AGG-Versicherung
Ich habe ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen: Es besteht die Möglichkeit, die Betriebshaftpflichtversicherung derart zu erweitern, dass eventuell durch Verstöße gegen das AGG verhängte Schmerzensgelder durch die Versicherung beglichen werden.
Die unzulässigen Gründe für eine Benachteiligung sind: Ethinsche Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Unter unseren Kunden ist alleine schon stadtteilbedingt so ziemlich alles vertreten. Desweiteren hatte ich wohl schon zu jedem der genannten Punkte "beispielhafte" Mitarbeiter: Ghanaer, Türken, Russen, Pakistani, Lesben, Schwerbehinderte, Männer, Frauen, Schüler, Rentner, Muslime, Christen, Atheisten - und wenn es Probleme gab, dann immer nur aufgrund der Arbeitsleistung oder anderer betrieblicher Gründe.
Ich glaube auch nicht, dass sich zukünftig aus derartigen Dingen ein Streit entwickelt, der erst durch einen Richter entschieden wird. Wenn man in einem respektvollen Umgang miteinerander Lebt, sollte das doch gar kein Problem sein.
Aber wer weiß, wie weit die aus dem Internet bekannte Abmahnwelle ins reale Leben schwappt. Wenn sich irgendwann Leute, denen man gar nichts Böses will, durch ein Augenzwinkern oder Nichtbeachten dazu inspiriert fühlen, sich diskriminiert zu fühlen und auf Schmerzensgeld zu klagen, wandere ich aus.
Die unzulässigen Gründe für eine Benachteiligung sind: Ethinsche Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Unter unseren Kunden ist alleine schon stadtteilbedingt so ziemlich alles vertreten. Desweiteren hatte ich wohl schon zu jedem der genannten Punkte "beispielhafte" Mitarbeiter: Ghanaer, Türken, Russen, Pakistani, Lesben, Schwerbehinderte, Männer, Frauen, Schüler, Rentner, Muslime, Christen, Atheisten - und wenn es Probleme gab, dann immer nur aufgrund der Arbeitsleistung oder anderer betrieblicher Gründe.
Ich glaube auch nicht, dass sich zukünftig aus derartigen Dingen ein Streit entwickelt, der erst durch einen Richter entschieden wird. Wenn man in einem respektvollen Umgang miteinerander Lebt, sollte das doch gar kein Problem sein.
Aber wer weiß, wie weit die aus dem Internet bekannte Abmahnwelle ins reale Leben schwappt. Wenn sich irgendwann Leute, denen man gar nichts Böses will, durch ein Augenzwinkern oder Nichtbeachten dazu inspiriert fühlen, sich diskriminiert zu fühlen und auf Schmerzensgeld zu klagen, wandere ich aus.
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Kommentare
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Puck am :
Bademeistein am :
Als Bademeisterin werde ich wohl oder übel weiter Beckenrandspringer diskriminieren - obwohl ich scheints unterversichert bin.
Avarion am :
Im Ernst, gegen die Abmahnung kann sie vorgehen sofern das wirklich im Aufgabenprofil steht.
Jemand am :
Ben am :
Jtb am :
"Stellen Sie auch Behinderte ein?"
Wenn du dann falsch antwortest, hast du schon Probleme...
Lars am :
aber du hast das schreiben deiner Versicherung etwas Missverstanden.
Den Schutz, den dir die Versicherung anbietet, erstreckt sich nicht nur auf Vorfälle zwischen dir und deinen Angestellten, sondern vor allem auf Vorfälle zwischen Betriebsangehörigen und Betriebsfremden Personen.
Beispielsweise eine Bewerberin, welche mit einer unglücklichen Formulierung abgelehnt wird (zum Beispiel zu jung, zu alt).
Gerade dort ist die Gefahr vorhanden, da ein Kunde (ja, wir kennen doch die Streithammel ) sich durchaus mal beleidigt oder diskriminiert bzw benachteiligt fühlen kann. Das kann auch schon das fehlen eines Behindertengerechtes Einganges sein um ein weiteres Beispiel anzuführen.
