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Unterschrift?

BGH: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt."


Schwarze Schrift …

… auf schwarzem Grund.

… auf durchsichtiger Folie vor dunkler Ware. Genauso besch… zu lesen.

Wäre nicht weiter schlimm, wenn sich da nicht ausgerechnet das Haltbarkeitsdatum (buchstäblich) verstecken würde. Wer denkt sich denn nur sowas aus?!