Skip to content

Abschleppen auf dem Hof

Parkt jemand unerlaubterweise hier auf dem Hof, sogar nach inzwischen zweimaliger persönlicher Ansage, dass ich das nicht will, habe ich als Geschädigter nicht viel Handlungsspielraum. Die Polizei unternimmt nichts, da es sich um ein Privatgrundstück handelt und folglich gibt es auch kein Bußgeld wegen Falschparkens oder ähnlichem. Schließt man das Fahrzeug ein oder stellt seinen eigenen PKW mitten in die Zufahrt, ist es dagegen schon ein Fall für die Polizei, dann macht man sich nämlich der Nötigung strafbar. Und das ist dann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Man könnte den unerwünschten Besucher abschleppen lassen. Das machen alle oder zumindest die meisten Abschleppunternehmen aber nicht einfach so und der Geschädigte müsste mit einem dreistelligen Betrag in Vorkasse gehen und darauf hoffen, das Geld vom Autobesitzer zurückzubekommen, notfalls über eine zivilrechtliche Klage. Darauf hat natürlich fast niemand Lust und lässt es gleich bleiben.

Eine Option gibt es da aber schon, darauf bin ich zufällig bei der Recherche gestoßen: Abschleppen lassen kann man natürlich und die Information, bei welchem Unternehmen das Auto auf dem Hof steht, darf man so lange vorenthalten, bis der Fahrzeughalter die entstandenen Kosten beglichen hat. Sehr gut, auf die Idee war ich noch nicht gekommen.

Ist natürlich nur die äußerste Option (und hier in 20 Jahren noch nicht einmal passiert), aber vielleicht kann ja von euch da draußen noch jemand von der Information profitieren. :-)

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Josef am :

Hallo Björn, ich meine mich zu erinnern, dass Dir dazu schon vor einiger Zeit mal geraten wurde, mglw. aber zusammen mit einer überteuerten parkraumbewirtschaftung, sodass du es überlesen hast.

Hendrick am :

Richtig. Und diese Parkraumbewirtschaftung macht das komplett auf eigene Kosten. Du zahlst keinen Cent. Es ist nur die Frage, ob die auf Zuruf arbeiten oder nur größere Flächen überwachen.

Thomas am :

Das macht der Supermarkt, der im Erdgeschoss unseres Bürohauses residiert, seit Jahren. Es hat leider eine ganze Weile gedauert, bis sein Dienstleister kapiert hatte, welche Parkplätze nicht zum Supermarkt gehören - Kosten blieben uns letzten Endes erspart, nicht aber der Fußweg zum 3 km entferten Abstellpatz. :-(

Niklas am :

Es gibt doch durchaus mehrere Möglichkeiten.

Zum einen kannst du eine Vertragsstrafe verlangen, zum anderen könntest du die Halter sogar Abmahnen (lassen) und auf Unterlassung verpflichten.

Und auch wenn der abgeschleppte weiß, bei welchem Unternehmen das Fahrzeug steht, muss das Unternehmen das Fahrzeug doch nicht ohne Zahlung der Kosten herausgeben. Ein Risiko läge für dich wohl nur vor, wenn es sich um ein Schrottauto handelt, dass nie abgeholt wird.

Und wenn man sieht wie sehr es dich ärgert, wird es doch auch nicht dein Problem sein, hier im schlimmsten Fall mal ein paar hundert Euro zu riskieren.

Robert Stiller am :

Alles was übers Gericht geht ist erstens sehr mühsam und zweitens mit Risiko verbunden.

Das Problem ist, dass viele Abschlepper bei Auftrag von Privat (also nicht Ordnungsamt) nicht abschleppen, ohne dass der Auftraggeber (in dem Fall Björn) sofort bezahlt. Die haben ihr Geld also schon und Björn müsste sich drum kümmern, das Geld vom Abgeschleppten wiederzubekommen, was eine sehr mühsame Angelegenheit sein dürfte.

Und selbst wenn das bei einem mal gutgeht. Nächste Woche steht ein anderer da und das Spiel geht von vorne los.

Der Hamburger am :

Hier musst du nicht in Vorkasse gehen:

https://www.daz-sofort.de/leistungen/falschparker/

Du rufst die an und die kümmern sich um alles.

