Abschleppen auf dem Hof
Parkt jemand unerlaubterweise hier auf dem Hof, sogar nach inzwischen zweimaliger persönlicher Ansage, dass ich das nicht will, habe ich als Geschädigter nicht viel Handlungsspielraum. Die Polizei unternimmt nichts, da es sich um ein Privatgrundstück handelt und folglich gibt es auch kein Bußgeld wegen Falschparkens oder ähnlichem. Schließt man das Fahrzeug ein oder stellt seinen eigenen PKW mitten in die Zufahrt, ist es dagegen schon ein Fall für die Polizei, dann macht man sich nämlich der Nötigung strafbar. Und das ist dann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.
Man könnte den unerwünschten Besucher abschleppen lassen. Das machen alle oder zumindest die meisten Abschleppunternehmen aber nicht einfach so und der Geschädigte müsste mit einem dreistelligen Betrag in Vorkasse gehen und darauf hoffen, das Geld vom Autobesitzer zurückzubekommen, notfalls über eine zivilrechtliche Klage. Darauf hat natürlich fast niemand Lust und lässt es gleich bleiben.
Eine Option gibt es da aber schon, darauf bin ich zufällig bei der Recherche gestoßen: Abschleppen lassen kann man natürlich und die Information, bei welchem Unternehmen das Auto auf dem Hof steht, darf man so lange vorenthalten, bis der Fahrzeughalter die entstandenen Kosten beglichen hat. Sehr gut, auf die Idee war ich noch nicht gekommen.
Ist natürlich nur die äußerste Option (und hier in 20 Jahren noch nicht einmal passiert), aber vielleicht kann ja von euch da draußen noch jemand von der Information profitieren.
Man könnte den unerwünschten Besucher abschleppen lassen. Das machen alle oder zumindest die meisten Abschleppunternehmen aber nicht einfach so und der Geschädigte müsste mit einem dreistelligen Betrag in Vorkasse gehen und darauf hoffen, das Geld vom Autobesitzer zurückzubekommen, notfalls über eine zivilrechtliche Klage. Darauf hat natürlich fast niemand Lust und lässt es gleich bleiben.
Eine Option gibt es da aber schon, darauf bin ich zufällig bei der Recherche gestoßen: Abschleppen lassen kann man natürlich und die Information, bei welchem Unternehmen das Auto auf dem Hof steht, darf man so lange vorenthalten, bis der Fahrzeughalter die entstandenen Kosten beglichen hat. Sehr gut, auf die Idee war ich noch nicht gekommen.
Ist natürlich nur die äußerste Option (und hier in 20 Jahren noch nicht einmal passiert), aber vielleicht kann ja von euch da draußen noch jemand von der Information profitieren.
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Kommentare
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Josef am :
Hendrick am :
Thomas am :
Niklas am :
Zum einen kannst du eine Vertragsstrafe verlangen, zum anderen könntest du die Halter sogar Abmahnen (lassen) und auf Unterlassung verpflichten.
Und auch wenn der abgeschleppte weiß, bei welchem Unternehmen das Fahrzeug steht, muss das Unternehmen das Fahrzeug doch nicht ohne Zahlung der Kosten herausgeben. Ein Risiko läge für dich wohl nur vor, wenn es sich um ein Schrottauto handelt, dass nie abgeholt wird.
Und wenn man sieht wie sehr es dich ärgert, wird es doch auch nicht dein Problem sein, hier im schlimmsten Fall mal ein paar hundert Euro zu riskieren.
Robert Stiller am :
Das Problem ist, dass viele Abschlepper bei Auftrag von Privat (also nicht Ordnungsamt) nicht abschleppen, ohne dass der Auftraggeber (in dem Fall Björn) sofort bezahlt. Die haben ihr Geld also schon und Björn müsste sich drum kümmern, das Geld vom Abgeschleppten wiederzubekommen, was eine sehr mühsame Angelegenheit sein dürfte.
Und selbst wenn das bei einem mal gutgeht. Nächste Woche steht ein anderer da und das Spiel geht von vorne los.
Der Hamburger am :
https://www.daz-sofort.de/leistungen/falschparker/
Du rufst die an und die kümmern sich um alles.
Theo am :
mastacheata am :
Und auf das bloße Ehrenwort musst du dich nicht verlassen. Dass der Mensch es mit der Einhaltung von Regeln nicht so genau nimmt hat er ja mit dem Falschparken schon bewiesen.
Sebastian am :
Hier wird das erläutert: https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4022.php
Michael K. am :
Anonym am :
Nicht der Andere am :
Zahlst du mit deinem dir selbst zugeschriebenem Anstand aus deinem privaten Vermögen jedweden Ausfall, falls du dem ehrenwerten Kaufmann mal nachlässigerweise per Falschparken oder sonstwie das Geschäft beeinträchtigst?
Nein? Na, also. Parken verboten, geparkt, Abschleppen bezahlen, fertig.
Chris_aus_B am :
Wenn er nicht wegfahren kann, weil er mit seinem Auto nicht wegkommt ist es Nötigung.
