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Erdnussig

Hallo,
ich war im REWE, dort liegen Erdnüsse, 500g verpackt für 1,99€. Unter den verpackten Erdnüssen ist ein 30kg Sack mit losen Erdnüssen, 500g zu 4,99€.

Nun war eine Packung der 1,99€-Erdnüsse aufgegangen, der Marktleiter sah das, murmelte sich etwas in den Bart und kippte den Rest der Packung auf den Sack mit den Erdnüssen, die mehr als doppelte als die verpackten Nüsse kosten.

Ist das normal?
Ja.

Hintergrund: Bei abgepackter Ware muss der Kunde kaufen, was drin ist. Also auch mal Bruch und Krümel, dafür relativ günstig. Bei loser Ware kann der Kunde selber entscheiden, was er haben möchte. Für den höheren Preis kann er sich aber nur die Teile herauspicken, die ihm den Preis angemessen scheinen. Kein Kunde muss sich also mit ggf. schlechterer Qualität aus dem 500g-Beutelchen zufrieden geben.

Problematisch wird's rein rechtlich z.B., wenn die beiden Sorten aus unterschiedlichen Herkunftsländern stammen. Der Rest aus der aufgegangenen Packung für 1,99€ liegt jetzt quasi falsch deklariert in dem großen Sack. Praktisch wird das aber vermutlich überall so gemacht.

Eine Karte, zwei Zahlsysteme

Nils hat eine Frage zu Kartenzahlungen:
Hallo Björn,

ich stand letztens in einem Supermarkt an der Kasse und es ereignete sich folgendes:

Ich bezahlte so wie immer meine Produkte mit der EC-Karte und musste dafür wie gewöhnlich den Kassenbeleg unterschreiben.
Mir fiel auf, dass ich noch ein Produkt vergessen hatte und lief direkt nachdem ich bezahlt hatte wieder in den Markt hinein.

Ich holte wonach mich noch dürstete (ein Bier) und bezahlte an der anderen Kasse da sich an der Kasse zuvor eine längere Schlange gebildet hatte. Ich bezahle wieder mit der EC-Karte nur musste ich diesmal meine Geheimzahl eingeben.

Wie kommt das? Warum muss man mit ein und derselben EC-Karte an manchen Kassen unterschreiben und an anderen nur die passende Zahlenkombination eingeben?
Ich wollte gerade ganz sicher antworten: Vermutlich werden in dem Geschäft Zahlungen ab einer bestimmten Höhe aus Sicherheitsgründen mit ec-Cash abgewickelt und nicht mehr im Lastschriftverfahren.
Bei erneuten Durchlesen bermerkte ich aber, dass das nicht sein kann, da ja das eine Bier mit ec-Cash bezahlt wurde und der restliche Einkauf via Lastschrift.

So gebe ich zu, dass ich keine Idee habe. Eine Möglichkeit wäre, dass der Händler von einem System auf das andere umstellen möchte und dazu derzeit noch zwei Verträge parallel laufen und die Terminals an verschiedenen Kassen daher zu unterschiedlichen Systemen gehören.

Ansonsten kann ich die Frage auch einfach nur mal an die Runde der Leser weiterreichen. Vielleicht hat ja noch der eine oder andere eine Idee, wie es dazu gekommen sein könnte.

Monetärer Vorteil durch zurückgebrachten Fremdeinkaufswagen?

Blogleser Kim hat sich ein paar Gedanken gemacht um wilde, vor einer Eigentums-Mehrparteienwohnanlage "geparkten" Einkaufswagen.

Ich weiß nicht, ob jemals ein Einzelhandelsunternehmen einen Kunden wegen Diebstahls angezeigt hat, weil er einen Einkaufswagen mitgenommen hat. Und wenn dieser mitgenommene Einkaufswagen nun mit dem Euro im Münzpfandsystem vor der Tür steht und jemand anders bringt den Wagen zurück und sackt sich den Euro ein – nun, das mag rechtlich gesehen Diebstahl sein. Aber ich glaube nicht, dass deswegen jemand den Aufstand proben würde. (Naja, wir sind hier in Deutschland. Da weiß man ja nie so genau...)

Wer direkt bei Kim darüber diskutieren möchte, folge bitte dem oben angegebenen Link.

