Skip to content

Geldwäsche?

Anruf meiner Hausbank: Ich hätte über 15000 Euro eingezahlt und deswegen würden sie unbedingt eine Kopie meines Personalausweises und eine Unterschrift von mir benötigen. Geldwäschegesetz.

Wenn ich nicht schon seit inzwischen über fünf Jahren solche und ähnliche Einzahlungen tätigen würde, hätte ich wahrscheinlich nicht so blöde gelacht. :-)

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Kyu am :

Du darfst die 15.000 gern bei mir einzahlen, ganz ohne Personalausweis 8-)
Ich erledige sogar den Gang zur Bank für Dich - das 'n Service, wa'? :-D

Udo Vetter am :

Die Kopie des Ausweises und die Versicherung, auf eigene Rechnung zu handeln, braucht die Bank wirklich. Wahrscheinlich haben sie jetzt erst gemerkt, dass die Unterlagen bei dir fehlen. Also keine Sorge - das passiert nicht jedes Mal, es sei denn die Praktikanten haben Dienst

L. am :

die Meldepflicht besteht erst ab 12.500,- euro - entsprechende Stückelungen beugen vor :-P

h am :

Doppelt falsch.

GWG §2 (2) schreibt 15.000 EUR.

GWG §2 (3) fasst mehrere Transaktionen zusammen, die in Summe 15.000 EUR erreichen.

icewind am :

Das ist doch alles das selbem, sobald sich etwas Gesetzliches ändert, ist das, was Jahrelang okay war, plötzlich schlecht. WIe vor einiger Zeit mit den Eiern, da hieß es auch plötzlich massenhaft, dass die alle vergiftet wären, nur weil sich ein Gesetz geändert hat.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen