Uneinsichtiger Fremdparker
Der Fremdparker ist eben weggefahren. Ich habe zufällig mitbekommen, wie er ins Auto gestiegen ist.
Der kurze Dialog brachte ziemlich konkret hervor, daß er das Gelände hier als öffentlichen Parkplatz ansieht, weil keine Hinweisschilder auf ein Parkverbot o.ä. angebracht wären. Daß es sich dabei um einen Innenhof handelt, der nur über eine kleine Einfahrt zu erreichen ist, kam ihm gar nicht verdächtig vor.
Entweder war der Typ wirklich so dumm oder er hat mir den Text mit dem Privatgelände nicht geglaubt, weil ich ja hier im Supermarkt nur blöder Verkäufer bin und nichts zu entscheiden habe...
Naja, soll er doch wieder hier parken. Dann steht da eben plötzlich ein bekannter Volvo V70 bis zum späten Abend direkt vor ihm.
Der kurze Dialog brachte ziemlich konkret hervor, daß er das Gelände hier als öffentlichen Parkplatz ansieht, weil keine Hinweisschilder auf ein Parkverbot o.ä. angebracht wären. Daß es sich dabei um einen Innenhof handelt, der nur über eine kleine Einfahrt zu erreichen ist, kam ihm gar nicht verdächtig vor.
Entweder war der Typ wirklich so dumm oder er hat mir den Text mit dem Privatgelände nicht geglaubt, weil ich ja hier im Supermarkt nur blöder Verkäufer bin und nichts zu entscheiden habe...
Naja, soll er doch wieder hier parken. Dann steht da eben plötzlich ein bekannter Volvo V70 bis zum späten Abend direkt vor ihm.
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M°Blog am : Parken
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Das wäre etwas für Björn, den Shopblogger
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Kommentare
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Leyla Levis am :
Björn Harste am :
Abschleppen lassen zahle nämlich erstmal ich und darf mir dann das Geld wieder über einen Zivilprozess wiederholen - und das ist mir zu aufwändig.
Klaus Peukert am :
hugo am :
Man steht immer noch mit seiner Kiste vor dem zugeparkten eigenen Stellplatz und weiß nicht, wohin damit.
Chris am :
mcr am :
Daher enststand das Problem der Parkplatzabzocke in Großstädten:
Die einzige Handhabe ist wirklich nur abschleppen lassen.
Alternativ kannst du einen Schaden geltend machen (so-und-soviele Kunden mußten woanders einkaufen / mußte die Parkgebühr eines anderen Parkplatzes erstattet werden), das mußt du dann aber nachweisen können -> wieder Zivilprozeß.
Lohnt sich nicht wirklich.
Andreas Rodler am :
martin am :
hugo am :
In seine Zufahrt kann Björn seinen Wagen doch stellen, wann er will - er muß bei seinem Grundstück ja nicht kontrollieren, ob da nicht doch zufälligerweise jemand unberechtigt steht.
Wenn ich den Keller wieder abschließe, kontrolliere ich ja auch nicht, ob noch zufällig ein Einbrecher da ist, den ich dann der Freiheit beraube.
Vielleicht ein Schild anbringen: "Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden der Altmetall-Verwertung zugeführt."
Olli G. am :
goelliboy am :
Anonym am :
Kurz gesagt: Ja
Martin Hiegl am :
Foolfighter am :
Beispiel:
Es können auch auf einem als privat gekennzeichnetem Parkplatz (z.B. vom Supermarkt) von städtischen Kontrolleuren Knöllchen wegen des unberechtigten Parkens auf einem Behindertemparkplatz verteilt werden. Der Hinweis, es handele sich ja um Privatgelände, und auf dem hätte die Stadt nichts zu suchen, wird ja auch sofort dann zurückgenommen, wenn es zu einem Unfall kommt. In dem Fall wird der Geschädigte auch nicht den Marktleiter, sondern die Polizei rufen.
Und außerdem: "Eigenes Recht auf eigenem Grund" hinkt. Oder darf man jetzt bei sich im Wohnzimmer ungestraft Leute umbringen?
