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Marking Paint

In letzter Zeit wird das wilde Parken auf meinem Hof durch unsere direkten monokulturellen Nachbarn immer schlimmer. Immer häufiger muss ich ich abends um meinen eigenen festen Stellplatz kämpfen. Die Frage, warum es denn vom ganzen Hof genau dieser eine spezielle Platz sein müsse, beantworte ich gerne damit, dass es ums Prinzip geht. Ich HASSE diese "ums Prinzip"-Antworten, aber in diesem Fall trifft es einfach mal zu, da ich sonst irgendwann in den Seitenstraßen nach einem Parkplatz suchen darf, weil die Moschee-Besucher aus Gewohnheit alles für sich beansprucht haben.

Ich mag nicht den ganzen Hof mit einer Kette oder gar einem Zaun abriegeln, denn erstens parken hier auch meine Mitarbeiter und hin und wieder kommen auch einige Lieferanten oder aber doch zumindest der LKW für unseren Container mit den zercrunchten Einwegflaschen hier auf den Hof.

Also versuche ich es erstmal mit sanfter Gewalt: Sobald es wieder etwas trockener ist, werden wir mal ein paar Stellplätze mit neongelber Bodenmarkierungsfarbe einzeichnen und vor allem meinen Platz speziell kennzeichnen. Vielleicht hilft's ja.


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Kommentare

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The other one am :

"Vielleicht hilft's ja."

Danke Björn. Das war der Brüller zum Feierabend.

"Vielleicht hilft's ja." :-D Mir laufen hier die Tränen herunter vor Lachen.

tyler am :

Wenn Du damit ein paar Mal die falsch geparkten Autos besprühst könnte das Wirkung zeigen.

Raoul am :

Lass die falsch geparkten Autos doch einfach abschleppen. In recht kurzer Zeit wird der Platz dann dauerhaft freigehalten werden.

DJ Teac am :

Und dann soll er den Abschleppkosten Monatelang hinterher rennen?

Buxbaum am :

Wieso hinterrennen? Die bezahlen die Abgeschleppten.

Ich hab einen Parkplatz zu meiner Wohnung gekauft. Und ein Schild aufgestellt Privatparkplatz + Nummernschild.

Hält sich da Jemand dran nein?

3x abschleppen lassen und nun habe ich meine Ruhe.

Und bezahlt habe ich nix. Das haben schön die Halter der abgeschleppten Wagen bezahlt. 8-)

Raoul am :

Wär ja auch noch schöner, wenn man die Abschleppkosten erstmal auslegen müsste. Die Bullen würden sich da auch bedanken.

Oskar am :

Bei Abschleppen von Privatgrund muss man entweder die Abschleppkosten vorstrecken oder vorher eine anderslautende Vereinbarung mit dem Abschlepper treffen. Die Polizei lässt nur von öffentlichem Grund abschleppen, vielleicht noch zur Gefahrenabwehr, wie bei zugeparkter Feuerwehrzufahrt.

The other one am :

"Wär ja auch noch schöner, wenn man die Abschleppkosten erstmal auslegen müsste."

Hier in der Gegend ist das so schön. Wenn dein Privatparkplatz zugeparkt wurde ist das dein Privatvergnügen. Das juckt die Polizei Null.

DJ Teac am :

Wo wohnst du denn?

Normalerweise musst DU die Abschleppkosten zahlen. Kannst diese aber vom Abgeschlepten einfordern.
Wobei man einem nur Glück wünschen kann, das geht nämlich meistens schief.

Bei Privatgelände ist das nicht Sache der Polizei.

Raoul am :

Tja, anscheinend doch ein kniffligeres Thema. Manche (wenige) Abschleppdienste lassen sich darauf ein, das Geld selbst zu kassieren und den Wagen erst dann herauszugeben. Diese Praxis wurde bei Privatleuten von einem Gericht zwar schonmal beanstandet, sollte mittlerweile aber rechtlich wieder erlaubt sein.

Ein Supermarktbetreiber hat in einem anderen Fall allerdings auch einen Wagen abschleppen lassen und ist in Vorkasse gegangen, der Abgeschleppte wollte nicht zahlen, deswegen wurde ihm der Abstellplatz seines Autos nicht verraten - zu Recht, wie das Gericht urteilte. (http://www.rp-online.de/auto/ratgeber/urteile/supermarkt-darf-autos-abschleppen-lassen-1.2782894)

Und wenn man in der Stadt von Toto & Harry wohnt und das Fernsehen wieder mal Belanglosigkeiten braucht um die Polizei gut dastehen zu lassen, kann man es auch mal bei der Polizei versuchen. Die beiden haben sich dem äußerst kniffligen Fall nämlich angenommen.

