Skip to content

AGG-Versicherung

Ich habe ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen: Es besteht die Möglichkeit, die Betriebshaftpflichtversicherung derart zu erweitern, dass eventuell durch Verstöße gegen das AGG verhängte Schmerzensgelder durch die Versicherung beglichen werden.

Die unzulässigen Gründe für eine Benachteiligung sind: Ethinsche Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Unter unseren Kunden ist alleine schon stadtteilbedingt so ziemlich alles vertreten. Desweiteren hatte ich wohl schon zu jedem der genannten Punkte "beispielhafte" Mitarbeiter: Ghanaer, Türken, Russen, Pakistani, Lesben, Schwerbehinderte, Männer, Frauen, Schüler, Rentner, Muslime, Christen, Atheisten - und wenn es Probleme gab, dann immer nur aufgrund der Arbeitsleistung oder anderer betrieblicher Gründe.

Ich glaube auch nicht, dass sich zukünftig aus derartigen Dingen ein Streit entwickelt, der erst durch einen Richter entschieden wird. Wenn man in einem respektvollen Umgang miteinerander Lebt, sollte das doch gar kein Problem sein.

Aber wer weiß, wie weit die aus dem Internet bekannte Abmahnwelle ins reale Leben schwappt. Wenn sich irgendwann Leute, denen man gar nichts Böses will, durch ein Augenzwinkern oder Nichtbeachten dazu inspiriert fühlen, sich diskriminiert zu fühlen und auf Schmerzensgeld zu klagen, wandere ich aus.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Puck am :

Na dann pack schon mal die Koffer. Eine Bekannte wurde von ihren Chef kürzlich abgemahnt, weil sich eine ihrer Halbtagskräfte diskriminiert gefühlt hat, weil sie anstatt einer anderen Kaffee kochen sollte (gehört aber zum Aufgabenprofil). Na Mahlzeit!

Bademeistein am :

Ganz schön geschäftstüchtig, Deine Versicherung!

Als Bademeisterin werde ich wohl oder übel weiter Beckenrandspringer diskriminieren - obwohl ich scheints unterversichert bin.

Avarion am :

Hihi, für die Abmahnung würde ich den Chef abmahnen :-)

Im Ernst, gegen die Abmahnung kann sie vorgehen sofern das wirklich im Aufgabenprofil steht.

Jemand am :

Björn hat recht. Das wäre ja das selbe, als wenn gute, loyale Mitarbeiter plötzlich mit den Tageseinnahmen verschwinden würden. Das passiert ja auch niemals.

Ben am :

So ein Unfug, dieses AGG. Als könnte man Gleichberechtigung und Fairniss durch gesetliche Gleichschaltung erreichen.

Jtb am :

Warte mal bis du die ersten Anrufe wie folgt bekommst:
"Stellen Sie auch Behinderte ein?"

Wenn du dann falsch antwortest, hast du schon Probleme...

Lars am :

Sorry Björn,
aber du hast das schreiben deiner Versicherung etwas Missverstanden.
Den Schutz, den dir die Versicherung anbietet, erstreckt sich nicht nur auf Vorfälle zwischen dir und deinen Angestellten, sondern vor allem auf Vorfälle zwischen Betriebsangehörigen und Betriebsfremden Personen.

Beispielsweise eine Bewerberin, welche mit einer unglücklichen Formulierung abgelehnt wird (zum Beispiel zu jung, zu alt).

Gerade dort ist die Gefahr vorhanden, da ein Kunde (ja, wir kennen doch die Streithammel ;-) ) sich durchaus mal beleidigt oder diskriminiert bzw benachteiligt fühlen kann. Das kann auch schon das fehlen eines Behindertengerechtes Einganges sein um ein weiteres Beispiel anzuführen.

Falls du nähere Infos möchtest, gib Bescheid, arbeite schließlich im Fach und wir bieten diesen neuen Schutz seit einiger Zeit auch an ;-)

Und teuer ist der Schutz normalerweise nicht, da es sich nach der Anzahl der Mitarbeiter richtet.

Gruß

Lars

HCL am :

na das ist ja mal wirklich ein fortschritt, dass es sowas gibt.
da kann man ja endlich wieder die netten sprüche machen, die die kollegen so zum lachen bringen, und wenn jemand klagt – ich bin ja versichert. wie klug von diese versicherungsleuten!

Lars am :

Irrtum,
denn selbstverständlich ist eine Selbstbeteiligung bei dieser Art der Versicherung obligatorisch ;-) Und der Chef kann den Mitarbeiter im Schuldfalle natürlich in Regress nehmen für die Kosten die durch die Selbstbeteiligung entstehen.

Die Leute, welche die Tarife entwickeln denken sich schon was dabei ;-)

Versichannel am :

Jaja, und wenn man die Versicherung dann aufgrund zu vieler lustiger Sprüche zu oft in Anspruch nehmen muß (ich würde es jedenfalls tun ;-) ), wird man auf die schwarze Liste gesetzt.

Aber mal im Ernst, was verstehst du denn unter nicht teuer, Lars? Wie hoch ist denn der Spaß z.B. für ein Unternehmen mit 20 Angestellten?

Lars am :

Der Spaß kostet für ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern genau 17,50€ Pro Person, wobei der Mindestbeitrag 250€ Beträgt. Wobei man beachten sollte, das die Beiträge gestaffelt sind, je mehr Mitarbeiter, umso geringer die Prämie pro Mitarbeiter.

