Überraschung: Eine Bestellung ist kostenpflichtig
Mit der Floskel "kostenpflichtig bestellen" ist der Onlineshop nun auch auf dem neuesten Stand der bevormundenden Gesetze... Der mündige Bürger könnte ja glatt vergessen, dass eine Bestellung in einem Onlineshop möglicherweise eine Zahlungsverpflichtung nach sich ziehen könnte.
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Kommentare
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ThiefMaster am :
Björn Harste am :
The other one am :
Eingewanderte Griechen können bestimmt nichts anfangen mit dem Begriff "Zahlungsabwicklung" ...
Nils am :
Klabund am :
The other one am :
Das interessiert nun wiederum mich.
Es gibt Original-Gesetzestexte? Werden die in besonders klimatisierten und gesicherten Räumlichkeiten aufbewahrt?
Wie kann ich als Bürger sicher sein, dass ein Richter seine Urteile nicht nach gefälschten oder nachgemachten Gesetzestexten fällt?
Hier tun sich ja richtige Abgründe auf.
renfield11 am :
The other one am :
Wahrscheinlich Vatertag und die Flasche komplett ausgetrunken.
Klabund am :
The other one am :
Ich bin auch Familienvater, das ist nicht immer leicht.
FlyingT am :
Also immer Obacht
The other one am :
Hoffentlich erkennst Du noch den Unterschied zwischen "Original-Gesetzestexte" und "Original-“Gesetz".
Wenn nicht, dann ist das auch nicht schlimm.
renfield11 am :
Ja.
murry am :
TheK79 am :
Hier ist das Änderungsgesetz: http://www.buzer.de/gesetz/10167/index.htm
Soweit ich das sehe, ist der Knopf da oben an der falschen Stelle. Vielmehr gehört der auf die Seite, auf der man NACH Eingabe aller Daten (inkl. Zahlungsabwicklung) nochmal die Daten überprüfen kann (Absatz 2) und eine solche Seite wird zudem erstmal verpflichtend (Absatz 1).
rusama am :
The other one am :