Macadamianussdieb
In den Körben in einem unserer Chipsregale standen zwei leere Kartons. "Welcher Horst hat die denn da abgeworfen?", wollte ich mich gerade beschweren, als mir beim Blick auf die Beschriftung, "Macadamias, 125 g", ein schlimmer Verdacht kam.
Dieser bestätigte sich dann leider auch beim Blick in die Videoaufzeichnung: Ein uns immerhin namentlich bekannter Typ hat den Inhalt beider Kartons in seinen Rucksack umgefüllt und war damit zunächst unerkannt entkommen. Die Ware oder den Gegenwert werde ich ganz sicher nicht wiedersehen, aber immerhin bekommt der Typ zwei weitere Anzeigen in die Akte. Eine für den Hausfriedensbruch, denn das Hausverbot wurde ihm längst erteilt, die andere für den Diebstahl. Der Warenwert betrug immerhin über 120 Euro, so eine Tüte kostet mal eben 3,49 Euro …
Wird ihn das interessieren? Nein. Wird etwas passieren? Nein. Schläft so einer mal ein paar Nächte im Knast? Auch nicht. Wird er irgendwann wieder hier reinkommen und eventuell wieder einen hohen Warenwert einsacken? Würde ich drauf wetten.
Dieser bestätigte sich dann leider auch beim Blick in die Videoaufzeichnung: Ein uns immerhin namentlich bekannter Typ hat den Inhalt beider Kartons in seinen Rucksack umgefüllt und war damit zunächst unerkannt entkommen. Die Ware oder den Gegenwert werde ich ganz sicher nicht wiedersehen, aber immerhin bekommt der Typ zwei weitere Anzeigen in die Akte. Eine für den Hausfriedensbruch, denn das Hausverbot wurde ihm längst erteilt, die andere für den Diebstahl. Der Warenwert betrug immerhin über 120 Euro, so eine Tüte kostet mal eben 3,49 Euro …
Wird ihn das interessieren? Nein. Wird etwas passieren? Nein. Schläft so einer mal ein paar Nächte im Knast? Auch nicht. Wird er irgendwann wieder hier reinkommen und eventuell wieder einen hohen Warenwert einsacken? Würde ich drauf wetten.
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Kommentare
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Michael am :
Fragt sich nur, ob man da ein "berechtigtes Interesse" für die Datenverarbeitung geltend machen kann.
Panther am :
Und mutig, solche sehr "portablen" und gleichzeitig stark diebstahlgefährdeten Artikel in einer sozial "herausfordernden" Gegend ganz regulär, in gewissen Mengen und offenbar sogar ohne Tag platziert zu präsentieren. Das ist auf WW/Menge/Verpackungsvolumen/-gewicht bezogen sogar riskanter, als mittelpreisigen "Sprit" offen herumstehen zu lassen ...
Björn Harste am :
Das ist ein vergrößerter und freihändig mit dem Handy abgefilmter Schnipsel. Das Original gibt etwas mehr her.
Panther am :
someone am :
Von früher erinnere ich mich aus einigen Läden an Schilder, dass keine Taschen, Rucksäcke etc. mit in den Laden genommen werden dürfen und man anderenfalls einer Kontrolle zustimmt. Allerdings tatsächlich schon lange nicht mehr gesehen - ist das nicht mehr zulässig?
Nobody am :
John Doe am :
Ausweislich des regelmässigen Festhaltens von Dieben (ebenfalls nach Jedermannsrecht) traut sich das Harste-Team, das zu tun.
* man darf den Rechtsverletzer mit allen dazu notwendigen Mitteln daran hindern, die Rechtsverletzung fortzusetzen - hier würde man ihn aus dem Laden entfernen
John Doe am :
Aussage 1 ("Notwehrrecht") bezieht sich auch auf die Durchsetzung der Hausordnung (Taschenverbot), Aussagen 1+2 auf Hausfriedensbruch.
ABER: siehe Wuffduff von heute 15:49*!