Hierbei ist eine Deckungssumme von 100.000 € abgesichert, Selbstbeteiligung 2000€ (Nur falls berechtigter Anspruch)

Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche entfällt selbstverständlich die Selbstbeteiligung.

Und jetzt mal ehrlich, sind 17,50€ im JAHR wirklich so viel das es für ein Unternehmen der größe Finanziell sehr belastend ist? eine EINZIGE! erfolgreiche Klage gegen das Unternehmen / einen ANgestellten des Unternehmen, würde auf jeden Fall höhere Kosten mit sich bringen.

Klar kann es passieren das nie was passiert, aber wie so oft im Leben, man weiß nie, sicher ist sicher.


Ist halt jedem selbst überlassen ob er sich für ~1,50€ / Monat pro Mitarbeiter gegen möglicherweise existensbedrohende Klagen absichert oder nicht. Ich persönlich würde das Geld definitiv investieren wenn ich eine eigene Firma hätte.


Hoffe deine Frage ist damit ausreichend beantwortet :-)


Gruß


Lars

Ben am :

"Lustige Sprüche" sind auch ohne AGG verboten. Nach dem AGG müsste man die "lustigen Sprüche" bloß gerecht verteilen...

Maik am :

So fragwürdig das AGG sein mag, tatsache ist nunmal, dass es ein gültiges Gesetz ist und sobald die Menschen mal spitz gekriegt haben wie gut man damit Kasse machen kann wird es eine Klagewelle geben, da bin ich mir sicher.

Ich würde dir ebenfalls dazu raten diese Erweiterung mit einzuschliessen. Da musst du nur eine unglückliche Formulierung in einer Stellenanzeige drin haben, schon kann es dich erwischen. Und die Strafen beim AGG sind nicht gerade gering, da schmerzt dann selbst eine eventuelle Selbstbeteiligung nicht mehr.

Glamourqueen am :

*klugscheissermodus an*
Es heißt Ghanesen
*klugscheissermodus aus*

Tribble am :

Nein, Ghanaer ist richtig, siehe z.B.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Terminologie/Staatennamen.pdf

der jörg am :

Das AGG ist schon tückisch...

selbst ein "herrgott nochmal" oder ein "jesus liebt euch alle" kann da schnell zum AGG-Fall werden....

Jan_Eisklar am :

"Suche Mitarbeiterin mit Kassenerfahrung"

Ein einfacher Satz, den Björn sicher einmal für eine Stellensuche verwenden könnte. Leider sind 2 Fehler drinne, wegen derer ein Stellensucher Björn verklagen könnte (die "Mitarbeiterin" schließt männliche Bewerber aus und "Kassenerfahrung" alle ohne diese Erfahrung).
Momentan ist noch zu hoffen, dass die Gerichte sich wegen solcher Dinge keinen großen Kopf machen, aber sollte einmal ein Richter in einem solchen Fall zugunsten des Klägers entscheiden, werden wohl immer mehr Leute speziell nach solchen Anzeigen suchen.

Demnächst heißt es dann nur noch: "Suche menschliches Wesen für Arbeit!"... ...falls sich dann nicht die diskriminiert fühlen, die gar nicht arbeiten wollen. ;-)

Björn Harste am :

Natürlich AGG-konform als "Mitarbeiter/in" formuliert. Aber um die Kassenerfahrung kommt jemand, der sich als Kassierer bewirbt nicht herum. Ich bewerbe mich ja auch nicht als Zahnarzt mit dem Hinweis, dass ich zwar kein Medizinstudium hinter mir habe, aber gerne bereit bin, mir das nötige Fachwissen anzueignen. :-)

Jan_Eisklar am :

Hmmm, so wie mir ein befreundeter Anwalt erklärt hat, ist das auch zwiespältig zu sehen. Bei Arbeitstätigkeiten, bei denen eine wirkliche Vorbildung vonnöten ist, darf man diese auch ohne weiteres aufführen (ähnlich, falls Führerschein zwingend vorgesehen ist, zB als Kraftfahrer). Wenn man für die Arbeit jedoch in kürzester Zeit angelernt werden kann, steht man zumindest in einer sehr dunkelgrauen Zone.
Ähnlich bei vorausgesetzten X Jahren Berufserfahrung, die manche AG trotz abgeschlossener Ausbildung voraussetzen.
Ist wohl noch vieles unklar bei dem Gesetz.

[3PVXY] - 3 Punks verkaufen Xylophone. Yeah!

Dirk am :

Wie ist das eigentlich mit Rauchern? Darf ich die auschließen? Ich möchte keine Raucher einstellen da diese bei uns immer einen höheren Krankenstand haben und öfter Pausen haben und dann immer brauchen um wieder in die Arbeit zu kommen. Die Nervösität steigt auch immer je länger keine Kippe geraucht wurde.

Chris am :

Raucher sind gemäß BHexJaG zum Abschuss freigegeben und genießen keinerlei Schutz.

Besserwisser am :

beitrag von maik:"Und die Strafen beim AGG sind nicht gerade gering"

...was für ein unfug. wie wenn das agg härtere bestrafungen als angemessen zuließe. im übrigen würde mich interessieren, woher du diese info hast. bis dato kann man die geldstrafen aus agg-delikten noch fast an einer hand abzählen :-P

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen