Skip to content

Uneinsichtiger Fremdparker

Der Fremdparker ist eben weggefahren. Ich habe zufällig mitbekommen, wie er ins Auto gestiegen ist.

Der kurze Dialog brachte ziemlich konkret hervor, daß er das Gelände hier als öffentlichen Parkplatz ansieht, weil keine Hinweisschilder auf ein Parkverbot o.ä. angebracht wären. Daß es sich dabei um einen Innenhof handelt, der nur über eine kleine Einfahrt zu erreichen ist, kam ihm gar nicht verdächtig vor.
Entweder war der Typ wirklich so dumm oder er hat mir den Text mit dem Privatgelände nicht geglaubt, weil ich ja hier im Supermarkt nur blöder Verkäufer bin und nichts zu entscheiden habe... ;-)

Naja, soll er doch wieder hier parken. Dann steht da eben plötzlich ein bekannter Volvo V70 bis zum späten Abend direkt vor ihm.

Trackbacks

M°Blog am : Parken

Vorschau anzeigen
Das wäre etwas für Björn, den Shopblogger

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Leyla Levis am :

Wenns ein Privatparkplatz is lass ihn doch nächstes mal einfach abschleppen..

Björn Harste am :

Zuparken ist effektiver. ;-)

Abschleppen lassen zahle nämlich erstmal ich und darf mir dann das Geld wieder über einen Zivilprozess wiederholen - und das ist mir zu aufwändig.

Klaus Peukert am :

Das Zuparken kann aber ganz gewaltig nach hinten losgehen: http://www.123recht.net/article.asp?a=13595&f=ratgeber_verkehrsrecht_rainfillerfalschparker&p=1

hugo am :

Typisches Juristengehabe: Löst das Problem überhaupt nicht.
Man steht immer noch mit seiner Kiste vor dem zugeparkten eigenen Stellplatz und weiß nicht, wohin damit.

Chris am :

Dann ruf doch einfach jedes mal wenn er da parkt bei der Polizei an und lass ihm einen Strafzettel ausstellen. Wenn es ihm zu teuer wird parkt er bestimmt nicht mehr im Hof.

mcr am :

Die Polizei ist meines Wissens für Privatgelände nicht zuständig.
Daher enststand das Problem der Parkplatzabzocke in Großstädten:
Die einzige Handhabe ist wirklich nur abschleppen lassen.
Alternativ kannst du einen Schaden geltend machen (so-und-soviele Kunden mußten woanders einkaufen / mußte die Parkgebühr eines anderen Parkplatzes erstattet werden), das mußt du dann aber nachweisen können -> wieder Zivilprozeß.

Lohnt sich nicht wirklich.

Andreas Rodler am :

Das mit dem Verparken hab ich auch mal gemacht, mein Privatauto einfach vor den vorgewarnten Falschparker gestellt und dann mit dem Firmenauto weggefahren. 3 Stunden später kam ich zurück und erfuhr dass er sogar schon bei uns in der Firma war um nachzu fragen wem das Auto gehöre, er wolle jetzt wegfahren. Naja, dann musste er eh nur noch 2,5 Stunden auf mich warten :-)

martin am :

Zuparken ist aber Nötigung, selbst wenn er da nicht stehen darf. Da kann er selber abschleppen lassen.

hugo am :

Nötigung, wenn ich das schon höre. Ist das Zuparken eines privaten Stellplatzes keine Nötigung?
In seine Zufahrt kann Björn seinen Wagen doch stellen, wann er will - er muß bei seinem Grundstück ja nicht kontrollieren, ob da nicht doch zufälligerweise jemand unberechtigt steht.
Wenn ich den Keller wieder abschließe, kontrolliere ich ja auch nicht, ob noch zufällig ein Einbrecher da ist, den ich dann der Freiheit beraube.

Vielleicht ein Schild anbringen: "Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden der Altmetall-Verwertung zugeführt."

Olli G. am :

aber abschleppen lassen ist erst dann erlaubt, wenn entsprechende Schilder angebracht sind. Erst dann kannst du dir das Geld wiederholen von dem Falschparker oder aber auch gleich die Polizei rufen :-)

goelliboy am :

Darf man auf einem "Privat" Gelände nicht parken wie man will? das ist doch nicht mein problem, wenn jemand auf "meinem" hof parkt. und ich darf ja wohl noch selber entscheiden, wie, wann und wo ich auf "meinem" hof parke... oder sehe ich das falsch?

Anonym am :

"oder sehe ich das falsch?"

Kurz gesagt: Ja

Martin Hiegl am :

Das stimmt doch nicht. Du darfst auf deinem Privatgelände ja auch deinen 5-jährigen Sohn mit dem Auto rumfahren lassen.

Foolfighter am :

Selbstverständlich gilt auch auf privatem Grund die Straßenverkehrsordnung - genau wie alle anderen Gesetze auch. Einer besonderen Kennzeichnung ("Hier gilt die StVO") bedarf es nicht.
Beispiel:
Es können auch auf einem als privat gekennzeichnetem Parkplatz (z.B. vom Supermarkt) von städtischen Kontrolleuren Knöllchen wegen des unberechtigten Parkens auf einem Behindertemparkplatz verteilt werden. Der Hinweis, es handele sich ja um Privatgelände, und auf dem hätte die Stadt nichts zu suchen, wird ja auch sofort dann zurückgenommen, wenn es zu einem Unfall kommt. In dem Fall wird der Geschädigte auch nicht den Marktleiter, sondern die Polizei rufen.
Und außerdem: "Eigenes Recht auf eigenem Grund" hinkt. Oder darf man jetzt bei sich im Wohnzimmer ungestraft Leute umbringen?

Björn Harste am :

@Foolfighter: Ist natürlich die Frage, was man dann noch auf seinem eigenen Grundstück darf. Nicht so parken, wie man will? Finde ich seltsam.

tom am :

was ist das denn für ein unfug? gesetze gelten zwar prinzipiell überall, aber eine strassenverkehrsordnung - das legt schon der name nahe - kann nicht überall gelten.

Lalufu am :

Solange das Gelaende einen benutzbaren Anschluss an das oeffentliche Verkehsnetz hat gilt die StVO. Sie gilt nicht mehr, wenn das Gelaende nicht ohne weiteres aus dem normalen Verkersnetz zu erreichen ist, also beispielsweise die Zufahrt abgesperrt ist.
Das ist fuer einen Kundenparkplatz aber eher hinderlicht :-)

Andrea am :

Wenn ich es richtig verstanden habe ist das Grundstück als privat gekennzeichnet.

mit dem zuparken wäre ich vorsichtig (tue ich zwar auch), aber da es sich beim Zuparken um Notigung handelt kann dieses im schlimmsten Fall den Führerschein kosten.

Aber ich würde solchen Leuten einen Zettel (Text kann bei Bedarf geliefert werden, habe ich nur im moment nicht vorliegen) mit dem Inhalt Privatparkplatz widerrechtliches Parken gemäß § Unterlassung und Androhung weiterer Maßnahmen.

Hier ist das das einzige was wirklich hilft, außer zuparken.

Birgit am :

Wir hatten auf unserem Firmengelände auch schon oft Fremdparker. Die bekommen beim ersten Mal einen freundlichen Hinweis hinter die Scheibenwischer, dass - wenn sie schon auf unseren Parkplätzen stehen - doch auch gern auf einen Kaffee reinkommen können. Beim zweiten Mal kleb ich den Zettel mit Pritt-Stift direkt auf die Windschutzscheibe. Glaub mir - das hilft!

Anonym am :

Ich wuerde eine Absperrung anbringen und ein Hinweisschild auf einen Privatparkplatz. Wenn den dann trozdem jemand benutzt einfach zumachen. Wenn eine Absperrung und der Hinweis Privatparkplatz da sind, sollte es juristisch keine weiteren Probleme geben.

Ich hatte den Spass mal mit Fahrraedern, die an einem Metallgelaender, direkt an meinem Parkplatz befestigt wurden. Der Parkplatz war jedoch so eng, das ich dann nicht mehr daneben parken konnte. Ich brachte zusaetslich ein Schloss am Fahrrad an mit dem Hinweis eine Rufnummer zur Entsperrung zu waehlen und das die gewaltsame Entfernung als Sachbeschaedigung gewertet wird. Da man leider keine Parkgebuehren ohne Hinweis nehmen kann, war die Rufnummer eine 0190er. Ich hab zwar nicht wirklich viel verdient, den Spass war es mir aber mindestens wert.

Schaffe dir doch einfach eine Radkralle an. Das macht die Uni genau so. Zettel ran mit Rufnummer und du wirst sehen, auf einmal wollen ganz viele unbekannte Gesichter moechten mal telefonieren ;-). Der Vorgang ist meines Wissens sogar vollkommen legal, wenn auf eine moegliche Festsetzung des Fahrzeuges ausdruecklich hingewiesen wird.

Kundenparkplatz
Widerrechtliche Fahrzeuge werden kostenpflichtig festgesetst

Mitarbeiterin am :

Link eingefügt. Über Suche "Innenhof" gibt es weitere Bilder. Das mit der Kette hatten wir schon...