The other one am :

"Ein Supermarktbetreiber hat in einem anderen Fall allerdings auch einen Wagen abschleppen lassen und ist in Vorkasse gegangen, der Abgeschleppte wollte nicht zahlen, deswegen wurde ihm der Abstellplatz seines Autos nicht verraten - zu Recht, wie das Gericht urteilte."

Damit sind auch schon einige Privatleute erfolgreich gewesen. Wichtig: Der Parkplatz muss klar als Privatparkplatz ausgewiesen und als solcher erkennbar sein. Danach abschleppen lassen, natürlich in Vorkasse treten, aber man macht keine Angaben zum Verbleib des Fahrzeugs bis die ausgelegten Kosten bezahlt wurden.

Wenn der Falschparker sich störrisch stellt kommt man so oder so nicht an sein Geld. Aber in diesem Fall verrottet wenigstens seine Karre irgendwo.

DJ Teac am :

QUOTE:
Tja, anscheinend doch ein kniffligeres Thema. Manche (wenige) Abschleppdienste lassen sich darauf ein, das Geld selbst zu kassieren und den Wagen erst dann herauszugeben. Diese Praxis wurde bei Privatleuten von einem Gericht zwar schonmal beanstandet, sollte mittlerweile aber rechtlich wieder erlaubt sein.

Bezogen sich die Urteile dass dies erlaubt ist nicht eher auf Abschleppaktionen die durch die Polizei beauftragt wurden?

Klabund am :

Jep. Es gibt nicht ohne Grund die Möglichkeit, Sachen wie Jura auch längerfristig zu studieren.
Ich habe ebenfalls noch nie was davon gehört, das Abschleppdienste in so eine gefährlich Vorleistung gehen und dann auch noch (mit welcher Rechtsgrundlage) Autos von Privatgrundstücken einfach einbehalten bis diese "ausgelöst" werden. Klingt so paradox und nach wildem Westen, das es ja stimmen könnte, aber gibt ja ohnehin nur einen hier der behauptet das es geht.

The other one am :

"Ich habe ebenfalls noch nie was davon gehört, das Abschleppdienste in so eine gefährlich Vorleistung gehen und dann auch noch (mit welcher Rechtsgrundlage) Autos von Privatgrundstücken einfach einbehalten bis diese "ausgelöst" werden."

Wo steht das die Abschleppdienste die Autos einbehalten?

Klabund baut sich mal wieder seine Welt zusammen.

Raoul am :

"(mit welcher Rechtsgrundlage) Autos von Privatgrundstücken einfach einbehalten bis diese "ausgelöst" werden." (Klabund)

Siehe dazu:

"Der Grundstücksberechtigte darf ein auf dem Grundstück bestimmungswidrig abgestelltes Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen. Ihm steht bis zur Bezahlung der Abschleppkosten ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zu." (BGH V ZR 144/08)

So paradox ist die Rechtssprechung von Leuten, die Jura studiert haben. Nicht umsonst sitzt da kein Klabund.

The other one am :

Klabund sieht das eben nur aus seiner Sicht, also der des Falschparkers. Von einem Privatgrundstück träumt er vielleicht.

Anja am :

Google mal "Aktiv-Transport"...

Ich hab mal in einem Unternehmen gearbeitet, dass seinen Kundenparkplatz zumindest nachts autofrei hat halten lassen von denen. Es gab nicht nur einen Kunden, der wegen des Abschleppunternehmens nicht mehr bei uns einkaufen wollte. Bzw hat nicht das Unternehmen abschleppen lassen, sondern der Vermieter.

Raoul am :

Jep, auf Aktiv-Transport findet sich Folgendes:

"Wir halten Ihre privaten Stellplätze und Parkflächen kostenlos frei von Falschparkern".

Und damit zurück zur Frage von @ DJ Teac ("Bezogen sich die Urteile dass dies erlaubt ist nicht eher auf Abschleppaktionen die durch die Polizei beauftragt wurden?"):

Anscheinend nicht. Allerdings wird hier verschiedenlich geurteilt. So geht der Hamburger Gerichtsstand laut der Anwälte Lauenburg & Kopietz davon aus, daß als Gebühren maximal 133,50 Eur + 10 Eur Aufbewahrungsgebühr/Tag veranschlagt werden dürfen und auch nur dieser Betrag zu erstatten ist. (Siehe Kanzleihomepage).

Andere Gerichte sehen das dann wieder anders..."Wenn Sie (...) vor einem anderen Amtsgericht verklagt werden, (...) würde die Firma Aktiv Transport GmbH mit höchster Wahrscheinlichkeit obsiegen."