Theo am :

Wow, würde ich so nicht unterschreiben. Wenn ich das Auto eines Fremden abschleppe und es in einem Versteck so lange verware, bis der mir die Abschleppkosten zahlt klingt für mich als Laie stark nach Erpressung. Ist das nicht unverhältnismäßig?. Was ist deine Quelle für diese Behauptung?

mastacheata am :

Was willst du denn stattdessen als Pfand nehmen? Eine Felge mit Reifen? - Dann machst du dich unter Umständen der Sachbeschädigung schuldig.
Und auf das bloße Ehrenwort musst du dich nicht verlassen. Dass der Mensch es mit der Einhaltung von Regeln nicht so genau nimmt hat er ja mit dem Falschparken schon bewiesen.

Sebastian am :

Das Zurückbehaltungsrecht (Herausgabe des Fahrzeugs erst nach Begleichung der Abschleppkosten) ergibt sich aus § 273 BGB. Die Durchsetzung dieses Rechts ist auch nicht unverhältnismäßig, wie der BGH mit Urteil von 02.12.2011 (V ZR 30/11) entschieden hat.

Hier wird das erläutert: https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4022.php

Michael K. am :

Man sollte Handlungsweisen, die für einen Großteil der Bevölkerung als Betrug und Abzocke empfunden werden, als anständiger Kaufmann nicht empfehlen, sondern gleich wieder verwerfen.

Nicht der Andere am :

Solche großspuriden mit Vereinnahmung vermeintlicher Mehrheiten und Appelle an implizit unterstellte Anstandslosigkeit drehen sich dann ins Gegenteil, wenn das eigene Privat- oder Betriebsgelände zugeparkt würde.

Zahlst du mit deinem dir selbst zugeschriebenem Anstand aus deinem privaten Vermögen jedweden Ausfall, falls du dem ehrenwerten Kaufmann mal nachlässigerweise per Falschparken oder sonstwie das Geschäft beeinträchtigst?

Nein? Na, also. Parken verboten, geparkt, Abschleppen bezahlen, fertig.

Chris_aus_B am :

Also da verstehe ich die Gesetzgebung/Rechtsprechung nicht.
Wenn er nicht wegfahren kann, weil er mit seinem Auto nicht wegkommt ist es Nötigung.
Wenn er nicht wegfahren kann, weil sein Auto nicht mehr da ist sondern (an einen unbekannten Ort) abgeschleppt wurde und er auch nocht die Rechnung dafür bezahlen darf, ist das keine Nötigung..
???

Sebastian am :

Das Abschleppen des Fahrzeugs ist durch das Notwehrrecht gedeckt. Dieses Recht besagt, das jemand, dessen Recht verletzt wird, das mildeste geeignete Mittel verwenden darf um diese Rechtsverletzung abzustellen.

Die widerrechtliche Nutzung des Grundstücks stellt eine Rechtsverletzung dar. Das „Zuparken“ oder andersweitig am Wegfahren Hindern ist aber nicht geeignet diese Verletzung abzustellen, denn das Fahrzeug befindet sich dann immer noch auf dem Grundstück. Dadurch dienen diese Maßnahmen nicht der Durchsetzung des eigenen Rechts und stellen somit eine Nötigung dar (sie nötigen den anderen, ohne dass es dem eigenen Recht nützt).

Das Abschleppen des Fahrzeugs ist hingegen geeignet die Rechtsverletzung abzustellen (das Grundstück ist anschließend wieder frei). Das Recht das Fahrzeug einzubehalten, bis die Abschleppkosten bezahlt wurden, ergibt sich dann schlicht und einfach aus dem BGB.

Habakuk am :

Das ist ja mal eine gute und nachvollziehbare Erläuterung.

Danke!

sechseckiges Sterndingsbums am :

Und es ist nicht geeignet, dass eigene Recht durchzusetzen, indem man einfach auf dem freien Rest des eigenen Grundstücks parkt?
Sollte man es dabei nicht vermeiden können, den Falschparker am Wegfahren zu hindern, legt man eben einen Zettel mit der eigenen Telefonnummer ins eigene Auto oder klemmt ihn ans falsch geparkte Auto.
Nur als Frage, den so hätte ich das in meiner Naivität gehandhabt.

sechseckiges Sterndingsbums am :

das-dass muss ich meiner Autokorrektur noch beibringen.

