Das Namensschild
Ein Kunde hat ungefragt und ohne vorhergehendes Gespräch eine Kollegin angesprochen und sie darauf hingewiesen, dass es "laut Datenschutzgesetz" verboten sei, den komplett ausgeschriebenen Namen auf der Arbeitsbekleidung zu tragen. Und, dass ihr Arbeitgeber sie nicht zwingen dürfte, ihren vollen Namen auf diese Weise preiszugeben.
Ihre Erklärungsversuche darüber, dass sie den Namen freiwillig trägt, ignorierte er vollkommen und redete weiter etwas vom Datenschutzgesetz und dass es eine Unverschämtheit wäre, dass hier die Mitarbeiter zu so etwas genötigt werden würden.
Armes Kerlchen.
Ihre Erklärungsversuche darüber, dass sie den Namen freiwillig trägt, ignorierte er vollkommen und redete weiter etwas vom Datenschutzgesetz und dass es eine Unverschämtheit wäre, dass hier die Mitarbeiter zu so etwas genötigt werden würden.
Armes Kerlchen.