Anja am :

Ich möchte mich mit dem Unternehmen eigentlich nicht näher befassen. Ich bin nicht so der Falschparkertyp. Ich lauf dann eher n Stück und hasse mich dafür nicht schnell den Behindertenparkplatz genommen zu haben

Melanie am :

Guter Ansatz. Ich drücke die Daumen, dass es hilft.

Oskar am :

QUOTE:
Vielleicht hilft's ja.
Meine Erwartung behalte ich für mich. Auszuschließen ist nichts und der Erfolg sei dir gegönnt.

Wie willst du deinen Parkplatz eigentlich markieren? Mit einem Rahmen oder mit einem Kreuz?

oldschool am :

Bermerkt denn hier niemand den grundsätzlichen Widerspruch in dem Eintrag hier?

Trocken? In Bremen? *LOL*

rusama am :

2 Stunden schon kein Regen,das ist doch Trocken 8-)

schmitzrocket am :

Mal doch ein Schwein auf den Boden, da parken bestimmt keine Moscheebesucher mehr, oder den Satz "Wer hier parkt ist Christ.".

Klodeckel am :

Zum Thema abschleppen lassen und anderen Vorschlägen: Ich wäre da sehr vorsichtig. Wenn man sich in Bremen mit den Falschen anlegt, kommen garantiert irgendwann die Richtigen und hauen dir was auf die Fresse.

Aus diesem Grund und vor allem wegen der kulturellen Besonderheiten dieser Bevölkerungsgruppe würde ich persönlich so lange es eben geht nach einer Einigung suchen, die durch den Dialog erzielt wird und von gegenseitigem Respekt und Verständnis geprägt ist.

Auf lange Sicht fährt man damit sicherlich am Besten. ;-)

The other one am :

Das kann ja gar nicht sein. Wenn überhaupt, dann geht die Gewalt immer nur von den Einheimischen aus.

Oskar am :

Oder durch Provokation durch die Einheimischen.

The other one am :

Richtig. Die Einheimischen klammern sich immer noch an ihre alten und völlig überkommenen Lebensgewohnheiten und kulturellen Hintergründe. Schrecklich. Damit muss Schluss sein.

Viele Deutsche treffen sich ja mittlerweile fast nur noch mit Menschen, die auch Deutsch als Muttersprache haben. Da bilden sich richtige Parallelgesellschaften aus. Zum Schutz ihrer konspirativen Treffen stellen sie vor ihren Treffpunkten häufig Tafeln auf mit Schriftzügen wie "Schweineschnitzel mit Salat € 6,90" um rechtschaffende Mitbürger der richtigen und einzig wahren Glaubensrichtung abzuschrecken. Fürchterlich.

Oskar am :

Fast! Natürlich gibt's bei unserem Schrebergartenfest vor allem "Schweineschnitzel mit Biersalat, Playboy, Karikaturenwettstreit und Rosenkranz zu 13,49DM".

The other one am :

Naja , das wird sowieso alles in Zukunft verboten.

OxKing am :

Warum erwähnst du in der Nutzungsaufzählung keine KundenIch denke das sei auch Kundenparkplatz, ich parke da auch immer wenn ich mal zu dir fahre.

Björn Harste am :

Für Kunden ja eher nur ausnahmsweise oder speziell eingeweihte, darum erwähne ich das normalerweise gar nicht erst.

linolino am :

Hier könnten doch die überzähligen Grillanzünder aus der Sommersaison anwendung finden.....

Oskar am :

Wenn damit Björns altehrwürdiges Lastenauto versicherungswirksam von der Parkplatzbeanspruchung entbunden werden soll, dann wäre das ja noch die harmloseste der neben einer andersgläubigen Glaubenseinrichtung denkbaren Kokeleien.

linolino am :

na, das eigene Auto wird er wohl kaum "warm entsorgen" wollen.
Fix ein Schild aufgestellt "Falschparker werden angezündet" und spätestens nach der erstmaligen Umsetzung keht Ordnung auf dem Parkplatz ein.....

ednong am :

Popcorn, ich brauch Popcorn ...

TaxiIngo am :

Der Hinweis das hier nicht geparkt werden darf sollte dann aber auch in arabischen Schriftzeichen aufgesprüht werden. :-P

rusama am :

Gibt es da nicht irgendwas im Koran???
Du sollst dein Kamel nicht im Stall eines anderen anbinden oder so etwas

8-)

The other one am :

Darauf können sich Ungläubige garantiert nicht beziehen, allzumal sie ja mindestens eine Stufe unter den Kamelen stehen.

rusama am :

Dann soll er halt dem Imam eine kleine Geldspende zukommen lassen und dieser droht dann als Dank dafür jedem beim Freitagsgebet ewiges Paradiesverbot an der auf dem Hof parkt 8-)

The other one am :

Ja klar, ich muss mein Eigentum freikaufen. Ganz bestimmt NICHT.

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