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Corona-Beschluss und Ostern

Bund und Länder haben sich nach stundenlangen Beratungen bis in die Nacht hinein auf eine Verlängerung des Corona-Shutdowns bis zum 18. April geeinigt. Zudem wurde über die Oster-Tage vom 1. April (Gründonnerstag) bis 5. April (Ostermontag) ein als "erweiterte Ruhezeit zu Ostern" bezeichneter harter Shutdown beschlossen, bei dem selbst die zwei regulären Werktage Gründonnerstag und Ostersamstag als "Ruhetage" definiert werden, an denen unter anderem folgendes gilt: "Supermärkte dürfen nur an Karsamstag teilweise öffnen."

Gibt es dazu auch konkrete Infos, mit denen man arbeiten kann?

Gründonnerstag geschlossen gilt für alle Läden? Also auch Supermärkte und andere Lebensmittelhändler? Ein Tag weniger vor den Feiertagen, damit sich noch mehr Kunden am Mittwoch in den Läden tummeln? Klasse Idee, aber mit Logik hat hier vieles schon lange nicht mehr zu tun.

Und am Samstag? "Teilweise"? Was heißt denn "teilweise"? Welcher Teil ist denn gemeint? Eine bestimmte Region, bestimmte Uhrzeiten oder nur ein bestimmter Teil der jeweiligen Ladenfläche?

Sollen sie doch Corona-Maßnahmen beschließen, alles okay. Aber das doch dann bitte auch auf normal Neuhochdeutsch kommunizieren ohne dass man raten muss, wie es gemeint sein soll. :-(

Update:
Mein letzter Kenntnisstand: Der Gründonnerstag wird in diesem Jahr wie ein Feiertag behandelt. Dies bedeutet, die Supermärkte bleiben geschlossen. Karfreitag sowieso, der war ja schon immer ein Feiertag.

Am Ostersamstag darf der Lebensmitteleinzelhandel hingegen öffnen.
Ob die regelmäßigen Öffnungszeiten am Samstag gelten, ist bislang noch unklar – alles andere wäre aber Unsinn, weil man dann die Kunden in noch weniger Stunden pressen würde.

Neue Corona-Regeln

Gestern hatte ich den ganzen Tag mitgefiebert, was denn nun an neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen werden würde. Am spannendsten war natürlich der im Raum stehende Vorschlag, "höchstens eine Person auf 25 qm Verkaufsfläche" in die Läden zu lassen. Die Umsetzung wäre im Grunde nur mit einer persönlichen Kontrolle am Eingang machbar gewesen, idealerweise wohl in Form eines Mitarbeiters, durch den die herein- und herausgehenden Kunden gezählt werden.

Beschlossen wurde es schließlich etwas moderater, nämlich dass sich "in einer Einrichtung mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche" befinden darf, um mal bei dem für uns relevanten Teil zu bleiben. Ob mit diesen "Personen" nun nur Kunden oder sämtliche Personen, also auch Mitarbeiter und Lieferanten, gemeint sind, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Im offiziellen Beschluss ist von "Personen" die Rede, es wird aber in den Medien und anderen Dokumenten, z.B. auch von den Handelsverbänden, oft genug auch von "Kunden" geredet.

Spielt für uns aber quasi keine Rolle. Wir haben 550 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgerechnet dürfen bei uns also 55 Personen rein, selbst zu Spitzenzeiten in den letzten Wochen sind wir bei Zählungen nicht annähernd auf 50 Kunden gleichzeitig gekommen. Rechnet man alle Mitarbeiter an einem Samstag Abend mit, sind wir insgesamt noch unter 55 Personen hier auf der Fläche. Das passt locker, aber wir werden natürlich auch weiterhin die Personenanzahl hier im Markt im Auge behalten.