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Verwaistes Moscheegebäude

Kennt man gar nicht, dass das Moscheegebäude an einem Samstagabend vollkommen verlassen und dunkel da steht. Aber die neuen Eigentümer sind schon eingezogen (oder dabei) und langsam kommt wieder Leben in die Bude.

Aber immerhin: Diejenigen, die ich bislang kennengelernt habe, sind sehr nett und wir haben von Anfang an klargestellt, dass die Ausfahrt immer frei bleiben muss. Zumindest dann, wenn ein Auto bei uns auf dem Hof steht. Sprüche wie "Der betet gerade und ist in 10 Minuten wieder weg" würden nur zu nachhaltigem Stress mit uns führen, da wir ein uneingeschränktes Wegerecht über deren Grundstück haben. Man kann die Neuen ja gleich richtig eichen.


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Kommentare

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Mitleser am :

Wetten, dass die Eichung wirkungslos ist?

Das Richtige am :

Der Hintergrund, weshalb das Wegerecht vor "ein paar" Jahren offenbar ohne Geldrente vereinbart wurde, wäre durchaus interessant. Es muss ja Gründe gehabt haben, dem damaligen Nutznießer die Nutzung faktisch zu schenken.

Ich schon wieder am :

Ganz einfach: Liegenschaft aus Vorder- und Hinterhaus wird geteilt, der neue Eigentümer des Hinterhauses bekommt die Einfahrt und einen Teil des Hinterhofs einschließlich der Zufahrt dazu - muss sich aber darauf einlassen, dass der Besitzer des Vorderhauses, dem der andere Teil des Hofes gehört ein Wegerecht für die Zufahrt eingetragen bekommt.
Das wird sich sicher im Kaufpreis der ranzigen Hinterhausimmobilie wertmindernd niederschlagen - aber man hat ne Bude ohne oder mit wenig Parkplätze davor und kann auch legal zum Be- und Entladen reinfahren.
Sowas passiert doch ständig, und wahrscheinlich auch ohne dass man regelmäßige Zahlungen dafür vereinbart.
In der Verkaufssituation kann man das noch regeln. Ein Käufer, der dem nicht zustimmt, ist doch eh auf Ärger aus.
Nachträglich wird sich niemand ohne Druck etwas ins Grundbuch eintragen lassen, in den meisten Fällen wohl auch nicht gegen Bezahlung.

Sonst gibst du überall deinen Senf dazu, aber hier warst du wirklich ratlos? Oder gibt es hier irgendwelche näheren Informationen, die diesem wahrscheinlichsten Szenario widersprechen?

Das Richtige am :

Die möglichen Szenarien kann ich mir auch selbst bestens zusammenreimen (kenne sowas aus der Praxis nur zu gut, aber fast immer mit Geldrente im Grundbuch), wäre aus Neugier aber an etwas Geschichte interessiert. Allein die "erste Reihe" wurde laut Björns Andeutungen ja schon einige Male einer Nutzungsänderung und teils baulichen Anpassung unterzogen ;-)

Bremerin am :

Geschichte:
Die Gebetsräume liegen in einem Hinterhof, in einem Gebäude, das früher von einer Metzgerei genutzt wurde.
1997 ist die Moschee eingezogen.
https://www.weser-kurier.de/bremen/tag-der-offenen-moschee-bremer-einblicke-in-den-muslimischen-alltag-doc7n0lk7m6v2f1iwi6y1f9 (paywall)
Und diese Metzgerei wurde früher in den Räumen von Björn betrieben. Björn ist Mai 2000 eingezogen. Davor war in den Räumen Kaiser's, davor Tengelmann, jahrelang oder gar Jahrzehnte. Daher gehe ich davon aus, dass der gesamte Gebäudekomplex früher in einer Hand war.

franky am :

Wird bestimmt klappen lol

Klodeckel am :

Das ist die berühmte Ruhe vor dem Sturm! Jede Wette!

Eule am :

Außer die Alten haben mit den Neuen gesprochen und gesagt "Haha, hin und wieder sagt der mal was aber dann passiert nichts, macht einfach was wir wollt"...

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