Vom Fehlartikel zur Futterspende
Einer der ersten Onlineshopkunden hatte einen Brotaufstrich aus Fairem Handel bestellt, der damals gerade nicht vorrätig war. Gemäß AGB bot ich zuerst an, diesen Artikel nachzuliefern. Im Laufe der Wochen stellte sich heraus, dass der Artikel in absehbarer Zeit gar nicht mehr lieferbar sein wird. Ich schrieb also eine Mail:
Hallo!Die Antwort folgte ein paar Stunden später:
Ich habe das mit der versprochenenen Nachlieferung des einen Glases "Gepa Bio Mango Fruchtaufstrich" natürlich nicht vergessen.
Es ist wohl tatsächlich so, dass das Produkt von der Gepa in absehbarer Zeit *gar nicht mehr* lieferbar sein wird.
Ich möchte Ihnen nicht zumuten, noch länger auf die Lieferung warten zu müssen und biete daher an, entweder die 2,49€ zu erstatten (Bankverbindung!) oder einen anderen Artikel aus dem Onlineshop als Alternative zu schicken.
Besteht die Möglichkeit im Onlineshop für mich einfach eine entsprechende Gutschrift zu hinterlegen die mit meiner nächsten Bestellung verrechnet wird? Ich denke das wäre die einfachste Lösung...Dicht gefolgt von:
Ach weist was, vergiss das mit der Gutschrift, pack die 2,49 in die Kaffeekasse oder kauf ne Dose Chappi und pack se in die FutterspendeboxIch weise ausdrücklich darauf hin, dass ich jetzt zumindest ein kleines schlechtes Gewissen habe, aber natürlich den Wunsch des Kunden respektieren werde. :biggrin:
fürs Tierheim Bremen.
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Kommentare
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DarkStar am :
2. Kommt jetzt in die Kaffekasse oder in die Tier-Futterbox? Die "Futterspende" ist ja zweideutig zu verstehen
katrin am :
Peter am :
Anonym am :
Maik am :
Peter am :
Mitarbeiterin am :
Peter am :
Sweetielinchen am :
Louffi am :
Patrick am :
Andre Heinrichs am :
Manuel am :
...aber eine Spende ist doch auch gut