Lästig
Gibt es eigentlich ein wirksames Mittelchen gegen Messerschleifer, die "turnusmäßig gerade in Bremen" sind und meine Messer und Hackklötze bearbeiten wollen?
Die rufen ja inzwischen noch öfter an als irgendwelche Lotterien, Werbemittelproduzenten oder Telefongesellschaften.
Die rufen ja inzwischen noch öfter an als irgendwelche Lotterien, Werbemittelproduzenten oder Telefongesellschaften.
Trackbacks
Der Shopblogger am : Drücken Sie bitte die 2
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Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Kommentar von Lino zum Thema "Lästig aufgreifen:Ich habe noch ein paar Asterisk Maschinen hier... wenn du also eine Sprachansage haben willst
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Kommentare
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Marian am :
Aber aufpassen: Nur am Schwein oder an der Melone und nicht am Menschen ausprobieren.
(Ich mag deine Captchas, die sind so schön bunt)
Andre Heinrichs am :
Mitarbeiterin am :
Andre Heinrichs am :
Holzauge666 am :
Narana am :
Bei Messerschleifern funktioniert das wohl leider weniger...
Holzauge666 am :
Andre Heinrichs am :
[3ZETA Wer hat denn da den BeOS-Nachfolger eingebaut?]
Marian am :
Wenn das ganze ein lateinischer Buchstabe wäre, würd ich sogar soweit gehen, das Zeta das letzte ist...
Oder ich bin unfähig, Computer zu bedienen.
Andre Heinrichs am :
Von dem Zeta-OS habe ich bisher allerdings auch noch nicht viel Gutes gehört.
Uwe Keim am :
Arrgh!
Anonym am :
"Elseeeeeeeeeeee, hol mal das Gewehr, die Zeugen/Schleifer sind wieder dahaahaaaaaa"
Alix am :
http://www.schneidwaren-solingen.de/shop/artikelserien/as12312.htm
Lurker am :
Ansonsten einen Wettbewerbsrechtsanwalt beauftragen und schauen, ob man nach § 1004 BGB, § 7 II Nr. 2 2. Alt. UWG vorgehen kann - ob das geht, müsste aber ein Spezialist klären.
Björn Harste am :
Lino am :
Wenn Sie Kunde sind drücken Sie bitte die 1
Wenn Sie lästig sind drücken Sie bitte die 2
Wenn Sie messer schleifen drücken Sie bitte die 2
Wenn Sie Hackklötze schleifen drücken Sie bitte die 2
etc.
bin ich dir gerne behilflich
Andre Heinrichs am :
Lurker am :
Richtig - nichts.
Der BGH macht daraus ein "vorliegen tatsächlicher Umstände, aufgrund derer ein sachliches Interesse des Anzurufenden vermutet werden darf". Denkbar sind hier z.B. Anrufe von (potentiellen) Neulieferanten etc. - bei einem Supermarkt ist davon auszugehen, daß er beliefert werden will.