VP gucken, LD erwischen
Ein Mann hat so verdächtig eingekauft, wie man es eigentlich nur tun kann und sich damit selber zur "verdächtigen Person" gemacht: Läuft mit einem offenen Rucksack durch den Laden und nimmt einige Lebensmittel in die Hand, fummelt dann vor dem Zeitungsregal hockend diese Sachen in seinen Rucksack, verschließt ihn, setzt ihn auf und liest noch ein paar Minuten in einem Magazin. Dann ging er zur Kasse und stellte sich am Ende einer der beiden Schlangen an.
Um zu verhindern, dass er einfach an den wartenden Kunden vorbeigeht, bewegte ich mich auch langsam in Richtung Ausgang und beobachtete das Geschehen an der Kasse aus einiger Entfernung.
Plötzlich fiel mir ein junger Mann auf, der gerade den Laden verlassen wollte. Mir war er nur wenige Sekunden zuvor auf meinem Weg durch den Laden schon aufgefallen. Da kam er gerade aus der Getränkeabteilung, steuerte direkt auf die Kasse zu und hielt dabei eine teure Mettwurst und eine Dose Bier in der Hand.
Tzja, so kann es gehen. Der Typ mit der Wurst hatte in seiner Umhängetasche noch mehr Sachen für "sein Abendessen" zusammengeklaut und bekommt nun eine Anzeige wegen Ladendiebstahls. Der Kunde mit dem Rucksack dagegen hat fein säuberlich alles an der Kasse ausgepackt und bezahlt...
Um zu verhindern, dass er einfach an den wartenden Kunden vorbeigeht, bewegte ich mich auch langsam in Richtung Ausgang und beobachtete das Geschehen an der Kasse aus einiger Entfernung.
Plötzlich fiel mir ein junger Mann auf, der gerade den Laden verlassen wollte. Mir war er nur wenige Sekunden zuvor auf meinem Weg durch den Laden schon aufgefallen. Da kam er gerade aus der Getränkeabteilung, steuerte direkt auf die Kasse zu und hielt dabei eine teure Mettwurst und eine Dose Bier in der Hand.
Tzja, so kann es gehen. Der Typ mit der Wurst hatte in seiner Umhängetasche noch mehr Sachen für "sein Abendessen" zusammengeklaut und bekommt nun eine Anzeige wegen Ladendiebstahls. Der Kunde mit dem Rucksack dagegen hat fein säuberlich alles an der Kasse ausgepackt und bezahlt...
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Kommentare
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Kampfschmuser am :
Zu dem Typ mit Rucksack: Das "in den Rucksack" legen halte ich schon für bedenklich, da so Mißverständnisse schon entstehen und es dem Ladenbesitzer auch sehr schwer gemacht wird, seine Ware unter Kontrolle zu halten. Aber das "verschließen" vom Rucksack geht doch eigentlich gar nicht mehr. Was denkt sich ein Mensch dabei? Wohl nix, sprich das Hirn ist ausgeschaltet.
maeh am :
Madner Kami am :
Im Gegensatz zum Einkaufswagen oder Dem Einkaufskorb, hat das Kassenpersonal keine rechtliche Handhabe in den Rucksack zu schauen, ob denn auch wirklich alles raus ist, es sei denn, der Kunde bietet es direkt an. Zufällig liegen gebliebenes, ob absichtlich oder nicht, ist sofort ein Verlust für den Laden, ohne eine adäquate Möglichkeit nochmal einfach nachzufragen, ob es übersehen wurde und noch zum Einkauf gehört *Sweet-talk für: Willst du das klauen oder hast du es übersehen?*
Eine Überprüfung ist zwangsläufig nur durch den Hausdetektiv bzw. die Polizei möglich, was Personal bindet, Zeit kostet, Aufsehen erregt usw.
Sollte es tatsächlich etwas Vergessenes sein, dann ist es für den Kunden peinlich, ist es nicht Vergessen, wird ein Terz gemacht, dass man Nazi und KZ-Aufseherverhalten zeigen würde und yadda yadda yadda und *siehe Absatz zuvor*
Usw. usf.
Madner Kami am :
deti am :
ich wurde aber nicht dezent ins büro gebeten
I killed the Girl am :
abraxa am :
Als Kinderwagenfahrer geht es manchmal nicht anders, und wenn man gerade von seinem letzten Geld einkauft hat man meistens auch keinen Euro für den Einkaufswagen. Nun weiß ich nicht, ob es beim shopblogger diese hübschen Tragekörbe gibt, die einem das Leben echt erleichtern, wenn nicht finde ich das einpacken der Ware in den Rucksack (um es an der Kasse wieder hervor zu holen) absolut verständlich
Faust am :
Ich kann zwar verstehen, dass Björn dieses Verhalten seiner Kunden aus Kulanz durchgehen lässt, aber es ist und bleibt klar und deutlich verboten AFAIK. Im Laden gehört die Ware dem Ladenbesitzer und hat in einer privaten Tasche, ob offen oder geschlossen, nichts verloren. Erst nach Bezahlen der Ware darf sie in eine eigene Tasche gesteckt werden. Das Einstecken in eine Tasche oder Jackentasche gilt juristisch bereits als Eigentumsaneignung.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Viele Grüße
Dirk
sys am :
sys am :
Papa am :
Björn Harste am :
Svenny am :
havyrl am :