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Abschleppen auf dem Hof

Parkt jemand unerlaubterweise hier auf dem Hof, sogar nach inzwischen zweimaliger persönlicher Ansage, dass ich das nicht will, habe ich als Geschädigter nicht viel Handlungsspielraum. Die Polizei unternimmt nichts, da es sich um ein Privatgrundstück handelt und folglich gibt es auch kein Bußgeld wegen Falschparkens oder ähnlichem. Schließt man das Fahrzeug ein oder stellt seinen eigenen PKW mitten in die Zufahrt, ist es dagegen schon ein Fall für die Polizei, dann macht man sich nämlich der Nötigung strafbar. Und das ist dann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Man könnte den unerwünschten Besucher abschleppen lassen. Das machen alle oder zumindest die meisten Abschleppunternehmen aber nicht einfach so und der Geschädigte müsste mit einem dreistelligen Betrag in Vorkasse gehen und darauf hoffen, das Geld vom Autobesitzer zurückzubekommen, notfalls über eine zivilrechtliche Klage. Darauf hat natürlich fast niemand Lust und lässt es gleich bleiben.

Eine Option gibt es da aber schon, darauf bin ich zufällig bei der Recherche gestoßen: Abschleppen lassen kann man natürlich und die Information, bei welchem Unternehmen das Auto auf dem Hof steht, darf man so lange vorenthalten, bis der Fahrzeughalter die entstandenen Kosten beglichen hat. Sehr gut, auf die Idee war ich noch nicht gekommen.

Ist natürlich nur die äußerste Option (und hier in 20 Jahren noch nicht einmal passiert), aber vielleicht kann ja von euch da draußen noch jemand von der Information profitieren. :-)

Nerviger Dauerparker

Der Typ lernt es einfach nicht. Vielleicht hilft unser alter Zettel, auf dem noch SPAR steht, dass das nicht ganz in Ordnung ist, was er hier macht. Falls das Papier, das so nass immerhin schön auf der Scheibe haftet, überhaupt den heutigen Dauerregen überlebt … :-|


Wir als Schlossknacker

Nach dem das Fahrrad nun auch die zweite Nacht hier bei uns im Laden geschlafen hat, haben wir jetzt in Absprache mit der Polizei Eigeninitiative ergriffen.

Das Schloss ist (Stichwort Besitzstörung) durchgesägt, das Rad steht erst mal sicher im Keller. Wer es haben will, muss den Schlüssel für das Schloss vorweisen können. Sollte sich bis Ende nächster Woche niemand gemeldet haben, werden wir das Fahrrad zur nächsten Polizeiwache bringen.