In der Tasche vergessen

Blogleser Mark hat eine Frage zu (unbeabsichtigtem) Ladendiebstahl:
Ich hatte vor paar Tagen ein Erlebnis in einem Supermarkt und habe dazu mal eine frage. Unzwar hatten wir Berufsschule und gingen wie so oft in der Pause in den Supermarkt um die Ecke. Ein Klassenkamerad, mit dem ich da war, nahm sich so einiges aus den Regalen, und als er keine Hände mehr frei hatte, packte er sich ziemlich unbewusst so ein packen Knoppers in die Jacke, um die Hände frei zu bekommen. Naja wir dann zur Kasse alles brav bezahlt, und draußen ist ihm dann aufgefallen, das er ja noch die Knoppers in der Tasche hatte. Er ist dann zwar zurück, und hat sie auch bezahlt, aber hätten sie ihn "erwischt", hätte seine Ausrede das er es nur vergessen hat wohl nicht gefruchtet.

Meine Frage ist wie du das handhabst? Wenn man deinen Blog verfolgt merkt man ja, das sich jeder zweite versucht irgendwie rauszureden. Aber konnten dich welche schon wirklich von ihrer Unschuld überzeugen? Oder hast du nach diesen langen Jahren ein Gespür dafür, wenn jemand wirklich "vergessen" hat zu bezahlen? Weil passieren kann das irgendwie ja mal jedem Kunden.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wer etwas (auch in guter Absicht) in seine Tasche steckt und dort vergisst und dann des Diebstahls beschuldigt wird, hat schlicht und einfach Pech gehabt. Daraus lernen und sowas nicht noch einmal machen.

Wir haben so einen Fall bislang noch nicht gehabt. Sicherlich würde ich dann im Einzelfall abwägen, ob ich glaube, dass derjenige tatsächlich die Hände freibekommen wollte und ehrlich ist oder wirklich nur eine "faule Ausrede" benutzt, um sich herauszureden.

Ich wage jedenfalls nicht, diese Frage pauschal zu beantworten, denn da ist mal wieder der Mix sämtlicher Eindrücke entscheidend.

Schaden durch Kunden

Gelegenheits-Blogleser Jan hat eine Frage:
Mir ist neulich im Supermarkt ein Glas mit Bambussprossen runtergefallen. Bin blöde am Einkaufswagen hängen geblieben und schon lag es zerbrochen auf dem Boden. Es ist direkt an der Kasse passiert und die Kassiererin hat das Maleur freundlicherweise beseitigt. Da an der Kasse sonst gerade nichts los war bin ich schnell noch ein neues Glas holen gegangen. Eigentlich hatte ich ja erwartet, dass ich das von mir zerstörte Glas auch zahlen muss, aber mir wurde nur einmal das Glas berechnet, welches ich auch tatsächlich mitgenommen habe.
Wie werden solche Schadensfälle denn geregelt? Kommt für sowas die Versicherung auf? Oder fällt das ganze unter "Pech gehabt" für den Besitzer des Supermarktes, der für das Glas vorher ja sicherlich gezahlt hat (wobei mir diese Option doch sehr unwahrscheinlich vorkommt)?

Diese Frage bereitet mir schon seit einigen Tagen schlaflose Nächte, wäre toll wenn du mich von meinem Leiden erlösen könntest. :-)
Lange Frage, kurze Antwort:
In Selbstbedienungsläden liegt es nunmal in der Natur der Sache, dass Kunden nicht nur Kunden, sondern auch "Verkäufer" sind. Als solchen kann ihnen natürlich auch mal etwas kaputtgehen, ohne dass sie es bezahlen müssen. Wenn einem meiner Mitarbeiter etwas kaputt geht, muss er den Schaden ja auch nicht bezahlen.
Eine Versicherung gibt es dafür nicht, den Schaden trägt der Einzelhändler.

Das geht so weit, dass ich sogar schonmal einer Stammkundin, der ein Glas Marmelade, dass sie beim Discounter an der Ecke gekauft hatte, hier im Laden heruntergefallen war, ein neues Glas aus meinem Sortiment geschenkt habe. Was glaubt ihr, wie die sich gefreut hat? :-)