Feuerwerk 2021
Aus der vierten Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung
zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, Fassung vom 3. Dezember 2021:
Gedanken macht man sich aber schon: Was passiert mit Weco, Comet, Nico und wie sie alle heißen? Dass die Leute dort um ihre Jobs bangen, ist nicht verwunderlich. Hier im Land passieren schon sehr merkwürdige Dinge …
zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, Fassung vom 3. Dezember 2021:
„§ 7aDamit ist das "Böllerverbot" (Leider nicht nur "Böller" sondern jegliches Feuerwerk der Klasse/Kategorie 2) auch dieses Jahr wieder beschlossene Sache. Wir hatten wieder erst gar nichts bestellt, was jedoch nicht einer "weisen Voraussicht" sondern einer grundsätzlichen Einstellung zu verdanken ist. Wir sind also generell aus der Nummer raus, uns betrifft das Verbot nicht. Aber das ist eine andere Sache und an dieser Stelle nicht weiter relevant.
Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände
(1) Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist untersagt. Satz 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände zum Zwecke des Einsatzes als Leuchtzeichen in der Schifffahrt, im Flugverkehr oder zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.
Gedanken macht man sich aber schon: Was passiert mit Weco, Comet, Nico und wie sie alle heißen? Dass die Leute dort um ihre Jobs bangen, ist nicht verwunderlich. Hier im Land passieren schon sehr merkwürdige Dinge …