EINSELF!!! (Na, ihr wisst schon...)
Nein, lieber Kunde, du hast keinen Rechtsanspruch darauf, einen Artikel, den irgendjemand irgendwo abgestellt hat, für den Preis auf dem sich zufällig darunter befindlichen Preisetikett zu bekommen.
Der Flut von Briefen sehe ich gelassen entgegen. Sein Anwalt, das Ordungsamt und auch die Gewerbeaufsicht werden sich zumindest für diesen Fall herzlich wenig interessieren.
Der Flut von Briefen sehe ich gelassen entgegen. Sein Anwalt, das Ordungsamt und auch die Gewerbeaufsicht werden sich zumindest für diesen Fall herzlich wenig interessieren.
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Kommentare
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Fabiiilein am :
Nick am :
Ich bekomme den LCD-Fernseher nicht für 2,99€, obwohl ich das Preisschild getauscht habe?
Scheißladen, hier komm ich NIE wieder hin!
Auxsburg am :
Wobei ich mir beim Universum nicht so ganz sicher bin
einmal am :
ronaldo am :
DJ Teac am :
UweM am :
Da das etikett ein Angebot darstellt und der Kunde mit dem willen es zu Kaufen, einen Vertrag zu stande bringt.
thomannfreak am :
das geistert doch bei uns auch rum... oder stimmt das in gb wirklich?
dann währen doch schon längst alle läden da durch etikettenumkleber und sachen-ins-falsche-regal-steller pleite gegangen.
JeriC am :
UweM am :
Aber Preisschilder auf einem Produkt sind doch eh Vergangenheit.
Grimm am :
The other one am :