Bücher mit Mängeln
Nachdem ich inzwischen die zweite Palette mit Büchern fast komplett verkauft habe, finde ich doch heute in Udo Vetters Lawblog den Hinweis auf ein passendes Urteil zum Thema:
In einem Artikel des Börsenblatt des Buchhandels steht, daß das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden hat, daß als "mangelhaft" deklarierte Bücher, die wegen des "Mangels" unterhalb des gebundenen Preises verkauft werden, auch tatsächlich Mängel aufweisen müssen. Der reine Stempel "Mängelexemplar" auf der Unterseite des Buches reicht nicht aus, um dieses "mangelhaft" sein zu lassen.
Bei der Stempelei handelt es sich um eine offensichtlich recht gängige Methode, die Buchpreisbindung auszuhebeln. Und ich muß selbst zugeben, daß mir bei allen hier verkauften Büchern bisher noch kein "Fehler" aufgefallen ist.
Es wird wohl auch so sein, daß die Händler selber dafür verantwortlich sind, was sie verkaufen und dürfen nicht einfach gutgläubig diese als "mangelhaft" deklarierten Bücher jenseits der Preisbindung veräußern.
Eigentlich liefen bei mir diese Wühltisch-Bücher ganz gut. Aber bevor ich die nächste Ladung bestelle, werde ich mit dem Großhändler mal ein ernstes Wörtchen reden.
Nachtrag:
Andererseits... spätestens, wenn da ein paar Dutzend Kunden in den Büchern gewühlt haben, hat sowieso jedes Buch Mängel in Form von Knicken, Kratzern, Fingerabdrücken und Eselsohren und ist damit korrekt deklariert...
In einem Artikel des Börsenblatt des Buchhandels steht, daß das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden hat, daß als "mangelhaft" deklarierte Bücher, die wegen des "Mangels" unterhalb des gebundenen Preises verkauft werden, auch tatsächlich Mängel aufweisen müssen. Der reine Stempel "Mängelexemplar" auf der Unterseite des Buches reicht nicht aus, um dieses "mangelhaft" sein zu lassen.
Bei der Stempelei handelt es sich um eine offensichtlich recht gängige Methode, die Buchpreisbindung auszuhebeln. Und ich muß selbst zugeben, daß mir bei allen hier verkauften Büchern bisher noch kein "Fehler" aufgefallen ist.
Es wird wohl auch so sein, daß die Händler selber dafür verantwortlich sind, was sie verkaufen und dürfen nicht einfach gutgläubig diese als "mangelhaft" deklarierten Bücher jenseits der Preisbindung veräußern.
Eigentlich liefen bei mir diese Wühltisch-Bücher ganz gut. Aber bevor ich die nächste Ladung bestelle, werde ich mit dem Großhändler mal ein ernstes Wörtchen reden.
Nachtrag:
Andererseits... spätestens, wenn da ein paar Dutzend Kunden in den Büchern gewühlt haben, hat sowieso jedes Buch Mängel in Form von Knicken, Kratzern, Fingerabdrücken und Eselsohren und ist damit korrekt deklariert...
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Kommentare
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Anton am :
Klaus Hintze am :
Aus meiner Sicht ähnlich der Kohlesubventionen...
Tim Jansen am :
Absurde und unethische Gesetze wie die Buchpreisbindung verdienen es, missachtet zu werden.
marcc am :
ilvy am :
aber trotzdem ist es nicht unbedingt richtig einwandfreie bücher als mängeexemplare zu deklarieren! da die buchpreisbindung auch wirklich sinn macht!(autorenvielfallt, keine monopolbildung....)
und sie ja nur mit gutem grund aufgehoben wird(mängelexemplar, neuauflage, älter als 18monate)
aber bei dir wird das wahrscheinlich eh niemand prüfen
Roland am :
Ach so, stimmt ja, das Zeug gibt es hierzulande ja gar nicht
Anton am :
Ronny am :
Achim am :
Wann verstehen es die Verkäufer und -innen endlich, dass man auf diesen Wühltischen die Bücher nicht stapeln sondern mit dem Buchrücken nach oben einordnen sollte. Immer wieder erlebe ich Wühltische mit Stapeln - und diese sind nicht erst von den Kunden gemacht - dabei macht es genau so viel Arbeit die Bücher anders anzuordnen und der neugierige Käufer/-in können dann sehr viel einfacher einen Überblick des Angebots bekommen und interessante Exemplare herausnehmen.
Wenn die Bücher dann sogar mal so angeordnet sind, dann habe ich es schon erlebt, dass sie so eng in den Wühltisch gepresst waren, dass man sie fast nicht heraus- und schon gar nicht mehr wieder zurücklegen konnte. Das hilft natürlich nicht dabei, die Ordnung bei zu behalten.
Mein Appell: Buchrücken nach oben und Platz zum Herausnehmen und Zurückstellen der Bücher!