Vorbestrafte Kassiererin?
Mein Ex-Azubi hat mich vor ein paar Tagen angeschrieben, denn er wollte mal meine Meinung zu folgendem Fall wissen:
Eine Kündigung aufgrund der erst nach der Einstellung und sogar "geraumer Zeit" bekanntgewordenen Vorstrafe kommt meiner Meinung nach nicht in Betracht. Wäre die Frage nach einer Vorstrafe beim Einstellungsgespräch gefallen und hätte die Kassiererin die Vorstrafe verschwiegen, wäre es vermutlich zulässig, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, anzufechten oder ggf. ordentlich zu kündigen. Ob die Frage überhaupt in diesem Fall zulässig gewesen wäre, kann ich nicht beurteilen. Aber bei jemanden, der vertrauensvoll mit fremdem Geld umgehen soll, könnte die Frage nach einer Vorstrafe wegen Unterschlagung oder ähnlicher Delikte durchaus relevant und damit zulässig gewesen sein. Es wurde aber, so weit aus der Frage erkenntlich, nicht nach Vorstrafen gefragt, also ist das Thema einer mit der Vorstrafe begründeten Kündigung vom Tisch.
Bleiben noch ein paar andere Möglichkeiten: Ist die Mitarbeiterin noch in der Probezeit? Dann ist sie leicht zu kündigen, außer sie ist schwanger. Hat sie einen befristeten Vertrag bekommen? Dann wird dieser am einfachsten mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch enden. Ist sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, könnte man sie kündigen. Vermutlich würde es dann aber vor dem Arbeitsgericht enden und dort ist davon auszugehen, dass sie eine Abfindung bekommt oder sogar weiter in dem Unternehmen beschäftigt muss.
Wenn diese Frau aber seit "geraumer Zeit" ordentliche Arbeit abliefert und sie auch offenbar keine Unehrlichkeiten begeht – warum sollte man sie nicht behalten, wenn es mit der Zusammenarbeit bisher geklappt hat und sie sich über eine sicherlich vereinbarte Probezeit hinaus als brauchbarer Bestandteil des Teams bewiesen hat?
Vielleicht hat der Marktleiter jetzt Bauchschmerzen beim Gedanken, diese potentiell für das Wohl der Firma bedrohliche Person weiterhin an der Kasse sitzen zu lassen. Vielleicht sind auch schon sonderbare Dinge / Ungereimtheiten ohne direkte arbeitsrechtliche Relevanz vorgefallen, die sich mit dem Wissen um die Vorstrafe noch sonderbarer anfühlen. Dann würde ich bestimmt auch versuchen, mich von dieser Person wieder zu trennen.
Aber sowas ist natürlich immer unglaublich schwer zu beurteilen. In den eigenen Kreisen ist das schon schwer, über Dritte natürlich erst recht.
Der Marktleiter eines Supermarktes stellt eine Kassiererin ein.Erstmal: Ich bin kein Anwalt. Ich versuche aber dennoch mal, die Situation zu bewerten und meinen dilettantischen Senf hinzuzugeben:
Nach geraumer Zeit erfährt dieser von einem Bekannten, dass die Kassiererin mehrfach wegen Unterschlagung vorbestraft ist.
Obwohl die Kasse immer stimmte und sonst nichts fehlte, will der Marktleiter kein weiteres Risiko eingehen.
Er möchte die Kassiererin schnellstmöglich entlassen und sucht nach einer Möglichkeit.
Wie würdest du die Lage (rechtlich und mit deiner eigenen Meinung) bewerten?
Eine Kündigung aufgrund der erst nach der Einstellung und sogar "geraumer Zeit" bekanntgewordenen Vorstrafe kommt meiner Meinung nach nicht in Betracht. Wäre die Frage nach einer Vorstrafe beim Einstellungsgespräch gefallen und hätte die Kassiererin die Vorstrafe verschwiegen, wäre es vermutlich zulässig, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, anzufechten oder ggf. ordentlich zu kündigen. Ob die Frage überhaupt in diesem Fall zulässig gewesen wäre, kann ich nicht beurteilen. Aber bei jemanden, der vertrauensvoll mit fremdem Geld umgehen soll, könnte die Frage nach einer Vorstrafe wegen Unterschlagung oder ähnlicher Delikte durchaus relevant und damit zulässig gewesen sein. Es wurde aber, so weit aus der Frage erkenntlich, nicht nach Vorstrafen gefragt, also ist das Thema einer mit der Vorstrafe begründeten Kündigung vom Tisch.
