F16 an der Straßenecke
Wer sich als rücksichtsloses A****loch im Straßenverkehr outen möchte, parkt seinen SUV so an auf einer Kreuzung, dass man als Linksabbieger im Grunde keine Möglichkeit mehr hat, sicher aus der Straße zu fahren. Mir blieb nur die Möglichkeit, mich im Blindflug langsam herauszutasten und zu hoffen, mir keine Radfahrer oder andere von links kommenden Fahrzeuge auf der Motorhaube einzufangen.
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Kommentare
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Nobody am :
Ulli am :
Jane Doe am :
Micha am :
Klaus am :
DerBanker am :
Der Tätschler am :
Thorsten am :
sebl am :
Habe so schon etwa 30 Anzeigen auf den Weg gebracht, bei einigen musste ich sogar noch ne extra Aussage machen, weil die Autofahrer meinten sie mussten ja auf dem Radstreifen vor der Sparkasse halten, wegen ner Panne. lol
Markus am :
Hier liegt eindeutiges Fehlverhalten vor. Das sollte also auch entsprechend sanktioniert werden. Falschparker behindern und gefährden.
Rudolph am :
Micha am :
Aber ja, die pösen Denunzianten und die staatliche Abzockindustrie bestimmt wieder.
Armer Mensch.
Sonstwer am :
Das Entfernenlassen eines gemeingefährlichen Sicht- und Wegehindernisses - oder zumindest Sicherstellen, dass das nicht unsaktioniert bleibt, ist kein "niedriger Beweggrund".
Eigentlich ist es höchst anständig, wenn sich jemand die Mühe macht und nicht einfach dran vorbeigeht. Das ist wie fremde Hundeschei* mit dem Plastikbeutelchen wegmachen, bevor wer reintritt.
Wuffduff am :
Micha am :
Einfach an die Spielregeln halten, dann musst auch keine Angst vor *Petzen* haben.
Heinz Wäscher am :
X am :
SPages am :
Also wie schon richtig geschrieben: In dieser Form nicht gültig.
Jane Doe am :
Wuffduff am :
Lern doch erstmal ordentliche Argumentieren, dann kannst Du auch zur Diskussion beitragen und brauchst Du nicht persönlich werden.
Pepe am :
Zumsel01 am :
Und in manchen Städten werden "ausländische Kennzeichen" nicht mehr notiert, da die Strafe eh nicht eingetrieben werden kann/soll oder so.
Demokrat am :
Quellen gibt's natürlich keine, aber die Weidel hat es ja schließlich so gesagt ...
Sonstwer am :
Sind dann auch gleich ab 200€.
Es gibt allerdings noch immer Städtische Beschäftigte und Polizisten, die glauben, dass ihre Dienststelle haftet, wenn sie jemanden ohne ausreichenden Grund umsetzen lassen. Das Märchen ist bekannter als Rotkäppchen.
Tagedieb am :
Die Überwachung des ruhendes Verkehr ist ansonsten eine Aufgabe der Polizei wie anderer Mitarbeiter des Ordnungsamt. Nur gibt es von letzteren angeblich zu wenig. Und die, die den ruhenden Verkehr mal kontrollieren, sind angehalten, nur Strafzettel auszustellen. Das Umsetzen von Fahrzeugen erfolgt im Regelfall nicht, weil (indirektes Zitat), dieser Vorgang immer zu lange dauern würde.
Die Polizei kümmert sich nicht drum, weil irgendwann mal gesagt wurde, um den ruhenden Verkehr solle sich das Ordnungsamt der einzelnen Bezirke kümmern. Also fährt die Polizei regelmäßig an solchen verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen vorbei. Und, noch besser, die Polizei weigert sich in der Mehrzahl auch, solche Fälle aufzunehmen und für die Umsetzung dieser Fahrzeuge zu sorgen.
Dann haben wir in Berlin mittlerweile die Situation, dass auch die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) Fahrzeuge, die auf Busspuren abgestellt sind, umsetzen zu lassen. Das hat dazu geführt, dass angeblich innerhalb der Polizei die Anweisung herausgegeben wurde: Um Fahrzeuge, die auf Busspuren verkehrswidrig abgestellt wurden, soll sich die BVG kümmern. Das sei keine Aufgabe der Polizei mehr. Was falsch ist, aber wohl trotzdem so gehandhabt wird.
Für Berlin kann man nur wieder sagen: Hier waltet mal wieder die angeordnete Unzuständigkeit.
Wie das in anderen Städten gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Mitleser am :
Micha am :
Ich bin auf Beispiele gespannt.
Mitleser am :
Selbst irgendwelche Werbeschilder an Tankstellen nehmen doch schon teils die Sicht.
Micha am :
Genau so wie du es beschrieben hast.
Ehrlich gesagt erwarte ich keine Antwort auf die Frage.
Mir sind genügend unübersichtliche Kreuzungen bekannt.
Aber man sollte bei Diskussionen doch bitte bei Fakten bleiben statt Empfindungen und Übertreibungen als solche darzustellen.
Du darfst gern dein lokales Strassen und Wegegesetz durchblättern.
In der Regel gibt es für genau diese Fälle wie zb Hecken Vorschriften, dass die Sicht NICHT behindert wird.
Wenn sie in deiner Umgebung nicht eingehalten wird, dann darfst du gern tätig werden.