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Stress mit der Wodka-Rotwein-Kundin/Diebin

Diese Kundin (mit der wir schon HIER und HIER Stress hatten) war eben wieder im Laden. Sie hatte es zunächst geschafft, den Laden unbemerkt zu betreten, eine Tüte voll Leergut abzugeben und sich danach zwei Pakete Rotwein aus dem Regal zu nehmen. Damit stellte sie sich auch ganz regulär an der Kasse an. Abgesehen davon, dass sie hier mittlerweile Hausverbot hat, war bis dahin so weit eigentlich noch alles okay.

Vor ihr standen noch zwei Kunden, als sie ohne weiteren Kommentar die beiden Weinpackungen an sich nahm, im Vorbeigehen ihren Leergutbon auf die Kasse warf und den Laden verließ. Mein Kassierer reagierte blitzschnell und rannte hinter ihr her. Eine weitere Mitarbeiterin übernahm derweil die Kasse und ich verfolgte mit meinem Angestellten die Kundin mit dem Rotwein. In der Seitenstraße konnten wir sie stellen. Da sie sehr viel Stress machte und ständig flüchten wollte, hielten wir sie fest, während wir auf die über die Notrufnummer gerufene Polizei warteten. Nach knapp zehn Minuten berichtete sie, dass sie nur ein Haus neben dem, vor dem wir die ganze Zeit standen, wohnen würde. Der Aufgang war überschaubar und links und rechts waren hohe Zäune und daher gingen wir ein paar Meter weiter und ließen die Frau los. Flüchten könnte sie da nicht und wir müssten uns nicht mehr ständig gegen ihre kräftigen Losreißversuche stemmen. Also los… Etwas perplex waren wir, als sie oben auf der Treppe plötzlich ihren Schlüssel aus der Tasche zog, die Tür aufschloss und im Haus verschwand. Ach..?

Nur zwei Minuten später traf auch die Polizei ein und versuchte zunächst, bei der Frau zu klingeln. Die Tür hat ihnen schließlich der Mieter unter ihr geöffnet. Was genau vorgefallen war, habe ich nicht erfahren – aber sie hat sich wohl auch den beiden Polizisten gegenüber als ausgesprochen renitent und uneinsichtig verhalten.

Zwischenzeitlich waren mit Mitarbeiter und ich wieder zum Laden zurückgekehrt. Die Summe auf dem Leergutbon, den die Frau im Vorbeirauschen fallengelassen hatte, übertraf den Preis der beiden Weinpakete um einige Cent. Es könnte sein, dass sie es in ihrem angetrunkenen Zustand als völlig legitim angesehen hat, auf diese Weise zu bezahlen. Dieser "kurze Dienstweg" ist in Ausnahmefällen durchaus möglich, aber sicherlich nicht als einseitige Willenserklärung. Dazu kam, dass sich mein Mitarbeiter den Leergutbon der Frau aufgrund der Geschehnisse in der Vergangenheit natürlich gar nicht mehr genauer angesehen hat, als sie dabei war, den Laden zu verlassen. So gesehen war das zwar eigentlich kein Diebstahl, aber auf jeden Fall selbstgemachtes Leid.

In diesem Zusammenhang zeigten wir der Polizei auch die Videoaufzeichnung von ihrer Aktion mit den beiden Wodkaflaschen und der Rangelei vor dem Ausgang. "Das geht definitiv schon als räuberischer Diebstahl durch", beurteilte einer der Polizisten die Aufnahme und um die Frau endlich mal zur Räson zu bringen, bekommt sie nun dafür doch noch eine Anzeige.

Und hoffentlich haben wir jetzt endlich Ruhe vor ihr.

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Kommentare

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Abbo T.Karin am :

Da hat der Alkohol wohl schon irreparabele Schäden hinterlassen. So dummdreist kann ein gesunder Mensch sonst garnicht sein.

Franky am :

>Und hoffentlich haben wir jetzt endlich Ruhe vor ihr.

Haha, das glaubst du ja wohl selbst nicht! Ich freu mich auf viele weitere Einträge dieser Seifenoper.

schmitzrocket am :

Also kein Diebstahl und die Festnahme war rechtswidrig.

