Ein Freund eines Freundes hatte diese Webcam und vor allem das dazugehörige Preisschild in einem Media-Markt in Berlin entdeckt. Von dieser Neuerung in der Novelle des Verpackungsgesetzes hatte ich gar nichts mitbekommen.
Da werde ich wohl mal mit Firma Sielaff reden müssen, ob Webcams zukünftig generell vom Automaten angenommen werden können und wenn ja, ob sie auf dem Flaschentisch oder doch direkt im Cruncher landen werden.
Seit Anfang der Woche gilt die Novelle der StVO. Darin enthalten ist auch eine Regelung bezüglich des Haltens auf dem Schutzstreifen, der unter anderem auch hier in der Gastfeldstraße eingezeichnet ist. Mit aller Regelmäßigkeit stehen bei uns morgens die LKW auf diesem Schutzstreifen, da es logistisch überhaupt nicht anders machbar ist. Fast alle Läden in einer Lage wie wir, bekommen ihre Ware so geliefert und irgendwo müssen die Lastwagen ja stehen.
Bei unseren Lieferanten macht sich gerade Unbehagen breit, vor allem natürlich bei den Fahrern. Denn bei einem Vergehen gibt es neben dem (relativ) kleinen Bußgeld auch noch einen Punkt in Flensburg, der auf deren privates Konto geht. Dass unter der Prämisse keine große Motivation herrscht, hier vor dem Laden die eingezeichnete Spur zu blockieren, ist klar. Nur wie soll es anders gehen?
Habe nun mal dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen die Problematik dargelegt. Irgendeine Lösung werden wir finden müssen, so ganz ohne Ware können wir hier nur schwer weitermachen.
Novelle "Spring Water" aus Finnland. Hierzulande gibt es dafür natürlich kein Pfandgeld zurück und so hat die Flasche über den Fußboden vor dem Leergutautomaten und jetzt auch dieses Blog den Weg in unseren Einwegcontainer gefunden.