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Zwei Flaschen Wein im Rucksack

Ein Mann ließ zwei Flaschen wein in seinem Rucksack verschwinden, setzte diesen auf und konnte unser Geschäft verlassen, ohne dass er den monetären Gegenwert für den Traubensaft bei uns zurück ließ …


Ermittlungsverfahren gegen Sie

Ich hatte zu Hause noch ein vergessenes Schreiben liegen, das rund zwei Monate nach meiner Zeugenaussage eintrudelte:

Ermittlungsverfahren gegen Sie
Tatvorwurf: Nötigung
Tatzeit: 16.01.2025


Sehr geehrter Herr Harste,

das Ermittlungsverfahren gegen Sie ist unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt worden.
Das hatte sich damit dann also auch erledigt.

Erneuerte Taschendiebwarnung

Ende Juli war mir aufgefallen, dass das Taschendieb-Schild etwas ramponiert war. Da hatte ich noch keinen Handlungsbedarf gesehen, inzwischen hatte sich der nur mit vier Klebestreifen befestigte Ausdruck in einen Haufen Fetzen verwandelt. Unten war der Zettel an beiden Ecken abgerissen und wie die Beschädigungen im oberen Bereich da rangekommen waren, erschließt sich mir überhaupt nicht.

Nun ist es erst einmal wieder neu. Und wenn das sich nun auch wieder demoliert wird, werden ich das Laminiergerät auspacken und für etwas mehr Stabilität sorgen.


Glasflasche als Waffe

Ein erwischter Ladendieb war wenig kooperativ und obwohl (oder gerade weil?) drei Kollegen anwesend waren, zog er aus seinem Rucksack eine große, leere Glasflasche und schwenkte diese als Schlagwaffe vor sich rauf und runter, unter anderem unmittelbar in Richtung Kopf eines meiner Mitarbeiter. Damit schaffte er den Weg zur Tür und damit in die Freiheit, weil ihn verständlicherweise niemand aufhalten wollte.

Damit ist das möglicherweise sogar schon ein räuberischer Diebstahl. Ganz sicher bin ich darüber jedoch nicht, da wir die Ware zu dem Zeitpunkt bereits wieder zurückbekommen hatten und der Täter mit der Verwendung der Glasflasche als Waffe nur die Herausgabe seiner Personalien (erfolgreich) vermeiden wollte. Ein räuberischer Diebstahl wäre aber natürlich eine ganz andere Hausnummer als einfacher Ladendiebstahl. Da sagt die Staatsanwaltschaft dann nicht nur "Du, du, du!", sondern hebt auch zusätzlich noch ermahnend den rechten linken Zeigefinger in die Höhe.