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Der gesetzliche Rahmen bei Zucker

Eine Kundin hielt mit eine kleine Tüte Lakritz aus unserem Sortiment vor die Nase. "Ich wollte die eigentlich kaufen, weil da zuckerfrei drauf steht, aber gucken Sie mal auf die Zutatenliste. Da ist Zucker drin! Ich bin Diabetikerin und darf überhaupt keinen Zucker. Wenn ich die jetzt leichtfertig gegessen hätte … Die dürfen Sie so nicht mehr verkaufen, zuckerfrei sind die ja nicht!"

Ja, doch, dürfen wir. Solange ein Fertigprodukt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker auf 100 Gramm Produkt enthält, darf dieses noch offiziell als zuckerfrei deklariert werden. Der Lakritz-Hersteller bewegt sich mit seinen 0,46 Gramm also absolut im gesetzlichen Rahmen.

Wer hinsichtlich seiner Krankheit eine so geringe Toleranzgrenze hat und schon seit mehreren Jahrzehnten auf diesem Planeten verweilt, sollte sich schon längst angewöhnt haben, die Zutatenlisten sämtlicher Produkte ausdrücklich zu studieren und sollte eigentlich auch wissen, dass "zuckerfrei" eben nicht 100% zuckerfrei sein muss.

Da muss ein Schild hin!

Ein Mann, der auch nicht Besucher der Moschee war, hatte sein Auto hier zum wiederholten Male auf unserem Hof abgestellt. Als er gerade wegfahren wollte, stand ich zufällig auf der Rampe und so sprach ich ihn an und sagte ihm, dass das hier ein Privatgelände sei und er hier deswegen nicht parken dürfe.

"Wo steht das?"

"Das habe ich Ihnen schon einmal gesagt."

"Da muss ein Schild hängen!"

"Wie, Schild? Ich habe es Ihnen ja nun erklärt. das sollte reichen."

"Da muss ein Schild aufgehängt werden, das ist gesetzlich!"

Stieg ein und fuhr davon …

Ich bin mir nicht sicher, ob er sich einfach nur so renitent gibt oder ob er wirklich so dumm ist. Es muss einem doch schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass man, wenn man auf einem offenbar nicht einem selbst gehörenden Grundstück angesprochen wird, man den Ball flachhält und nicht auch noch gegenüber einer Person, die offenbar auf dem Gelände mehr zu sagen hat, eine große Klappe riskiert.