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Aus dem Korb in den Rucksack

Wenn ich am Schreibtisch arbeite, gucke ich immer wieder mal aus dem Augenwinkel auf die Bilder der Videoanlage. Hinter einem der Regale in der Getränkeabteilung stand ein Mann, der einen Korb mit mehreren Bierflaschen vor sich auf den dort stehenden Getränkekisten abgestellt hat. Irgendwie fummelte er an seinem Rucksack herum, der er vor sich hielt, sah sich dabei immer wieder auffällig um, verschloss den Rucksack, setzte ihn auf den Rücken und ging mit dem Korb voller Bierflaschen weiter.

Das war jetzt eigentlich nur so halb verdächtig, da war ja schließlich noch Ware im Korb. Aber die Gesten und vor allem auch, wie er sich dabei umgesehen hat, ließen meine inneren Alarmglöckchen schrillen. Schnell spulte ich die Aufzeichnung zurück und sah mir die Situation noch einmal genauer an. Bingo: Als er durch die Getränkeabteilung ging, lagen noch zwei Dosen "Mixery Iced Blue", ein Biermischgetränk mit Guarana-Aroma in seinem Korb. Genau diese beiden Dosen hatte er in seinen Rucksack gepackt. Hah! Dann hatte ich das also richtig gedeutet. Man kennt ja die typischen Gesten und Verhaltensmuster seiner Pappenheimer.

"Den kralle ich mir!", dachte ich und ging zusammen mit einem Kollegen nach vorne in den Laden. Dabei war ich relativ entspannt, denn an der Kasse standen mehrere wartende Kunden und bis der Typ dran wäre, seine Bierflaschen zu bezahlen, wären wir längst vorne.

Dummerweise wollte dieser die Bierflaschen aber gar nicht bezahlen. Auf dem Weg durch den Markt hatte er den Korb einfach abgestellt und ist dann schnell an der Warteschlange vorbeigegangen und hat den Laden verlassen. Als der Kollege und ich vor die Ladentür traten, saß der Dieb bereits auf (s?)einem Fahrrad und hatte rund 60 Meter Vorsprung. Wir rannten zwar noch hinterher, aber der Typ drehte sich zwischendurch um, raste schließlich über die Hauptstraße und trat in die Pedale. Keine Chance für uns, ihn zu Fuß einzuholen.

Egal. Er weiß, dass er entdeckt worden ist und wird hoffentlich nicht noch einmal zu uns kommen. Und wenn doch, so haben wir alle jetzt mal ein Foto von dem Typen gesehen …

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Kommentare

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Supporthotline am :

Wie dokumentierst und begründest du eigentlich deine Videoüberwachung?

„zur Gefahrenabwehr“ und „zur Strafverfolgung“ reichen ja nicht aus.

Gibt es bei dir eigentlich auch die unsägliche "Eingangskamera", wo man sich selbst beim Betreten des Ladens bewundern kann? Da würde mich die rechtssichere Begründung auch interessieren.

https://giel-rechtsanwalt.de/datenschutz/videoueberwachung-illegal/
https://www.supermarkt-inside.de/neues-urteil-zur-videoueberwachung/

Hans am :

Spannend. Alle haben trotzdem Überwachungskameras (ich kenne praktisch keine Einzelhändler, die nicht voll davon sind), produzieren jetzt aber halt noch mehr Papier (Begründung für Videoüberwachung, die man bei Überprung aus der Schublade ziehen kann).

Claus am :

Nächstes Mal nicht einfach nur hinterherjagen, sondern einen 20-Euro-Schein wedelnd in der Luft schwenken und immer wieder rufen "Sind das ihre 20 Euro, sind das Ihre 20 Euro?" oder "Ihr Geldschein, ihr Geldschein, sie haben ihren Geldschein verloren" schreien.
Fliegen fängt man mit Mist, oder so ähnlich.

Westfalica am :

Du könntest ihm ein kleines Loch in den Kopf Bohren, um zu verhindern, dass der Diebstahl schlimmer wird.

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