Der gesetzliche Rahmen bei Zucker
Eine Kundin hielt mit eine kleine Tüte Lakritz aus unserem Sortiment vor die Nase. "Ich wollte die eigentlich kaufen, weil da zuckerfrei drauf steht, aber gucken Sie mal auf die Zutatenliste. Da ist Zucker drin! Ich bin Diabetikerin und darf überhaupt keinen Zucker. Wenn ich die jetzt leichtfertig gegessen hätte … Die dürfen Sie so nicht mehr verkaufen, zuckerfrei sind die ja nicht!"
Ja, doch, dürfen wir. Solange ein Fertigprodukt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker auf 100 Gramm Produkt enthält, darf dieses noch offiziell als zuckerfrei deklariert werden. Der Lakritz-Hersteller bewegt sich mit seinen 0,46 Gramm also absolut im gesetzlichen Rahmen.
Wer hinsichtlich seiner Krankheit eine so geringe Toleranzgrenze hat und schon seit mehreren Jahrzehnten auf diesem Planeten verweilt, sollte sich schon längst angewöhnt haben, die Zutatenlisten sämtlicher Produkte ausdrücklich zu studieren und sollte eigentlich auch wissen, dass "zuckerfrei" eben nicht 100% zuckerfrei sein muss.
Ja, doch, dürfen wir. Solange ein Fertigprodukt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker auf 100 Gramm Produkt enthält, darf dieses noch offiziell als zuckerfrei deklariert werden. Der Lakritz-Hersteller bewegt sich mit seinen 0,46 Gramm also absolut im gesetzlichen Rahmen.
Wer hinsichtlich seiner Krankheit eine so geringe Toleranzgrenze hat und schon seit mehreren Jahrzehnten auf diesem Planeten verweilt, sollte sich schon längst angewöhnt haben, die Zutatenlisten sämtlicher Produkte ausdrücklich zu studieren und sollte eigentlich auch wissen, dass "zuckerfrei" eben nicht 100% zuckerfrei sein muss.