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Ersatz für die Scheibe

Post vom Amtsgericht: Der junge Mann, der im Januar die Scheibe in meiner Tür eingetreten hatte, wurde dazu verdonnert, den Schaden zu regulieren und dies anschließend auch dem Gericht nachzuweisen.

Wow. :-)

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Kommentare

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DJ Teac am :

Von einem gutem Freund der mal im IT Bereich selbständig war hab ich eines gelernt.
Nur weil das Gericht das entschieden hat, heißt das noch lange nicht dass du dein Geld auch kriegst. :-(

tyler am :

Wo schon gerade alte Geschichten aufgelöst werden:
Hat der Dieb die LED zurückgebracht und warum war die überhaupt so wichtig?

http://www.shopblogger.de/blog/archives/12059-Die-gruene-LED.html

Melanie am :

Glückwunsch, Ich hoffe er tut es dann auch bald.

The other one am :

Da bin ich auch gespannt.

Horst-Kevin am :

Was das mit der grünen LED auf sich hatte, würde mich auch noch interessieren.

The other one am :

Diese Information nimmt Björn wohl mit in's Grab.

-------------------------------------------------
In Erinnerung an "Die grüne LED"
http://i56.tinypic.com/14dm5wz.gif


Ihr Schicksal ist noch immer ungeklärt. :'(

Gloria am :

Nochmal: Ich hasse Cliffhanger:

Was aus dem Teil geworden ist, will ich gar nicht mehr wissen!

*frustriertdiesesblogzehnminutenignorierundboykottier!

Birke am :

Es scheint in Vergessenheit geraten zu sein was es mit der grünen LED auf sich hat,
und da hier so gar keiner mehr an die grüne LED erinnert, mach ich das mal... :-)

AndreaFü am :

Hallo Björn, ich les seit einiger Zeit deinen Blog und frag mich schon die ganze Zeit an wen du mich irgendwie erinnerst - jetzt hab ichs: auf RTL lief grad ne Wiederholung von Ritas Welt, kennst den Filialleiter? :-D Ein nicht ganz ernst gemeinter vergleich, aber ihr seht euch eben echt auch irgendwie ähnlich :-D Viele Grüße aus München

blogleser am :

hehe....ja, eine gewisse ähnlichkeit ist vorhanden mit herrn schumann

Klodeckel am :

Kann da keine Ähnlichkeit erkennen. Schumann ist gertenschlank, hat keine roten Haare und trägt weißen Kittel statt roter Weste. Klingt eher nach dem Gegenteil von unserem Shopblogger, woll?

The other one am :

Er meint sicherlich abgesehen von der Figur, der Haarfarbe und dem Kittel. Dann passt es doch schon besser.

The other one am :

.() ()
.O o
=Y=
m m

Hasen an die Macht!

Oldie1947 am :

Was macht der "junge Mann" denn beruflich? Wenn er kein eigenes "pfändbares Einkommen" hat, sieht es da wohl schlecht mit der Bezahlung des Schadens durch den Verursacher aus. Von allein wird der junge Mann den verursachten Schaden bestimmt nicht bezahlen. Damit der Schaden nicht verjährt, ist das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Das verursacht dann wieder Kosten, die der Geschädigte erstmal vorstrecken muss. Und der Staat schützt noch solche Bagaluten.

Schaf Nase am :

Da es sich wohl um ein strafgerichtliches Verfahren gehandelt hat, dürfte es sich hier vermutlich um eine Bewährungsauflage nach § 56 b (1) StGB hanedln. Da diese nach § 56 (1) StGB nicht unzumutbar sein dürfen, sollte ein ausreichendes Einkommen/Vermögen vorhanden sein.
Dem jungen Mann wird es dann auch anzuraten sein, den Schaden "von allein" zu bezahlen, da ihm ansonsten eine Verlängerung der Bewährung droht (ohne dass dadurch der Anspruch auf Schadenersatz entfiele).

Da der Schaden wohl bereits von der Versicherung reguliert wurde, wäre es an dieser darüber zu entscheiden, ob sie weitere Schritte einleitet um die Erstattung des Schadens zu beschleunigen. Der Geschädigte selber kann und darf dann gar nicht mehr darüber entscheiden.

Inwiefern der Schädiger hier staatlicherseits geschützt wird, erschließt sich mir nicht.

Ofenkartoffel am :

Dann hoffen wir mal alle, dass die Versicherung den Schaden bereits ersetzt hat und vom Schädiger zurückfordert. Was ist aber, wenn sich der Schädiger als akut zahlungsunfähig erweist? Dann bleibt wohl die Versicherung auf den Kosten sitzen? Insofern wird der Schädiger dann doch staatlicherseits geschützt, weil die Pfändungsfreigrenzen zu beachten sind?
:-O

Schaf Nase am :

Wenn Pfändungsfreigrenzen zu beachten sind, hat das ja für den Gläubiger einen sehr positiven Aspekt: Es gibt ein regelmäßiges Einkommen...

Oldie1947 sprach aber gerade von jenen die kein eignes pfändbares Einkommen haben ...

Und was wäre die Alternative bei jenen, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Denen dürfte der Gläubiger dieses Einkommen wegpfänden, damit werden diese bedürftig und haben Anspruch auf (ergänzendes) ALG II. Sprich: Der Staat würde letztendlich für deren Schulden aufkommen... Das wäre für mich staatlicher Schutz.

Ofenkartoffel am :

Der Kommentar von Schaf Nase zu dem ganzen "Malheur" ist ziemlich weit hergeholt. Deswegen möchte ich abschließend mit
einem Zitat von Heinz Erhardt antworten:
„Manche Menschen wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben.“
Heinz Erhardt (1909-79), dt. Filmschauspieler u. Humorist

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