Norbert am :

Oftmals haben diese Unternehmen nicht einmal einen Stellplatz. Die bringen es einfach in irgendeine Straße irgendwo in der Pampa, verraten aber die Position erst nach Zahlung. Das ist nicht ganz unumstritten ... aber wenn jemand penetrant Deine Fläche zustellt, ist dies auch nicht netter.

(Unklar ist in diesem Fall, wer haftet, wenn das Auto unterwegs oder am neuen Stellplatz einen Kratzer bekommt. Google mal nach aktuellen Artikeln zum Thema.)

Rosali am :

Rechtlich habe ich gar keine Ahnung... aber für ich scheint der Besitzer des Grundstücks bei der Situation eindeutig der Verlierer zu sein. Wer in der Stadt viel Geld für Stellfläche bezahlt und sie dann nicht nutzen kann, weil ein Vollidiot seine Bedürfnisse wichtige findet, finde ich das richtig mies von diesem Vollidioten.
Doch Björn hat die Fläche doch für seine Nutzung gekauft. Was passiert denn, wenn gerade, wenn der Falschparker da steht besonders dreckige Arbeiten anfallen? Wenn ein großer Schwall des Ekelwassers aus dem Leergutcontainer das Auto trifft? Staubige Säge- und Schleifarbeiten anstehen? Wenn alle Staubsaugerbeutel blöderweise genau neben dem Auto platzen? Wenn das Sparkind auf dem eigenen Grundstück Bilder mit mit farbe gefüllten Wasserbomben erstellen will und leider nicht so gut trifft....
Ihr könnt ja nichts dafür, dass der da parkt. Ärgern würde es ihn aber sicher trotzdem. Kaputt machen würdet ihr dadurch aber ja auch nichts... Es wäre nur ärgerlich für ihn.

Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?

JD am :

Der Autobesitzer hätte trotzen einen Schadensersatzanspruch (Reinigung und ähnliches) gegenüber dem Verantwortlichen.

Roland am Dienstag am :

auf Firmengeländen kenne ich das so, dass die Fahrer einen Aufkleber auf die Windschutzscheibe geklebt bekommen, in hinreichender Größe und mit dem Hinweis, dass sie hier falsch parken.
Gerüchteweise verdoppelt sich die Parkzeit einmalig, man hört interessante neue Flüche und die Personen parken da nie wieder :-)

Paterfelis am :

Aufkleber anbringen ist auch Sachbeschädigung, sofern die sich nicht einfach und rückstandslos entfernen lassen. Diese Erfahrung haben verschiedene Freizeitparks vor einigen Jahren machen müssen.

Mokantin am :

Wir haben das früher mal so gehandhabt:

Parkkralle ans Rad und einen Hinweis an die Windschutzscheibe, dass diese nach Zahlung der Parkgebühr i.H.v. 10 € entfernt wird.

Macht wenig Aufwand, bringt ein paar Euro in die Kaffeekasse, hat einen Lerneffekt.

Nicht der Andere am :

Das klingt in der Tat machbar, günstig, zuverlässig und wirksam. Durch den offenen Laden entsteht ja keine Nötigung und kein nennenswerter Verzug für den Falschparker.

Georg am :

Aber wenn der Falschparker dann mit seinen 50 Brüdern,Vettern,Schwägern etc.im Laden auftaucht ist es auch nicht so angenehm ,so es denn wieder einmal einer der Besucher der Moschee sein sollte.......

Daniel am :

Das ist leider nicht besser als zuparken:
- Ungeeignet, die Rechtsverletzung abzustellen (das Auto steht auch mit Kralle noch da)
- Nötigung (Gib mir Geld oder Du bekommst Dein Eigentum nicht wieder)

Mokantin am :

Das Verfahren war in der Praxis absolut geeignet:

Für 10 € macht niemand einen Aufstand oder ruft die Polizei.

Der Lerneffekt ist aber da und die Wiederholgefahr gering.

