Peter hat mir (u.a.) dieses Foto eines SPAR-Marktes geschickt. Dazu schreibt er:
Hallo Björn,
schon lange hatte ich es vor, doch erst heute finde ich in diesen etwas ruhigeren Tagen endlich mal die Zeit, Dir die Bilder eines kleineren SPAR-Marktes in Caniço de Baixo auf Madeira für Deine Sammlung zu übermitteln.
Unser Urlaub dort ist zwar schon über ein Jahr her, aber noch in sehr, sehr guter Erinnerung. Tolle Insel. Dieser Markt versorgt einige Bewohner der an einer schönen Steilküste etwas abgelegenen Touristen-Hotels mit den nötigsten, im Buffet-Essen der Hotels nicht vorhandenen, eigentlich aber auch überflüssigen Lebensmitteln wie Knabbergebäck, Süßigkeiten, Eis, Limo sowie Spirituosen. Postkarten und Souvenir-Kitsch dürfen natürlich nicht fehlen. Dieser in einer kleinen Ladenreihe integrierte Shop war trotz seiner Lage in einer Sackgasse stets gut besucht.
Mach weiter so, auch wenn es bei Dir bald nicht mehr rot-weiß-grün sondern blau-gelb aussieht. Hauptsache das Sortiment und der Preis stimmt.
Vielen Dank dafür!
Diese dämlichen Wortspiele kennt jeder. "Teflon" statt Telefon, "Bleistift" statt Beispiel, "Schankedön" statt Dankeschön und so weiter. Die Liste lässt sich unendlich fortsetzen.
Ich bin eigentlich gar kein Freund dieser Verhohnepiepelungen, aber "Spananien" statt Spanien habe ich ständig im Kopf. Warte eigentlich nur auf den Tag, an dem ich das versehentlich tatsächlich mal auf eines meiner Gemüseplakate drucke…
Lieber Herr Harste,
jeden Tag freue ich mich über Ihre tollen Blogeinträge und die damit verbundene kurzweilige Unterhaltung. Vielen Dank dafür aus dem (fast äußersten) Nordwesten. Bei meinem Paris-Aufenthalt vor wenigen Tagen habe ich in der Rue de Maubeuge auch einmal einen Sparmarkt entdeckt, den ich auf Ihrer Seite noch nicht gefunden habe. Ich freue mich, auch einmal "aktiv" einen Ihrer Artikel mitgestalten zu können (anhängend das Foto).
Viele Grüße und "auf Wiederlesen",
Dr. Timo Georg Kaan
Vielen Dank für die Zusendung. Hat zwar mit der Veröffentlich auch in diesem Fall wieder einige Wochen gedauert, aber mir galoppiert momentan meine Zeit (privat wie beruflich) weg wie ein durchgegangenes Pferd.
Ein Kunde wollte wissen, ob wir auch Weingläser verkaufen würden. Ich stand gerade mit der Frau vom Chef im Laden und gemeinsam verneinten wir.
Genauso gemeinsam amüsierten wir uns hinterher über unsere fantasievolle Fortsetzung seines Abends. Mit der günstigen Flasche Rotwein und der Doppelpackung Gut&Günstig-Pizza in der Hand, hätten's vermutlich auch Pappbecher getan.
Ein "auf dem Löffel gereichter" Strichcode, den Blogleserin Silke auf einer Nescafe-Packung entdeckt hat. Vielen Dank für die Zusendung!
Ein mir bekannter (Presse-)Fotograf war hier im Laden und suchte ein bestimmtes Produkt, das er für seine Frau mitbringen sollte. Nachdem er sich nicht genau zwischen den angebotenen Waren entscheiden konnte, packte er seine EOS1D mit anhängendem 70-200mm-Objektiv (an dem eigentlich das Kameragehäuse hängt) aus und schoss kurzerhand ein Foto vom Regal.
Pragmatisch denken.
Kundin: "Wir brauchen noch eine Ananas."
Kundinnenkind: "Aber mit Zitronengeschmack!"
Brr… Es gibt kaum etwas unangenehmeres, als wenn sich Paare mitten im Laden streiten. Über das, was zu Hause besprochen wurde, was man mag und was man essen, bzw. generell kaufen wollte. Die Steigerungsform davon ist Streit ums Geld und wer wessen Geld (je nach objektivem Standpunkt) ausgibt oder verprasst.
Da hilft nur noch die Flucht ins Büro.
Von einer anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatung habe ich gestern Nachmittag ein Fax bekommen. Dort geht es um den Zahlungsplan eines Mannes und bezugnehmend auf die bisher geführte Korrespondenz teilt man mit verschiedene Dinge mit – unter anderem, dass mein Schuldner keine Zahlungen leisten kann. Aha, schade.
Leider ist das Büro der Schuldnerberatung heute nicht besetzt. Eine Frage ist nämlich noch gänzlich ungeklärt: Um wen soll es da gehen? Mir sagt der Name überhaupt nichts. Ich schicke denen mal eine E-Mail und warte ab, ob und was da geantwortet wird…
Foto von einem "deSPAR"-Lieferwagen, den David in Rom entdeckt und fotografiert hat. In der Romer Innenstadt braucht man einen kleinen Lieferwagen, weil man sonst gar nicht durch die engen Gassen kommen würde. Mit einem 7,5-Tonner kommt man da nicht weit. Vielen Dank für die Zusendung!
