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LD BJ 01

Ein junger Mann hatte versucht, einen Smoothie in einer kleinen Flasche für knapp drei Euro mitgehen zu lassen. Dank einer aufmerksamen Kollegin blieb es bei dem Versuch. Er war friedlich und hatte seinen Ausweis dabei und so lösten wir die ganze Angelegenheit in wenigen Minuten.

Nur als ich im Büro am Schreibtisch saß und die persönlichen Daten des Mannes von seinem Ausweis abschreiben wollte, kam ich ins Stocken. "Wieso steht da kein Geburtsdatum drauf?!", wunderte ich mich. Zwischen den ganzen Daten (Ausstellungs- und Ablaufdatum) hatte ich ernsthaft im ersten Moment das Jahr "2001" nicht als ein Geburtsdatum identifiziert. Der Jahrtausendwechsel war doch erst vor ein paar Jahren, da kann 2001 doch nicht das Geburtsjahr eines erwachsenen Mannes sein. Doch, war es.

Ouuuh, wie die Zeit vergeht … :-O

Zum zweiten Mal im Kasten

Im Herbst vergangenen Jahres war bei uns ein Personalausweis liegengeblieben. Nett wie wir sind, hatten wir ihn Anfang Dezember kurzerhand in einen frankierten Briefumschlag gesteckt und an die auf dem Ausweis angegebene Adresse gesendet.

Jetzt, ziemlich genau drei Monate später, kam das Schreiben wieder als Postsache verpackt zurück mit dem Hinweis, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei.

Nun liegt er wieder im Briefkasten, und zwar so, wie man es ja generell auch machen soll – nämlich ohne einen frankierten Umschlag drumherum. Damit sind wir aus der Nummer raus und die Post hat das Ding an den Hacken. Da der Ausweis ohnehin in ein paar Wochen abläuft, machen sie sich aber vielleicht auch gar keine große Mühe mehr damit. :-)

LD'in-Verwirrung

Vor einer Weile haben wir eine Ladendiebin gestellt, die sich hier am Alkohol bedient hatte. Die Sache verlief friedlich und augenscheinlich konnte sie sich ausweisen, so dass wir die Anzeige ohne Polizei aufnahmen. Es folgten das übliche Prozedere und die Aussprache eines wie immer lebenslangen Hausverbots. Mit "augenscheinlich konnte sie sich ausweisen" meinte ich nun, dass sie einen Personalausweis dabei hatte und die Person auf dem Foto darauf durchaus sie sein konnte. Manche Drogenabhängige sehen ihren Passfotos nach einiger Zeit nicht mehr unbedingt sehr ähnlich, Gewichtsverlust und allgemeiner körperlicher Verfall bewirken mitunter durchaus erstaunliche Veränderungen. Hier war der Unterschied jedoch nicht so erheblich, dass wir misstrauisch wurden.

Ein paar Wochen, nachdem ich die Anzeige zur Polizei geschickt hatte, kam eine Frau in den Laden und beschwerte sich über ein ihr angehängtes Verfahren wegen Ladendiebstahls. Dem Namen nach war es die vom oben erwähnten Personalausweis. Aber sie sah irgendwie ganz anders aus, zumindest erkannte sie niemand wieder. Wir waren verwirrt: Wer ist diese Frau? Und wer die eigentliche Ladendiebin? Und wem gehörte der Ausweis denn nun wirklich? Wir konnten in dem Moment nichts machen und baten sie, diese sonderbare Verwechslung (oder was auch immer dahinter steckte) bitte zusammen mit der Polizei aufzuklären. Es vergingen die Wochen und schließlich ein paar Monate und nichts geschah.

Nun kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Bremen mit einem mir längst bekannten Textbaustein: "Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]"

Die genannte Täterin war die vom Ausweis, also augenscheinlich die, die nicht hier geklaut hatte. So ganz unbescholten war sie aber dann wohl doch nicht. Ich habe nach wie vor keinen blassen Schimmer, was da nun letztendlich genau passiert ist – aber die Tat bei mir hier spielt offenbar für das weitere Schicksal der beteiligten Personen keine weitere Rolle.

Kopfkratzend verbleibe ich …