Dennis am :

Na, woran scheitert es denn bei dir? Am Lesen oder am Verstehen?

The other one am :

Da wäre ich mir nicht so sicher. Einfach irgendeinen Pfandbon hinzuwerfen und die Prüfung nicht abzuwarten ist sicherlich kein abgeschlossener und gültiger Vorgang des Bezahlens.

Dennis am :

Und der räuberische Diebstahl? Und das ignorierte Hausverbot?

Klodeckel am :

Ich versteh nicht, warum ihr euch so schwer damit tut, eine Frau bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Ein Erwachsener Mann mit ca. 100 Kilo "Kampfgewicht" und mehrere Mitarbeiter Verstärkung werden doch wohl in der Lage sein, so eine hysterische Person notfalls am Boden mit dem Knie im Nacken an der Flucht zu hindern.
Hier muss meiner Meinung nach die gute alte Polizeiregel Anwendung finden die da lautet: Wer sich wie ein Tier benimmt, wird auch wie ein Tier behandelt. 8-)

The other one am :

"... so eine hysterische Person notfalls am Boden mit dem Knie im Nacken an der Flucht zu hindern."

Ich vermute deine Ehe hat auch nicht nur auf der Sonnenseite des Lebens stattgefunden. 8-)

Gloria am :

Hast Du das schon mal ausprobiert oder gibst Du nur an?

Ich hätte Björn jedenfalls nicht empfohlen, eine außer Rand und Band geratene Frau auf diese Weise zu fixieren.

The other one am :

"... auf diese Weise ...".

Muss man dir immer die Würmer aus der Nase ziehen? Also, was ist die bessere Weise?

Gloria am :

Nun jeh, ich bin in einem Fall wie diesem jedenfalls nicht für Maßnahmen, bei denen sich die fixierte Person ihr Gesicht auf dem Asphalt aufschubbert.

Das optimale Vorgehen könnte uns vielleicht Svenja verraten. Ich kenne mich da überhaupt nicht aus. ;-)

The other one am :

Ok, dann üb' Du mal "außer Rand und Band" und ich kümmere mich um Fixiermethoden. Und dann können wir die beste Möglichkeit ja ausprobieren. 8-)

Psycho am :

Bei euch geht noch was. Diese knisternde Erotik zwischen euch beiden macht ja schon beim zusehen wuschig.

The other one am :

@ Psycho

Nee, ich bin da völlig entspannt. Eben gerade habe ich noch flott ein bisschen gebacken.

Nimm dir einen Keks, dann kommst Du auf andere Gedanken.

http://i52.tinypic.com/2vsemn9.jpg

Abbo T.Karin am :

Die abschreckendste Wirkung hat wahrscheinlich so ein Gerät (hier die Ausführung für organisierte Verbrecherbanden):
http://www.giselmut.de/halsgeigen.jpg

Am besten die Dame(n bzw. Herren) für einige Tage am Tatort fixieren.

The other one am :

Na also, das sollten sich die ewigen Zweifler mal genau anschauen.

Früher war doch alles besser. 8-)

Abbo T.Karin am :

Synergieeffekte nutzen: abgelaufenes und noch idealer fauliges Obst kann als Wurfgeschoss verkauft werden (vielleicht aus so Automaten, wie im Zoo die Erdnüsse für die Affen). Damit sind die Verluste aus Ladendiebstählen locker wieder auszugleichen.

Archer am :

Was Polizisten vermuten, äußern oder denken, ist vor Gericht zum Glück häufig gar nichts wert. Jemandem etwas aus der Hand zu reißen oder sich mit seinem eigenen Rucksack voll mit Diebesgut loszureißen sind nämlich zwei paar Schuhe.

Kann ja nicht jeder dahergelaufene Supermarktmitarbeiter einfach nach einem Rucksack greifen und jemanden festhalten. Das einzige, IHN dann davon freispricht, Nötigung zu begehen, wäre ein Tatbestandsirrtum. Oder ein tatsächlich erfolgter Diebstahl. Aber sicherlich kein "räuberischer Diebstahl".

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