Bleiben noch ein paar andere Möglichkeiten: Ist die Mitarbeiterin noch in der Probezeit? Dann ist sie leicht zu kündigen, außer sie ist schwanger. Hat sie einen befristeten Vertrag bekommen? Dann wird dieser am einfachsten mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch enden. Ist sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, könnte man sie kündigen. Vermutlich würde es dann aber vor dem Arbeitsgericht enden und dort ist davon auszugehen, dass sie eine Abfindung bekommt oder sogar weiter in dem Unternehmen beschäftigt muss.
Wenn diese Frau aber seit "geraumer Zeit" ordentliche Arbeit abliefert und sie auch offenbar keine Unehrlichkeiten begeht – warum sollte man sie nicht behalten, wenn es mit der Zusammenarbeit bisher geklappt hat und sie sich über eine sicherlich vereinbarte Probezeit hinaus als brauchbarer Bestandteil des Teams bewiesen hat?
Vielleicht hat der Marktleiter jetzt Bauchschmerzen beim Gedanken, diese potentiell für das Wohl der Firma bedrohliche Person weiterhin an der Kasse sitzen zu lassen. Vielleicht sind auch schon sonderbare Dinge / Ungereimtheiten ohne direkte arbeitsrechtliche Relevanz vorgefallen, die sich mit dem Wissen um die Vorstrafe noch sonderbarer anfühlen. Dann würde ich bestimmt auch versuchen, mich von dieser Person wieder zu trennen.
Aber sowas ist natürlich immer unglaublich schwer zu beurteilen. In den eigenen Kreisen ist das schon schwer, über Dritte natürlich erst recht.
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Kommentare
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kritischer Beobachter am :
Die Hemmschwelle es wieder zu tun wird nicht so hoch sein.
Selbst ein verurteilter Totschläger mit verbüßter Strafe wäre aus der Sicht unproblematischer, zumindest wenn er nicht noch einen Rattenschwanz anderer Delikte hat.
Hat man die Person schon an der Backe, hilft wohl nur eine genaue Überwachung, und dann jede Unregelmäßigkeit für die maximal angemessene Sanktion zu nutzen. Ist die Person tatsächlich ehrlich geworden, wird man aber womöglich nichts finden.
Anonym am :
Und mal ganz ehrlich: statt direkt an Kündigung zu denken, warum nicht erstmal mit der Kassierein reden?
Schmöps am :
Menschen ändern sich. Wie lang sind diese Vorstrafen denn her? Gerade in jungen Jahren fällen viele Leute dumme Entscheidungen und sollten später eine zweite Chance verdienen. Vllt. gibt es ja auch einen Grund, der die Straftat zumindest moralisch etwas entschärft? (zugegebenermaßen fällt mir kein Bsp ein, aber man weiß ja nie). Einfach mal mit der Mitarbeiterin darüber reden kann schon helfen, statt direkt Wege zu sichen, wie man sie legal kündigen kann.
Und ansonsten vllt auch erst mal die Informationen des Bekannten hinterfragen. Woher weiß er das? Wie sicher ist er, dass es wirklich diese Mitarbeiterin betrifft. Wie vertrauenswürdig ist er sonst so?
Miss K. am :
CP am :
John Doe am :
paar Testkäufe an der Kasse mit versteckten Artikeln o.ä., falls nicht entdeckt paar Abmahnungen und früher oder später lässt sich das Arbeitsverhältnis deshalb kündigen.
Sollen angeblich zumindest früher paar Discounter so gemacht haben.
Ich am :
Ansonsten gilt es aus meiner Sicht erst einmal zu unterscheiden zwischen dem Jetzt und dem Damals:
Die Unterschlagungen (sofern sie stattgefunden haben) sind bereits bestraft worden. Aus miener Sicht sind sie damit juristisch erledigt. (=Damals)
Solange die Kassiererin keine neue Unterschlagung/ Straftat begeht, ist sie als unschuldig zu betrachten (Unschuldsvermutung). (=Jetzt)
Ob es Sinn macht mit der Dame darüber zu sprechen das jemand gehört das sie die Unterschlagungen begangen haben soll, wage ich nicht zu beurteilen. Das wäre aber eine Möglichkeit ihr verstehen zu geben, das man ihr eine Chance gibt.
Tux2000 am :
Andererseits: Wenn man absolut Leute loswerden will, gibt es immer Wege, z.B. wegen eines Schadens von 0,00014 €: https://www.sueddeutsche.de/karriere/-1.166828
Alles eine Frage, wie skrupellos man selbst und der eigene Anwalt sind.
Tan am :
Heiko am :
Coco am :