Wenn er nicht wegfahren kann, weil sein Auto nicht mehr da ist sondern (an einen unbekannten Ort) abgeschleppt wurde und er auch nocht die Rechnung dafür bezahlen darf, ist das keine Nötigung..
???
Sebastian am :
Die widerrechtliche Nutzung des Grundstücks stellt eine Rechtsverletzung dar. Das „Zuparken“ oder andersweitig am Wegfahren Hindern ist aber nicht geeignet diese Verletzung abzustellen, denn das Fahrzeug befindet sich dann immer noch auf dem Grundstück. Dadurch dienen diese Maßnahmen nicht der Durchsetzung des eigenen Rechts und stellen somit eine Nötigung dar (sie nötigen den anderen, ohne dass es dem eigenen Recht nützt).
Das Abschleppen des Fahrzeugs ist hingegen geeignet die Rechtsverletzung abzustellen (das Grundstück ist anschließend wieder frei). Das Recht das Fahrzeug einzubehalten, bis die Abschleppkosten bezahlt wurden, ergibt sich dann schlicht und einfach aus dem BGB.
Habakuk am :
Danke!
sechseckiges Sterndingsbums am :
Sollte man es dabei nicht vermeiden können, den Falschparker am Wegfahren zu hindern, legt man eben einen Zettel mit der eigenen Telefonnummer ins eigene Auto oder klemmt ihn ans falsch geparkte Auto.
Nur als Frage, den so hätte ich das in meiner Naivität gehandhabt.
sechseckiges Sterndingsbums am :
Norbert am :
(Unklar ist in diesem Fall, wer haftet, wenn das Auto unterwegs oder am neuen Stellplatz einen Kratzer bekommt. Google mal nach aktuellen Artikeln zum Thema.)
Rosali am :
Doch Björn hat die Fläche doch für seine Nutzung gekauft. Was passiert denn, wenn gerade, wenn der Falschparker da steht besonders dreckige Arbeiten anfallen? Wenn ein großer Schwall des Ekelwassers aus dem Leergutcontainer das Auto trifft? Staubige Säge- und Schleifarbeiten anstehen? Wenn alle Staubsaugerbeutel blöderweise genau neben dem Auto platzen? Wenn das Sparkind auf dem eigenen Grundstück Bilder mit mit farbe gefüllten Wasserbomben erstellen will und leider nicht so gut trifft....
Ihr könnt ja nichts dafür, dass der da parkt. Ärgern würde es ihn aber sicher trotzdem. Kaputt machen würdet ihr dadurch aber ja auch nichts... Es wäre nur ärgerlich für ihn.
Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?
JD am :
Roland am Dienstag am :
Gerüchteweise verdoppelt sich die Parkzeit einmalig, man hört interessante neue Flüche und die Personen parken da nie wieder
Paterfelis am :
Mokantin am :
Parkkralle ans Rad und einen Hinweis an die Windschutzscheibe, dass diese nach Zahlung der Parkgebühr i.H.v. 10 € entfernt wird.
Macht wenig Aufwand, bringt ein paar Euro in die Kaffeekasse, hat einen Lerneffekt.
Nicht der Andere am :
Georg am :
matthiasausk am :
Daniel am :
- Ungeeignet, die Rechtsverletzung abzustellen (das Auto steht auch mit Kralle noch da)
- Nötigung (Gib mir Geld oder Du bekommst Dein Eigentum nicht wieder)
Mokantin am :
Für 10 € macht niemand einen Aufstand oder ruft die Polizei.
Der Lerneffekt ist aber da und die Wiederholgefahr gering.
Von daher: Geeignet, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern.
Was die Nötigung angeht: Wir hatten damals ein Schild aufgestellt, auf dem das Parkverbot wie auch die Parkgebühr ersichtlich waren. Dem Parkenden war also vor dem Parken bewusst (oder hätte bewusst sein können), dass er bezahlen muss. Damit keine Nötigung (sonst wäre auch die Ausfahrtschranke am Parkhaus Nötigung).
Anonym am :
Johannes am :
Doro am :
Hugo der Harte am :
Timo Gruff am :
https://www.myparkplatz24.de/
https://www.parkplatzdieb.de/
(details hier: https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article785026/Eine-Internetseite-gegen-Parkplatzdiebe.html )
K.a. wie seriös die wirklich sind, hab da schon mehrere davon gesehen. Du wirst nicht viel vom Geld bekommen, hast aber auch keine Auslagen...
de01002 am :
CP am :
Vogelperspektive:
https://www.shopblogger.de/blog/archives/19386-Fresse-dick!.html
Mandez am :
Nicht der Andere am :
Mandez am :
Nicht der Andere am :
Anonym am :
Klodeckel am :
Klaus H. am :
Das Risiko auf den Kosten sonst sitzenzubleiben hat zu viele davon abgehalten das Auto abschleppen zu lassen was nicht Sinn der Sache sein kann: wenn jemand mein Eigentum blockiert/beeinträchtigt soll es möglich sein diese Störung ohne Kostenrisiko entfernen zu lassen.