Falls du nähere Infos möchtest, gib Bescheid, arbeite schließlich im Fach und wir bieten diesen neuen Schutz seit einiger Zeit auch an
Und teuer ist der Schutz normalerweise nicht, da es sich nach der Anzahl der Mitarbeiter richtet.
Gruß
Lars
HCL am :
da kann man ja endlich wieder die netten sprüche machen, die die kollegen so zum lachen bringen, und wenn jemand klagt – ich bin ja versichert. wie klug von diese versicherungsleuten!
Lars am :
denn selbstverständlich ist eine Selbstbeteiligung bei dieser Art der Versicherung obligatorisch Und der Chef kann den Mitarbeiter im Schuldfalle natürlich in Regress nehmen für die Kosten die durch die Selbstbeteiligung entstehen.
Die Leute, welche die Tarife entwickeln denken sich schon was dabei
Versichannel am :
Aber mal im Ernst, was verstehst du denn unter nicht teuer, Lars? Wie hoch ist denn der Spaß z.B. für ein Unternehmen mit 20 Angestellten?
Lars am :
Hierbei ist eine Deckungssumme von 100.000 € abgesichert, Selbstbeteiligung 2000€ (Nur falls berechtigter Anspruch)
Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche entfällt selbstverständlich die Selbstbeteiligung.
Und jetzt mal ehrlich, sind 17,50€ im JAHR wirklich so viel das es für ein Unternehmen der größe Finanziell sehr belastend ist? eine EINZIGE! erfolgreiche Klage gegen das Unternehmen / einen ANgestellten des Unternehmen, würde auf jeden Fall höhere Kosten mit sich bringen.
Klar kann es passieren das nie was passiert, aber wie so oft im Leben, man weiß nie, sicher ist sicher.
Ist halt jedem selbst überlassen ob er sich für ~1,50€ / Monat pro Mitarbeiter gegen möglicherweise existensbedrohende Klagen absichert oder nicht. Ich persönlich würde das Geld definitiv investieren wenn ich eine eigene Firma hätte.
Hoffe deine Frage ist damit ausreichend beantwortet
Gruß
Lars
Ben am :
Maik am :
Ich würde dir ebenfalls dazu raten diese Erweiterung mit einzuschliessen. Da musst du nur eine unglückliche Formulierung in einer Stellenanzeige drin haben, schon kann es dich erwischen. Und die Strafen beim AGG sind nicht gerade gering, da schmerzt dann selbst eine eventuelle Selbstbeteiligung nicht mehr.
Glamourqueen am :
Es heißt Ghanesen
*klugscheissermodus aus*
Homer am :
*SCNR*
Tribble am :
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Terminologie/Staatennamen.pdf
der jörg am :
selbst ein "herrgott nochmal" oder ein "jesus liebt euch alle" kann da schnell zum AGG-Fall werden....
Jan_Eisklar am :
Ein einfacher Satz, den Björn sicher einmal für eine Stellensuche verwenden könnte. Leider sind 2 Fehler drinne, wegen derer ein Stellensucher Björn verklagen könnte (die "Mitarbeiterin" schließt männliche Bewerber aus und "Kassenerfahrung" alle ohne diese Erfahrung).
Momentan ist noch zu hoffen, dass die Gerichte sich wegen solcher Dinge keinen großen Kopf machen, aber sollte einmal ein Richter in einem solchen Fall zugunsten des Klägers entscheiden, werden wohl immer mehr Leute speziell nach solchen Anzeigen suchen.
Demnächst heißt es dann nur noch: "Suche menschliches Wesen für Arbeit!"... ...falls sich dann nicht die diskriminiert fühlen, die gar nicht arbeiten wollen.
Björn Harste am :
Jan_Eisklar am :
Ähnlich bei vorausgesetzten X Jahren Berufserfahrung, die manche AG trotz abgeschlossener Ausbildung voraussetzen.
Ist wohl noch vieles unklar bei dem Gesetz.
[3PVXY] - 3 Punks verkaufen Xylophone. Yeah!
Dirk am :
Chris am :
Besserwisser am :
...was für ein unfug. wie wenn das agg härtere bestrafungen als angemessen zuließe. im übrigen würde mich interessieren, woher du diese info hast. bis dato kann man die geldstrafen aus agg-delikten noch fast an einer hand abzählen