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Unterschrift?

BGH: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt."


Eigener ec-Beleg

Und dann war da noch ein ec-Gerät, das die Bonrolle irgendwie "gefressen" hat, woraufhin ein Kollege sich mal eben einen "Eigenbeleg" produziert hat. Ist bei uns meistens nicht weiter problematisch, da wir ja nicht mit Lastschrift und Unterschrift arbeiten und daher die Belege eher nur informativen Zwecken dienen. (Ausnahmen gibt es, in denen man die langen Vorgangsnummern auf den Belegen braucht, aber das passiert zum Glück nur sehr, sehr selten.)