Anonym am :

vielleicht solltest du mal ueberpruefen, ob der Hinweis 'Durchfahrt nur fuer Kunden' dir mehr juristische Moeglichkeiten gibt. Z.B. Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Du kannst aber auch jedem Falschparker Haus/Grundstuecksverbot erteilen, dann steht der wirkungsvollen Anzeige wegen Hausfriedensbruch eigentlich nichts mehr im Wege.

Helmut am :

Hier ein Text für die Windschutzscheibe:

Wenn "DU" so bumst wie "DU" parkst, bekommst du "IHN" nie rein.

Erro am :

Festsetzung des Fahrzeugs...hmm kay ;-)

Allerdings müsste er sofort zur Stelle sein um das Fahrzeug zu entsperren. Sonst kann der 'festgesetzte' klagen, wenn er in der Wartezeit finanziellen Schaden erlitten hat, weil ihm sein Auto nicht zur Verfügung stand.

Schließlich gelten ja bestimmte Gesetze, wie bereits weiter oben erläutert. Von daher ist das selbständige Handeln immer mit Vorsicht zu genießen.

DieAnni am :

Wie dreist! Würde sagen: Auf die Haube pinkeln. Dann steht der Wagen zwar immer noch da, aber das könnte dem Ärger und sonstigem, was belastet, als Ventil dienen. Solche Gestalten haben es nicht anders verdient.

Superlupo am :

Es könnten sich ja auch zufällig ein paar Paletten auf den Hof verirren …

Mithi am :

Möglichkeit 1) Warnzettel NASS auch die Windschutzscheibe babben ... schöne Sauerei das abzubekommen (wahlweise auch Tapetenkleister dazu)
Möglichkeit 2) Kinder der Nachbarschaft mit Spielzeug versorgen das herumgeschleudert werden kann, zB so Meterstücke Plastikschlauch die Krach machen etc.

cya, Mithi

Michael am :

Argh! Wenn ich mir so die Vorschläge hier ansehe, hoffe ich mal, dass keiner auf die Idee kommt, sie wirklich auszuprobieren. Und wer glaubt, dass z.B. eine auf einem Parkplatz rechts vor links gilt, der schaue doch mal hier:

http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php

Malte_S am :

Ist an der Hofeinfahrt nicht ein Tor? Wenn man das dann schließt, dann kann der Falschparker nicht mehr raus und einen Privatgrundstück darf man doch wohl noch verschließen.

Uwe am :

Ich habe vor einigen Jahren mal einen Falschparker richtig sauer erlebt.
Erst parkte er seinen Daimler so vor der Warenannahme, das die Lkws nur mit Mühe dort ran konnten.
(Zur Information: schraffierte Fläche, mehrere Schilder "Absolutes Halteverbot, Ladezone, nur für Lkw"!

Tja, als sich dann der Fahrer eines 16,5 Meter langen Lkws dort rangequält hatte war der Mercedes zugeparkt :-)
Kurz danach kam der Fahrer und fing an zu toben.
Der Lkw soll da gefälligst verschwinden, er wolle weg usw.
Der Lagerist hat ihn dann auf die Verkehrszeichen hingewiesen und im gesagt, er müsse warten bis der Lkw leer ist.
Darauf hat der Falschparker die Polizei gerufen.
Die sind auch gekommen, haben sich die Situation angesehen und den Anrufer gefragt, ob er es eilig hat. Antwort: "Ja, ich habe gleich einen wichtigen Termin, ich muss los...."
Antwort des Polizisten: "Dann gebe ich ihnen den Rat, sich ein Taxi zu nehmen"!!!

Was meint ihr, wieviele wartende Kollegen haben da auf dem Boden gelegen zu lachen? :-)

lorelei am :

bei uns gibt es eine apotheke. diese hat 4 kunden(!)parkplätze. wenn man als kunde da parkt wird man von den mitarbeitern zugeparkt mit der begründung des chefs(!!),da parken immer "andre" leute.

passt doch zum wirrwar...

Anonym am :

Kann mir von euch jemand helfen!? Ich bin vor kurzem in eine WOhnung gezogen. Das Haus hat sechs Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten. Jedem steht ein Parkplatz zu. Der Blumenladen meint aber immer, die Parkplätze mit drei Autos vollstellen zu müssen. Ich komme nach Hause und schaue in die Röhe und weiß nicht wohin.
Habe die Damen schon zweimal darauf hingewiesen, per Zettel, auch der VErwalter hat dies schon angemerkt, aber die Damen halten sich nicht dran.
Was kann man machen, was für ne rechtliche Grundlage gibt es? (Hinweis keine Schilder vorhanden)

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen