La Wanda in da Kontora
Dieser Moment, wenn man schon anfängt, den Raum im Geiste einzurichten.
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Kommentare
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Chris_aus_B am :
egal am :
Martin am :
Jan am :
Partielle Sonnenfinsternis?
Stefan am :
Bas am :
Falk am :
Das reicht als Vorschrift vollkommen aus.
TT am :
In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den
Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils
mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein.
Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind
hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“).
Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m² betragen.