Demenz oder Diebstahl?
Bei uns allen ist eine ältere Stammkundin pauschal als "tüdelig" / dement bekannt. Kommt regelmäßig mit dem Leergutautomaten nicht klar, vergisst manchmal was, kommt hin und wieder ohne Maske in den Markt. Eigentlich eine liebe, nette, alte Dame.
Meistens benutzt sie für ihre kleinen Einkäufe einen der von uns zur Verfügung gestellten Einkaufskörbe. Manchmal auch nicht, dann ist es wahlweise die Handtasche oder, wie in diesem Fall, eine Einkaufstasche aus buntem Stoff.
In diese Tasche legte sie ein paar belanglose Waren im Gesamtwert von unter zehn Euro, die sie auch an der Kasse allesamt auspackte. Ebenfalls in der Tasche befand sich ein Leinenbeutel, in den sie hier aus unserem Sortiment während des Einkaufs eine Schachtel Pralinen im Wert von fast acht Euro gelegt hatte. An der Kasse packte sie die gerade erwähnten belanglosen Waren aus, blickte in den inneren Leinenbeutel, ließ die Pralinenschachtel darin, schlug den Stoff um und schob den Beutel tief zurück in die bunte äußere Tasche.
Da die Pralinen mit einem Sicherungsetikett beklebt waren, lösten sie schließlich den Alarm der Warensicherungsanlage aus. Die alte Dame packte daraufhin ziemlich zielstrebig die Pralinen aus der Tasche und lachte den Vorfall mit dem Hinweis auf ihre Vergesslichkeit weg.
Je öfter wir uns das Video angucken, desto sicherer sind wir uns, dass das ein knallharter Diebstahlsversuch war. Und wenn doch nicht? Wie hart geht man mit einer knapp Achtzigjährigen ins Gericht, gerade auch unter der Prämisse, dass sie in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt und manchmal auch schon mit einer Betreuerin hier für den Einkauf in den Laden kam?
Wir werden es jetzt dabei belassen, aber zukünftig gezielt an der Kasse darauf achten, dass sie auch wirklich keine Waren von uns mehr in ihrer Tasche, äh, "vergisst". So viel Seitenhieb musste noch mal eben sein.
Meistens benutzt sie für ihre kleinen Einkäufe einen der von uns zur Verfügung gestellten Einkaufskörbe. Manchmal auch nicht, dann ist es wahlweise die Handtasche oder, wie in diesem Fall, eine Einkaufstasche aus buntem Stoff.
In diese Tasche legte sie ein paar belanglose Waren im Gesamtwert von unter zehn Euro, die sie auch an der Kasse allesamt auspackte. Ebenfalls in der Tasche befand sich ein Leinenbeutel, in den sie hier aus unserem Sortiment während des Einkaufs eine Schachtel Pralinen im Wert von fast acht Euro gelegt hatte. An der Kasse packte sie die gerade erwähnten belanglosen Waren aus, blickte in den inneren Leinenbeutel, ließ die Pralinenschachtel darin, schlug den Stoff um und schob den Beutel tief zurück in die bunte äußere Tasche.
Da die Pralinen mit einem Sicherungsetikett beklebt waren, lösten sie schließlich den Alarm der Warensicherungsanlage aus. Die alte Dame packte daraufhin ziemlich zielstrebig die Pralinen aus der Tasche und lachte den Vorfall mit dem Hinweis auf ihre Vergesslichkeit weg.
Je öfter wir uns das Video angucken, desto sicherer sind wir uns, dass das ein knallharter Diebstahlsversuch war. Und wenn doch nicht? Wie hart geht man mit einer knapp Achtzigjährigen ins Gericht, gerade auch unter der Prämisse, dass sie in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt und manchmal auch schon mit einer Betreuerin hier für den Einkauf in den Laden kam?
Wir werden es jetzt dabei belassen, aber zukünftig gezielt an der Kasse darauf achten, dass sie auch wirklich keine Waren von uns mehr in ihrer Tasche, äh, "vergisst". So viel Seitenhieb musste noch mal eben sein.