Björn Harste am :
tom am :
Lalufu am :
Das ist fuer einen Kundenparkplatz aber eher hinderlicht
Andrea am :
mit dem zuparken wäre ich vorsichtig (tue ich zwar auch), aber da es sich beim Zuparken um Notigung handelt kann dieses im schlimmsten Fall den Führerschein kosten.
Aber ich würde solchen Leuten einen Zettel (Text kann bei Bedarf geliefert werden, habe ich nur im moment nicht vorliegen) mit dem Inhalt Privatparkplatz widerrechtliches Parken gemäß § Unterlassung und Androhung weiterer Maßnahmen.
Hier ist das das einzige was wirklich hilft, außer zuparken.
Birgit am :
Anonym am :
Ich hatte den Spass mal mit Fahrraedern, die an einem Metallgelaender, direkt an meinem Parkplatz befestigt wurden. Der Parkplatz war jedoch so eng, das ich dann nicht mehr daneben parken konnte. Ich brachte zusaetslich ein Schloss am Fahrrad an mit dem Hinweis eine Rufnummer zur Entsperrung zu waehlen und das die gewaltsame Entfernung als Sachbeschaedigung gewertet wird. Da man leider keine Parkgebuehren ohne Hinweis nehmen kann, war die Rufnummer eine 0190er. Ich hab zwar nicht wirklich viel verdient, den Spass war es mir aber mindestens wert.
Schaffe dir doch einfach eine Radkralle an. Das macht die Uni genau so. Zettel ran mit Rufnummer und du wirst sehen, auf einmal wollen ganz viele unbekannte Gesichter moechten mal telefonieren . Der Vorgang ist meines Wissens sogar vollkommen legal, wenn auf eine moegliche Festsetzung des Fahrzeuges ausdruecklich hingewiesen wird.
Kundenparkplatz
Widerrechtliche Fahrzeuge werden kostenpflichtig festgesetst
Mitarbeiterin am :
Anonym am :
Helmut am :
Wenn "DU" so bumst wie "DU" parkst, bekommst du "IHN" nie rein.
Erro am :
Allerdings müsste er sofort zur Stelle sein um das Fahrzeug zu entsperren. Sonst kann der 'festgesetzte' klagen, wenn er in der Wartezeit finanziellen Schaden erlitten hat, weil ihm sein Auto nicht zur Verfügung stand.
Schließlich gelten ja bestimmte Gesetze, wie bereits weiter oben erläutert. Von daher ist das selbständige Handeln immer mit Vorsicht zu genießen.
DieAnni am :
Superlupo am :
Mithi am :
Möglichkeit 2) Kinder der Nachbarschaft mit Spielzeug versorgen das herumgeschleudert werden kann, zB so Meterstücke Plastikschlauch die Krach machen etc.
cya, Mithi
Michael am :
http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php
Malte_S am :
Uwe am :
Erst parkte er seinen Daimler so vor der Warenannahme, das die Lkws nur mit Mühe dort ran konnten.
(Zur Information: schraffierte Fläche, mehrere Schilder "Absolutes Halteverbot, Ladezone, nur für Lkw"!
Tja, als sich dann der Fahrer eines 16,5 Meter langen Lkws dort rangequält hatte war der Mercedes zugeparkt
Kurz danach kam der Fahrer und fing an zu toben.
Der Lkw soll da gefälligst verschwinden, er wolle weg usw.
Der Lagerist hat ihn dann auf die Verkehrszeichen hingewiesen und im gesagt, er müsse warten bis der Lkw leer ist.
Darauf hat der Falschparker die Polizei gerufen.
Die sind auch gekommen, haben sich die Situation angesehen und den Anrufer gefragt, ob er es eilig hat. Antwort: "Ja, ich habe gleich einen wichtigen Termin, ich muss los...."
Antwort des Polizisten: "Dann gebe ich ihnen den Rat, sich ein Taxi zu nehmen"!!!
Was meint ihr, wieviele wartende Kollegen haben da auf dem Boden gelegen zu lachen?
lorelei am :
passt doch zum wirrwar...
Anonym am :
Habe die Damen schon zweimal darauf hingewiesen, per Zettel, auch der VErwalter hat dies schon angemerkt, aber die Damen halten sich nicht dran.
Was kann man machen, was für ne rechtliche Grundlage gibt es? (Hinweis keine Schilder vorhanden)