Ich habe ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen: Es besteht die Möglichkeit, die Betriebshaftpflichtversicherung derart zu erweitern, dass eventuell durch Verstöße gegen das
AGG verhängte Schmerzensgelder durch die Versicherung beglichen werden.
Die unzulässigen Gründe für eine Benachteiligung sind: Ethinsche Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Unter unseren Kunden ist alleine schon stadtteilbedingt so ziemlich
alles vertreten. Desweiteren hatte ich wohl schon zu jedem der genannten Punkte "beispielhafte" Mitarbeiter: Ghanaer, Türken, Russen, Pakistani, Lesben, Schwerbehinderte, Männer, Frauen, Schüler, Rentner, Muslime, Christen, Atheisten - und
wenn es Probleme gab, dann immer nur aufgrund der Arbeitsleistung oder anderer betrieblicher Gründe.
Ich glaube auch nicht, dass sich zukünftig aus derartigen Dingen ein Streit entwickelt, der erst durch einen Richter entschieden wird. Wenn man in einem respektvollen Umgang miteinerander Lebt, sollte das doch gar kein Problem sein.
Aber wer weiß, wie weit die aus dem Internet bekannte Abmahnwelle ins reale Leben schwappt. Wenn sich irgendwann Leute, denen man gar nichts Böses will, durch ein Augenzwinkern oder Nichtbeachten dazu inspiriert fühlen, sich diskriminiert zu fühlen und auf Schmerzensgeld zu klagen, wandere ich aus.