*https://www.shopblogger.de/blog/index.php?url=archives/27068-Macadamianussdieb.html&serendipity[csuccess]=true#c372600
Winkeladvokat am :
Was du da aufzählst, ist in engen Grenzen bei Rechtsverletzung möglich, dazu muss eine solche jedoch konkret vorliegen.
Das "Jedermannsrecht" gilt nur, wenn jemand "auf frischer Tat" ertappt wird, nicht bei Verdacht. Im Falle eines Verstoßes gegen ein Haus erbost reicht es da jedoch, jemanden des Ladens zu verweisen.
Und selbst, wenn man sich sicher ist, dass die Tasche voller Macadamianüsse ist: öffnet der Verdächtige die Tasche nicht, kann nur die Polizei helfen.
Was das ganze mit Notwehr oder gar dem Notwehrexzess (straffreie Überschreitung der Grenzen der Notwehr) zu schaffen hat, weiß ich jedoch nicht. Das Festhalten eines Ladendiedes oder eine Taschenkontrolle fällt da nicht darunter.
John Doe am :
Ob es clever ist ist eine ganz andere Frage (siehe @Wuffduff 15:49).
Ansonsten: Siehe meinen Kommentar 16:13, da schreibe ich es doch, Herr Kollege.
MkG
Winkeladvokat am :
John Doe am :
Notwehr ist immer dann zulässig, wenn unzulässige Eingriffe in eigene Rechtsgüter vorgenommen werden - nicht nur gegen Gewalt.
Winkeladvokat am :
John Doe am :
Das fängt mit einem "Verlassen Sie das Geschäft unverzüglich!" an und steigert sich so weit, wie notwendig. Wichtig ist dabei nur, das jeweils mildeste erfolgversprechende Mittel anzuwenden.
Winkeladvokat am :
Notwehr ist ein sehr eng umfasstes Rechtsthema, das ist einfach nicht auf jede Situation anwendbar.
John Doe am :
Gerne nochmal: Bilde Dich weiter (lies Fachliteratur/Urteile), Deine Aussagen sind veraltet/falsch. Selbst, von einem Pressefotografen nur fotografiert zu werden rechtfertigt Notwehr, wenn die Unterlassensaufforderung ignoriert wird.
OLG Hamburg, Beschluss vom 5. April 2012, Az.: 3-14/12
Winkeladvokat am :
Der Verstoß gegen eine Hausordnung an sich ist jedoch noch keine Verletzung der Person, Persönlichkeit oder des Eigentums des Aufsteller der Hausordnung.
Wie gesagt: ein enges Feld.
Mit Laienjura ist da nicht geholfen.
John Doe am :
Winkeladvokat am :
John Doe am :
Norbert am :
Es ist ja auch keine Notwehr, Klimakleber von der Strasse zu prügeln, auch wenn gewisse Kreise das gerne so hätten.
John Doe am :
Um Dir eine Relation zu geben: Stell Dir vor, die Taten würden von Rechtsextremen zur Durchsetzung ihrer Ziele begangen, dann wirst selbst du erkennen, was sie in Wahrheit sind (nein, der Zweck heiligt _nicht_ die Mittel).
Winkeladvokat am :
Wenn Norbert darauf hinweist, dass Klimakleber abreißen keine Notwehr ist, dann kann das kein Notwehrexzess sein.
Gilt übrigens nicht nur für Amtsgerichte, sondern ist allgemeine Logik
Mitleser am :
Ali von Moschee gegenüber am :
Der Dieb von Edeka am :
Kassen Kalle am :
Wuffduff am :
Puterich am :
Nils am :
Björn Harste am :
Webwookiee am :
Und sie wissen, dass irgendwelche diesbezügl. Schilder oder Bestandteile der Hausordnung das Papier/Plastik nicht wert sind, auf welches der Wunsch gedruckt wurde.
Das ist so die vollkommen rechtsunwirksame Kategorie der "Baustellenschild-Justiz": "Eltern haften für ihre Kinder" - sprich behämmert!