Dosenpfand Verwirrung: Fruchtsaftgetränke oder Fruchtsaft?
Eigentlich ist es zukünftig ganz einfach: Wenn das DPG-Logo aufgedruckt ist, dann ist es bepfandet, ansonsten nicht.
Ab 1. Mai 2006 gilt die Pfandpflicht auch für Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure (Eistee, aromatisiertes Wasser, Sportgetränke, Energydrinks, Tee- oder Kaffeegetränke) und alkoholische Mischgetränke (sogenannte Alkopops: weniger als 15 Volumen-Prozent Alkohol oder Anteil an Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen weniger als 50 Prozent).
Wie gehabt bleiben Fruchtsäfte (100%) und Fruchtnektare (Fruchtsaftgehalt zwischen 25% und 50%) pfandfrei.
Ab 1.5.2006 sind nun also nicht nur Fruchtsaftgetränke mit CO2 pfandpflichtig, sondern auch Fruchtsaftgetränke ohne CO2.
Fruchtsaftgetränke haben einen Fruchtanteil von mindestens 10% (30 % Fruchtsaft bei Kernobst oder Trauben, mindestens 6 % bei Zitrusfrüchten und mindestens 10 % bei anderen Früchten.)
Ich sehe schon die Kunden vor mir, die Mehrweg (z.B. Beckers) und Einweg nicht auseinanderhalten können und alles, was nach Fruchtgetränkverpackung aussieht, abgeben wollen, weil Fruchtsaft und Fruchtsaftgetränk ja schließlich ähnlich klingen. (Den meisten Verbrauchern sind die Qualitätsunterschiede zwischen den Getränken nämlich nicht klar).
In den beiden letzten Jahren habe ich schon so manche mitgeschleppte (Einweg-)Fruchtsaftflasche entsorgt.
Ab 1. Mai 2006 gilt die Pfandpflicht auch für Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure (Eistee, aromatisiertes Wasser, Sportgetränke, Energydrinks, Tee- oder Kaffeegetränke) und alkoholische Mischgetränke (sogenannte Alkopops: weniger als 15 Volumen-Prozent Alkohol oder Anteil an Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen weniger als 50 Prozent).
Wie gehabt bleiben Fruchtsäfte (100%) und Fruchtnektare (Fruchtsaftgehalt zwischen 25% und 50%) pfandfrei.
Ab 1.5.2006 sind nun also nicht nur Fruchtsaftgetränke mit CO2 pfandpflichtig, sondern auch Fruchtsaftgetränke ohne CO2.
Fruchtsaftgetränke haben einen Fruchtanteil von mindestens 10% (30 % Fruchtsaft bei Kernobst oder Trauben, mindestens 6 % bei Zitrusfrüchten und mindestens 10 % bei anderen Früchten.)
Ich sehe schon die Kunden vor mir, die Mehrweg (z.B. Beckers) und Einweg nicht auseinanderhalten können und alles, was nach Fruchtgetränkverpackung aussieht, abgeben wollen, weil Fruchtsaft und Fruchtsaftgetränk ja schließlich ähnlich klingen. (Den meisten Verbrauchern sind die Qualitätsunterschiede zwischen den Getränken nämlich nicht klar).
In den beiden letzten Jahren habe ich schon so manche mitgeschleppte (Einweg-)Fruchtsaftflasche entsorgt.