Dreimal Post von Kabel Deutschland
So kann's bei gekauften Adressen gehen: Ich habe hier mit der Tagespost ein Werbeanschreiben von Kabel Deutschland gleich in dreifacher Ausfertigung bekommen. Eines ist an "Neustädter Frischmarkt e.K." adressiert gewesen, ein Schreiben an "SPAR-Markt Björn Harste" und der dritte Brief war für "Björn Harste" bestimmt.
Hilft aber alles nichts. Ich werde niemals Kunde von Kabel Deutschland werden. Außer, sie kaufen vielleicht irgendwann E-Plus oder EWE-Tel/Nordcom auf.
Hilft aber alles nichts. Ich werde niemals Kunde von Kabel Deutschland werden. Außer, sie kaufen vielleicht irgendwann E-Plus oder EWE-Tel/Nordcom auf.
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Kommentare
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faint am :
Tom1973 am :
Frank0815 am :
Selbst wenn ich TV schauen würde.... und die von KD irgendwas hätten was mich interessiert haben die sich bereits mit ihrer penetranten Werbek***e disqualifiziert.
Oldie1947 am :
Lisa am :
Ich bekomme auch so oft Post von denen, mittlerweile nervt es nurnoch...
Ich WAR mal Kunde von KabelDeutschland, kann die auch nicht empfehlen.
Lisa am :
Wie ist das eigentlich wenn man Zeitungen etc. im Briefkasten hat obwohl man ein "Nicht einwerfen von Zeitungen...." Sticker auf dem Briefkasten hat?
Oldie1947 am :
Ich hatte neulich einen Werbeflyer einer Bremer Immobilienfirma im Briefkasten, obwohl an meinem Briefkasten ein Aufkleber ist, der das Einwerfen von Werbung (Wurfsendungen etc.) verbietet. Ich hab der Immobilienfirma Folgendes geschrieben:
Unerlaubte Werbung
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute fand ich in meinem Briefkasten ein „Werbeschreiben“ mit der Anrede:
Liebe Bewohner/innen dieses Hauses,………….
An meinem Briefkasten befindet sich ein Aufkleber mit einem einem STOPP-Symbol.
Der Aufkleber weist darauf hin, dass in meinen Briefkasten keine Werbesendungen, Postwurfsendungen, Flyer, kostenlose Zeitungen einzuwerfen sind.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon vor längerer Zeit entschieden (Urteil vom 20.12.1988, AZ: VI ZR 182/88), dass werbende Unternehmen entsprechende Aufkleber beachten müssen, da ungewollte Werbung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie eine Eigentums- und Besitzstörung und sogar einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Ich bitte Sie, meine Persönlichkeitsrechte in dieser Hinsicht zukünftig zu beachten, da ich sonst rechtliche Schritte einleiten werde. Die Einhaltung der Unterlassung zukünftiger Werbung bitte ich mir schriftlich zu bestätigen. Als Frist für eine Antwort habe ich mir den
19. November 2010 vorgemerkt.
Wenn der Aufkleber wirklich darauf hinweist, dass keine kostenlosen Zeitungen einzuwerfen sind, bliebt wohl nur der Weg, die Verlage der kostenlosen Zeitungen unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BG) anzuschreiben, dass das Einwerfen zu unterlassen ist.
Der nächste Schritt wäre dann, die Verbraucherzentrale Bremen einzuschalten.
The other one am :
Lisa am :