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Kommentare
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Alexander M. am :
Dirk am :
masterX244 am :
Björn Harste am :
DerBanker am :
Dass man 7 Tage lang reklamieren kann, ist mir nur von DHL bekannt. Andere Versandunternehmen, wie z.B. GLS sollen spätere Reklamationen nicht mehr akzeptieren.
Im Beisein des unter Zeitdruck stehenden Zustellers auszupacken und den Versandschaden zu dokumentieren, halte ich für ein Ding der Unmöglichkeit.
Da war eine Geldzählmaschine von privat gekauft worden und beschädigt angekommen.
"Vorsicht zerbrechlich" auf ein Paket zu schreiben ist relativ sinnfrei. Jedermann und sein Tantchen nutzt das heutzutage. Und außerdem: die Sortieranlagen sehen das gar nicht - und haben auch keinen Gang zum zurückschalten.
Okay, rumrappeln darf ein Artikel im Paket natürlich nicht. Bei mehreren Teilen dürfen die innendrin auch nicht aneinanderschlagen.
Zeitungspapier wird als sicheres Verpackungsmaterial von den Versandfirmen nicht anerkannt, da es die Verformungsenergie nur einmal aufnimmt und bei einem zweiten Stoß nicht mehr schützt.
Der Verkäufer wurde schon wegen seiner schlechten Verpackung in Regress genommen, sonst wäre vielleicht zu prüfen gewesen, ob er wirklich ein Privatverkäufer ist. Eine Geldzählmaschine ist doch ein etwas ungewöhnlicher Gegenstand dafür.
Ulf am :
Das illegale Gschäft mit der Babynahrung
ferment am :
Das läuft nur auf Steuererhöhungen ohne Effekt hinaus.
2% des Co2 kommt aus Deutschland. 10 % direkt von den Haushalten.
"Wissen Sie was in welche Tonne gehört ?"
Das wird sowieso alles zusammen gekippt .