Gewichtung
Von der Staatsanwaltschaft Bremen habe ich ein Schreiben mit einem der bekannten Textbausteine bekommen:
Seltsam, an den Namen oder einen besonders schlimmen Fall in letzter Zeit (von der Pfefferspray-Geschichte mal abgesehen) konnte ich mich gar nicht erinnern. Also blätterte ich kurz meinen Ordner mit den Diebstahlsprotokollen durch – und wurde fündig.
Geklaut hatte er sechs Tüten Haribo.
Gegen den Beschuldigten ist wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängig. Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]Erstaunt war ich über den Tatvorwurf: "Besonders schwerer Fall des Diebstahls".
Seltsam, an den Namen oder einen besonders schlimmen Fall in letzter Zeit (von der Pfefferspray-Geschichte mal abgesehen) konnte ich mich gar nicht erinnern. Also blätterte ich kurz meinen Ordner mit den Diebstahlsprotokollen durch – und wurde fündig.
Geklaut hatte er sechs Tüten Haribo.
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Kommentare
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DJ Teac am :
Jürgen am :
Demnächst in Bremer Kinos, der Großstadt-Western "Für eine handvoll Haribos" sowie "Sex, Tüten und Haribos"
Joe am :
Völlig nachvollziehbar
Frank H. am :
Jürgen am :
Jens79 am :
rusama am :
NEIN ich bin kein Veganer oder Vegetarier
The other one am :
Es gibt aber gute Gute ein wenig auf die Natur zu achten.
The other one am :
The other one am :
"Akzeptanz (von lat. „accipere“ für gutheißen, annehmen, billigen) ..."
Dann gute Nacht Deutschland.
F aus W am :
1. Einbruch
2. Entnahme aus einem verschlossenen Behältnis/besonders gesicherte Waren (keine Ahnung, ob die Warensicherungsettiketten darunter fallen)
3. gewerbemäßiges Stehlen (könnte ich mir hier gut vorstellen)
(...)mehr dazu in §243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls. Strafe liegt bei drei Monaten bis 10 Jahren.
Diese Informationen habe ich aus einem netten kleinen App "ra e Deutsche Gesetze" die es kostenlos im App-Store gibt. (Leider geht die Suchfunktion allerdings noch nicht)
DJ Teac am :
Soso.
Ich möchte hier nicht den Ladendieb verteidigen, aber so etwas kommt doch nur von denen die auch Leute auf eBay abmahnen weil sie in einem Monat mehr als 3 Artikel einstellen.
Auch ganz toll finde ich die Erwähnung einer App, ohne zu sagen in welchem Appstore es diese gibt.
Generell würde ich aber auf solche Apps generell keinen Wert legen.
Es gibt genügend Internetseiten wo man die ganzen Gesetze und Urteile die sich darauf beziehen kostenlos einsehen kann
dr. pop am :
The other one am :
DJ Teac am :
Ok die blöden Witze gehen dafür heute auf meine Kappe
F aus W am :
Meine App ist übrigens IPhone-App, gibts aber wohl auch als Android und ist in soweit besser als "normales" I-Net, dass sie regelmäßig aktualisiert wird, da sie als Hauptzielgruppe Anwälte hat, die immer den aktuellen Gesetzestext brauchen, und sich nicht auf doch eher unsichere Internetquellen verlassen können. Und nein, ich bekomme keine Provision (wie auch, bei was kostemlosen )
DJ Teac am :
Eine ähnliche App gibt es übrigens auch von dejure.org, funktioniert sogar beim test eben die Suchfunktion