Karsten hatte folgende Frage:
gehen wir mal von der hypothetischen situation aus, dass jemand -zu unrecht- des (laden-)diebstahls beschuldigt wird.
derjenige hat in dem moment tatsächlich nichts gestohlen.
ist ne doofe situation, kommt aber sicherlich hin und wieder mal vor. kann man nix machen.
derjenige, der ihn -zu unrecht- beschuldigt kann natürlich so oder so die polizei herbei rufen, ist ja sein gutes recht - ob die anschuldigungen nun stimmen oder nicht.
meine frage nun:
ab welchem moment kann sich der -zu unrecht- beschuldigte auf notwehr berufen?
wenn er mit gewalt und gegen seinen willen fest gehalten wird (zum beispiel um ihn im laden-bereich zu halten bis die polizei eintrifft) und er demjenigen dann die nase bzw. ein paar rippen bricht um sich zu befreien.
das ist okay bzw. reine notwehr, oder?
Der Fall klingt irgendwie schon so sehr konstruiert, als wäre es eine Lehrbuch-Einstiegsaufgabe für die Jura-Erstsemester-Studenten.
Eine konkrete und vor allem verbindlich korrekte Antwort darauf kann ich nicht geben – ich bin kein Anwalt. (
Udooooooo?) Aber ich kann berichten, wie ich diese Situation hier behandeln würde:
Wir haben auch schon Kunden versehentlich angesprochen. Allerdings sind das Situationen, in denen wir entweder nicht sicher sind und
ganz vorsichtig fragen – oder in denen sich Kunden missverständlich verhalten haben und das oft auch hinterher einsehen. (Ein Fall, der noch gar nicht so lange her ist: Ein Mann hatte eine Wurstpackung (von Penny) dabei, stopfte sie aber in einer geschützten Ecke hier im Laden umständlich und ohne hinzusehen, aber sich dabei nervös umsehend, in seine Jackentasche. Das ging schief und dafür bitte ich dann auch um Entschuldigung.
Wenn wir jemanden
festhalten, dann nur, weil er definitiv gestohlen hat. Dann ist das aber auch unser gutes Recht und wenn dann der Täter handgreiflich wird, ist das knallhart Körperverletzung und keine Notwehr mehr.
Um nochmal zur eigentlichen Frage zurückzukommen: Wenn ihr zu Unrecht festgehalten werdet, lasst es über euch ergehen, wartet auf die Polizei und erstattet ggf. Gegenanzeige. Keine Ahnung, ob §164 StGB (Falsche Verdächtigung) da greift – aber versuchen könnte man es. Und falls nicht, springt vielleicht zumindest irgendeine Entschuldigung in Form irgendwelcher materieller oder monetärer Dinge dabei heraus.
Ein Blogleser hat mir geschrieben:
Wir haben gerade unseren Laden renoviert, im großen Stil umgebaut und wollen einen Lieferdienst anbieten. Bisher läuft das eher laienhaft (Ware zusammenstellen, durch die Kasse ziehen, Wechselgeld mitnehmen, Ware ausliefern und dann das Geld wieder zur Kasse geben).
Du lieferst ja schon ein wenig länger Waren aus. Vielleicht kannst Du mir grob umreißen, wie das bei dir gehandhabt wird.
Habt ihr da eine eigene Handkasse für? Wie haltet ihr das mit der Annahme von Bestellungen? Was berechnet ihr für die Lieferung?
Einen Onlineshop haben wir nicht, also fällt das als Erfassungssystem schonmal weg.
Ich muss ja zugeben, dass es bei uns ähnlich "laienhaft" zugeht, aber das inzwischen mit viel Erfahrung und Routine.
Um die Lieferungen kümmert sich hier nur
ein Mitarbeiter. Hat er Urlaub, gibt es auch keine Lieferungen, allerdings werden seine Stammkunden rechtzeitig darüber informiert. Die Bestellungen werden ganz profan via Telefon aufgenommen. Entweder rufen die Kunden hier im Laden an oder direkt auf der eigens eingerichteten
Handynummer. Er notiert alles und läuft dann mit einem Wagen durch den Laden, sucht alles zusammen, zieht die Artikel über die Kasse, nimmt dort das Wechselgeld (meistens auf den nächsten 10er- oder 50er-Schritt) mit und bringt die Ware weg. Dazu benutzt er meistens die Kombination Fahrrad und
Anhänger.
Die interessanteste Frage dabei ist, wieviel wir dafür berechnen. Wir haben im Laufe der Jahre viel darüber nachgedacht und auch immer wieder vor Augen gehabt, dass Kunden, die viel bestellen, eigentlich nicht durch höhere Lieferkosten "bestraft" werden dürften. Aber irgendwo muss man eine Grenze ziehen und es wird sich immer jemand benachteiligt fühlen und so haben wir ganz pragmatisch "Aufschlag nach Aufwand" eingeführt. Jede Getränkekiste hat ihren Zuschlag und je nach Entfernung und Aufwand (ohne Aufzug in den vierten Stock…) kommen insgesamt Kosten ab 4 Euro (und meistens bis maximal 6 Euro) pro Lieferung für den Kunden dazu. Die genaue Höhe lässt sich leider pauschal nicht beantworten, da mein Bote das tatsächlich von Kunde zu Kunde individuell festlegt. Da der Lieferlohn aber (mit einem kleinen Umweg durch meine Buchhaltung) direkt sein Lohn ist, halten wir das aber für eine für alle Beteiligten faire Lösung.