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FFP2 für MA?

In der dreißigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (dreißigste!) der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Januar 2022 heißt es:

(1) Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt

[…]

2. bei dem Besuch einer Verkaufsstätte in geschlossenen Räumen,
[…]
Mal ganz ketzerisch gedacht: "Bei dem Besuch einer Verkaufsstätte." Wir Mitarbeiter sind ja keine "Besucher" sondern gehören fest zum jeweiligen Laden. Gilt das also für uns nicht? Letzter Stand diesbezüglich war "OP-Maske". Da würden einige Leute wortwörtlich erleichtert aufatmen. Mit einer FFP2-Maske längere Zeit körperliche Arbeit zu verrichten, die über einen Schreibtischjob hinausgeht, ist nämlich schon echt unangenehm.

Kerzen-"Stummel"

Seit ein paar Jahren müssen Kerzen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, eine optimale Brandsicherheit bieten, vor allem meistens dadurch, dass sie selbstverlöschend sind, wenn nur noch ein Rest der Kerze übrig ist.

Das ist ja eigentlich eine sehr lobenswerte Sache – aber wenn von einer knapp 10 cm durchmessenden Kerze noch ein mehrere Zentimeter hoher Rest übrig bleibt, finde ich, dass man da schon (entweder aufgrund der Verordnung oder eines übereifrigen Herstellers) ziemlich weit übers Ziel hinaus geschossen hat.

Was für eine Verschwendung … :-(