zu schicken.
Die Antwort folgte ein paar Stunden später:
Besteht die Möglichkeit im Onlineshop für mich einfach eine entsprechende Gutschrift zu hinterlegen die mit meiner nächsten Bestellung verrechnet wird? Ich denke das wäre die einfachste Lösung...
Dicht gefolgt von:
Ach weist was, vergiss das mit der Gutschrift, pack die 2,49 in die Kaffeekasse oder kauf ne Dose Chappi und pack se in die Futterspendebox
fürs Tierheim Bremen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich jetzt zumindest ein kleines schlechtes Gewissen habe, aber natürlich den Wunsch des Kunden respektieren werde. :biggrin:

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Kommentare

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DarkStar am :

1. der wollte nur ins Blog :-P

2. Kommt jetzt in die Kaffekasse oder in die Tier-Futterbox? Die "Futterspende" ist ja zweideutig zu verstehen :-D

katrin am :

aus steuerlicher sicht aber sehr ungünstig für dich - ansonsten natürlich ein löblicher zug des käufers :-))

Anonym am :

Björn muss die 2,49 als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern. Wenn er also für 2,49€ ne Dose Chappi kauft, macht er ein paar Cent Verlust.

Maik am :

Wo ist denn der Unterschied, ob er dem Kunden die Ware schickt oder stattdessen das Futter nimmt und es in die Box legt?

Peter am :

Nicht zu vergessen, dass er das Geld spendet und damit den Betrag absetzbar macht.

Mitarbeiterin am :

Futterspenden können nicht abgesetzt werden. Die landen ja anonym in der Kiste.

Peter am :

Bist du dir sicher? Kann Björn keine Spendenquittung ausstellen? Bis zu einem bewissen Betrag müssen Spenden doch nicht ausgewiesen werden, oder?

Sweetielinchen am :

Das ist mal schön. Find ich toll wen Leute so reagieren.

Louffi am :

Ist es nicht einfacher, die Bestellung von Brotaufstrich in Hundefutter zu ändern und die Dose dann, statt sie zu verschicken, in die Spendenbox zu tun? Dann gibt es steuerlich gar keinen Huddel.

Patrick am :

Im Shop könnte man doch einen Artikel namens "Futterspendebox" einfügen. So etwa für 1 EUR. Und wer was spenden möchte, bestellt einfach entsprechend oft diesen Artikel ;-)

Andre Heinrichs am :

Aber nicht, dass jetzt jemand versucht, aus dem Chappi Kaffee zu trinken ;-)

Manuel am :

...wobei die Frage von ihm bezüglich Gutshrift berechtigt ist. Bei XT(OS)-Commerce gibt es die Möglichkeit, einen Coupon mit Gutschrift auszustellen (Betrag wählbar), die Du dann dem Kunden schicken kannst - und er diesen Gutschein beim nächsten Einkauf einlöst.

...aber eine Spende ist doch auch gut ;-)

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