Von daher: Geeignet, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern.

Was die Nötigung angeht: Wir hatten damals ein Schild aufgestellt, auf dem das Parkverbot wie auch die Parkgebühr ersichtlich waren. Dem Parkenden war also vor dem Parken bewusst (oder hätte bewusst sein können), dass er bezahlen muss. Damit keine Nötigung (sonst wäre auch die Ausfahrtschranke am Parkhaus Nötigung).

Johannes am :

"Supermarktkunden parken hier ab 20 Eur Einkaufswert 1h gratis. Ansonsten Tagespauschale 10 Eur"

Doro am :

Es gibt auch fairparken wenn Mann mit denen ein Bußgeld ausstellt hatt der anzeigen erstattet kein Risiko und der andere zählt fürs Bußgeld bis zu 100 euro

Hugo der Harte am :

Bitte nochmal schreiben, aber auf Deutsch.

Timo Gruff am :

Oder du nimmst einen dieser Dienste:
https://www.myparkplatz24.de/
https://www.parkplatzdieb.de/
(details hier: https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article785026/Eine-Internetseite-gegen-Parkplatzdiebe.html )

K.a. wie seriös die wirklich sind, hab da schon mehrere davon gesehen. Du wirst nicht viel vom Geld bekommen, hast aber auch keine Auslagen...

de01002 am :

Zufahrt zum Hof durch eine Schranke regeln, Problem gelöst. Oder was spricht dagegen?

CP am :

Neben den Installations- und Betriebskosten vor allem, dass die Zufahrt auf dem Nachbargrundstück liegt.

Vogelperspektive:
https://www.shopblogger.de/blog/archives/19386-Fresse-dick!.html

Mandez am :

Hier bei mir in der Stadt gibt es ein Abschleppunternehmen, bei dem man als Eigentümer der Parkfläche nicht in die Vorkasse gehen muss. Man unterschreibt eine Art Abtretungserklärung und sie kümmern sich um alles. Fahren auch "Streife". Hatte früher beruflich viel mit denen zu tun (Carsharing-Autos auslösen), die machen das seit Jahren und sind wohl ganz erfolgreich damit.

Nicht der Andere am :

Gab's als Großkunde und zauderfreier Dauerzahler denn wenigstens einen nennenswerten Rabatt auf die zahlreichen Abschleppungen?

Mandez am :

Nicht dass ich mich erinnere. Da die Kosten plus eine Gebühr für die Serviceanfahrt ohnehin an den Kunden weiterbelastet werden, gibt es auch kein allzugroßes Interesse.

Nicht der Andere am :

Ah, okay, danke. Ich hätte jetzt gedacht, daß die Kunden irgendein pauschales Entgelt laut eurer Preisliste zu zahlen gehabt hätten. Aber wenn das 1:1 (+ euren Kosten) durchgereicht wird, dann wäre das ja sogar eher kontraproduktiv.

Anonym am :

Du könntest einen gewissen Herren aus Mittelfranken damit beauftragen. "Runter von meinem Grundstück" zählt zu seinem Standardvokabular.

Klodeckel am :

Das eigentliche Problem liegt im mangelnden Respekt dir gegenüber. In gewissen Kreisen wird man halt respektlos behandelt, wenn die Leute einen nicht ernst nehmen und nicht damit rechnen, im übertragenen Sinne auch mal aufs Maul zu kriegen, wenn sie Ärger suchen. Das ist übrigens völlig unabhängig von Kulturkreisen.

Klaus H. am :

Gerade im städtischen Bereich (wo mehr Konkurrenz herrscht zwischen den Abschleppunternehmen) ist es mittlerweile normal, dass das Abschleppunternehmen direkt vom Autobesitzer kassiert. Vorher rückt er das Auto nicht raus - ganz einfach. Grundlage: BGH Urteil aus dem Jahr 2009 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=48213&linked=pm)

Das Risiko auf den Kosten sonst sitzenzubleiben hat zu viele davon abgehalten das Auto abschleppen zu lassen was nicht Sinn der Sache sein kann: wenn jemand mein Eigentum blockiert/beeinträchtigt soll es möglich sein diese Störung ohne Kostenrisiko entfernen zu lassen.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen