FFP2 für MA?
In der dreißigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (dreißigste!) der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Januar 2022 heißt es:
(1) Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung giltMal ganz ketzerisch gedacht: "Bei dem Besuch einer Verkaufsstätte." Wir Mitarbeiter sind ja keine "Besucher" sondern gehören fest zum jeweiligen Laden. Gilt das also für uns nicht? Letzter Stand diesbezüglich war "OP-Maske". Da würden einige Leute wortwörtlich erleichtert aufatmen. Mit einer FFP2-Maske längere Zeit körperliche Arbeit zu verrichten, die über einen Schreibtischjob hinausgeht, ist nämlich schon echt unangenehm.
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2. bei dem Besuch einer Verkaufsstätte in geschlossenen Räumen,
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