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(Kein) Arbeitszeugnis nach 18 Jahren

Von einer ehemaligen Mitarbeiterin wurde ich via E-Mail gebeten, ihr ein Zeugnis für die Beschäftigung bei mir im Unternehmen auszustellen. Normalerweise ist das kein Problem und den (Ex-) Mitarbeitern steht ja auch ein Zeugnis zu. Die offizielle Verjährungsfrist für Arbeitszeugnisse ist nicht konkret geregelt, daher gilt §195 BGB – drei Jahre. Wenn machbar, würde ich mich natürlich auch nach diesem Zeitraum nicht anstellen und den Wunsch erfüllen.

An den Namen der Mitarbeiterin erinnere ich mich noch sehr gut und auch, dass es lange her ist. Woran ich mich überhaupt nicht mehr erinnern kann, ist der Beschäftigungszeitraum (ich könnte ihn nicht annähernd benennen) und auch nicht, ob sie als Aushilfe oder in einem steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei mir angestellt war. Ihren eigenen Worten nach ist es "etwa 18 Jahre" her. Aus der Zeit gibt es nicht mehr annähernd alte Personalunterlagen und auch die Personaleinsatzpläne aus der Zeit gibt es nicht mehr. Im Klartext gesprochen habe ich keine Chance mehr, den Wunsch nach einem Zeugnis zu erfüllen. Daher lautete meine Antwort wie folgt:

Moin,

leider kann ich bzgl. eines Arbeitszeugnisses nicht weiterhelfen. Es existieren nach so langer Zeit keinerlei Personalunterlagen mehr und selbst die Personaleinsatzpläne aus der Zeit habe ich nicht mehr.

Es gibt also keine Chance für mich, auch nur annähernd den Beschäftigungszeitraum zu benennen, geschweige denn eine Leistung zu beurteilen.

Tut mir wirklich leid, ich hätte sonst wirklich gerne geholfen.
Normalerweise gibt es das Zeugnis zum Ende der Beschäftigung. Ich denke aber auch nicht immer daran und wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer dann nicht auch noch von sich aus fragt, rutscht es eben auch mal durch. Ist ja meistens kein Problem, die kann man ja auch nachträglich schreiben. Gerade bei Aushilfsjobs ist das Vorhandensein eines Zeugnisses auch normalerweise relativ egal, aber ab und zu kommt es eben schon vor, dass ehemalige Mitarbeiter auch nach längeren Zeiträumen bei mir nach einem Zeugnis fragen. Meistens, um die eigenen Unterlagen lückenlos zu haben.

Dass der verspätete Wunsch nach einem Zeugnis nach einer Zeitspanne deutlich länger als zehn Jahre passiert, hatte ich aber auch noch nicht. :-)

Dauerte etwas bis zur Einstellung

Im August 2015 war ein Ladendiebstahl etwas eskaliert. Ich war damals nicht hier, hatte die Sache nur nachträglich erfahren. Es war wohl ein sehr aggressiver Ladendieb und es endete in einer Rangelei mit einem meiner Mitarbeiter.

Dieser hatte nun ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen. Der räuberische Diebstahl ließ sich nicht nachweisen und ein normaler Ladendiebstahl sei jetzt im Übrigen verjährt. Thema erledigt.

Aber immerhin gab es nach acht Jahren noch ein Lebenszeichen.


SPAR-Leergutbon

Die Macht der Gewohnheit hatte leider durchgeschlagen und so hat der Kollege die Bons leider allesamt vernichtet. Gerade für diesen Beitrag wäre ein Foto schön gewesen, aber das ist leider nicht zu ändern.

Dafür passt der Beitrag ganz hervorragend zu dieser Frage zur Auszahlung von Pfandbons. Da möchte ich vor allem auf meine Antwort Nummer vier verweisen: "Es ist doch eigentlich sogar schön, wenn ein Kunde mit einem alten Bon ankommt, den er irgendwo vergessen hat. Ganz ehrlich – den Gegenwert in Form von Leergut haben wir doch längst bekommen und mit dem Geld gearbeitet. Wollen wir jetzt einen Kunden unglücklich machen, der gerade beweist, dass er sogar schon vor Jahren Kunde bei uns war?"

Worum es geht? Nun: Dieser Kunde war schon vor Jahren Kunde bei uns und hat sich sehr gefreut, dass wir seinen älteren Leergutbon noch angenommen haben. Auf dem stand oben nämlich noch etwas von "SPAR-Markt" – und das sind wir nun bekanntlich seit inzwischen über drei Jahre schon nicht mehr.

Rechnung von 2007

Beim Aufräumen fiel mir in dem Karton mit unserem Nikolaus-Kostüm noch in dem kleinen Karton für den Bart die darin liegende Rechnung in die Finger. Gekauft 2007. Ich glaube, jetzt brauche ich die auch nicht mehr einzureichen. Selbst die Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Dokumente ist inzwischen ja längst abgelaufen … :-D


2 x Post bzgl. Ex-MAs

Einmal über einen privaten Postdienst, einmal als Einschreiben über die Post habe ich heute völlig unabhängig voneinander zwei Schreiben bekommen.

Im ersten Brief hat mir eine Finanzbehörde mitgeteilt, dass eine Lohnpfändungsverfügung im Rahmen einer Vollstreckungssache erledigt ist, da der ausstehende Betrag bezahlt wurde. Das nahm ich achselzuckend zur Kenntnis, die betroffene Person arbeitet nämlich schon seit rund drei Jahren nicht mehr bei mir.

Jetzt wird es noch historischer: Mit dem Einschreiben meldete sich eine ehemalige Mitarbeiterin direkt bei mir, die eine Arbeitsbescheinigung braucht, um den Zeitraum der Beschäftigung bei mir bei mir belegen zu können. Das ist generell nicht weiter ungewöhnlich, interessant ist nur, dass das inzwischen schon über 15 Jahre her ist. Ich habe überhaupt keine Unterlagen mehr aus der Zeit und könnte nicht einmal mehr den Zeitraum ihrer Beschäftigung hier belastbar angeben. Keine Ahnung, was ich damit machen werde, aber darum kümmere ich mich im neuen Jahr …