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"erkennbar betrunken"

Im Jugendschutzgesetz (JuSchHG) steht zum Thema alkoholische Getränke (§ 9) lediglich folgendes:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, […]

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

[…]
Auf der Website kenn-dein-limit.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) findet sich zum Thema Alkohol und Jugendliche folgende Formulierung:

"Jugendliche ab 16 Jahren: dürfen Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken und kaufen – es sei denn, sie sind erkennbar betrunken.
Das finde ich interessant. Wie weit man einem bereits torkelnden und lallenden Teenager noch weiteren Alkohol verkauft, ist wohl eine sehr subjektive Entscheidung. Ich würde es nicht tun, wobei natürlich auch die Frage ist, was "erkennbar betrunken" ist.

Was ich gerade interessanter finde, und das war auch der Auslöser für diesen Blogeintrag, ist die Frage, woher diese Formulierung "es sei denn, sie sind erkennbar betrunken" auf kenn-dein-limit.de wohl stammt. Ist das doch irgendwo im Jugendschutzgesetz festgehalten und ich habe es nur nicht gesehen oder ist das lediglich zu Text gewordene Wunschdenken eines Mitarbeiters bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung?

Komplett dun im Lager

Vorgeschichte: Einen Tag zuvor kam ein Mann durch den Ausgang in den Markt und ging direkt zu den Taschenflaschen Spirituosen, die in Kassennähe stehen. Dort leerte eine kleine Flasche Wodka Gorbatschow auf ex und zwei weitere dieser Fläschchen steckte er ein und verließ den Laden wieder unbemerkt. Die Bilder des Typens zeigten wir im Kollegenkreis herum und alle waren instruiert, die Augen aufzuhalten.

Nun kam er wieder in den Laden. Nachdem er die Verkaufsfläche durchquert hatte, stellte er sich wieder ans Regal mit den Flaschen, exte erneut einen kleinen Gorbi und packte sich wieder zwei Flaschen in die Tasche und wollte gerade gehen, als er von einem Kollegen aufgehalten wurde, der ihn nicht nur erkannt, sondern auch beim Trinken beobachtet hatte.

Der Mann hatte sicherlich mehr als nur die 100 Milliliter Wodka intus. Er war ansprechbar und folgte uns auch brav auf seinen eigenen Beinen und ohne Unterstützung ins Lager. Das klappte noch ganz gut.
Hinten angekommen setzte er sich zunächst auf den Fußboden, aber wurde immer stiller. Schließlich schlug der nur Minuten zuvor geschluckte Alkohol wohl vollends durch und er streckte sich auf dem Boden aus. Ein Kollege gab ihm noch ein Kissen für den Kopf, dann schloss er die Augen.

Auf dem Weg nach hinten hatte uns mitten im Markt noch eine Stammkundin angesprochen. "Den kenne ich!", sagte sie. "Der ist komplett verrückt. Rufen Sie bloß einen Rettungswagen. Und die sollen den nicht hier ins Krankenhaus, sondern direkt nach Ost bringen." Mit "Ost" ist das Klinikum Bremen Ost gemeint, das vor allem für seine geschlossene Abteilung berühmt ist.

Da lag also dieser Typ bei uns im Lager, sein kleines Geschäft hatte er inzwischen direkt im Liegen in seine Hose erledigt, und war kaum ansprechbar. Glückwunsch. Wen sollte ich denn jetzt anrufen? Polizei? Rettungsdienst? Polizei? Rettungsdienst? Letztendlich ist er ein Ladendieb und irgendwie war er ja auch noch halbwegs bei Sinnen. Ich entschied mich für die Polizei.
Die nette Dame im Zentralruf war nach meiner Schilderung auch etwas unentschlossen, entschied sich dann aber dafür, zunächst ihre Kollegen zu uns zu schicken.

Auf diese Kollegen warteten wir dann etwa eine Stunde. Da der Mann seinen Rausch ausschlief und überhaupt keine Anstalten machte, wegzulaufen, musste nicht ständig einer neben ihm stehen und die Tür bewachen. Ich arbeitete im Büro weiter und warf ab und zu mal einen Blick auf den Monitor der Videoüberwachung.

Als die beiden Polizisten kamen, schilderte ich zunächst meine Sicht der Dinge und auch, dass wir vor der Überlegung standen, einen Rettungswagen zu rufen. Da der Typ aber zunächst noch ansprechbar war, hielten wir die Polizei für den besseren Ansprechpartner.
Die Polizistin versuchte recht rüde, den Betrunkenen wachzurütteln, aber da rührte sich fast gar nichts mehr. Schließlich entschieden die Beamten, doch einen RTW anzufordern.

Als die Sanitäter ins Lager kamen, staunte ich nicht schlecht. "Ach, Herr Meiermüllerschulz, wir kennen uns doch schon", sprach die eine Sanitäterin mit kräftiger Stimme, als sie den Mann hier auf dem Boden entdeckten. Der Angesprochene tat so, als bekäme er nichts oder nicht viel mit, was vermutlich auch der Realität entsprach, aber die beiden Sanitäter waren nicht zimperlich mit ihm. Ihr Kollege zog den Mann recht ruppig nach oben, setzte ihn auf und lehnte ihn hier an eine Wand. Nach kurzer Diskussion zogen sie ihn ganz hoch, so dass er, mit etwas Unterstützung durch die Rettungsdienstleute und die beiden Polizisten, auf eigenen Beinen aus dem Laden wackeln konnte.

Wie es weiterging und ob sie ihn wirklich zur Psychiatrie gefahren haben, kann ich nicht sagen. Aber das ist ja auch nicht mehr unsere Baustelle …

Zwei zerschnittene Bottle Tags

Schon wieder war dieser Typ hier und hat zwei von unseren Warensicherungsetiketten mit zerstört und die ursprünglich damit gesicherte Ware, wieder zwei Flaschen Whisky, ohne zu bezahlen mitgenommen. Blödes Arschloch!

Aber aus Erfahrung kann ich zwei Dinge sagen: Er fühlt sich sicher und wird wiederkommen und daraus resultiert, dass wir ihn früher oder später erwischen werden. Und jeder einzelne Diebstahl wird von mir zur Anzeige gebracht werden.

Fast ärgerlicher als der Verlust der Ware sind die zerstörten Flaschensicherungen. Diesen Typ in dieser speziellen Bauform gibt es nicht mehr und jedes zerstörte Etikett ist für immer verloren. :-(


Vier zerschnittene Bottle Tags

In der Getränkeabteilung hat eine Kollegin die Reste von vier Flaschensicherungen gefunden. Der Blick in die Videoanlage offenbarte dann, dass ein Mann, der durch das Tragen von FFP2-Maske und Schirmmütze im Grunde nicht annähernd identifizierbar war, diese von vier Flaschen Jim Beam mittels einer mitgebrachten Kneifzange entfernt hat.

Gegen Ladendiebe, die derart vorgehen, hat man mit normalen Mitteln keine Chance mehr. Aber sowas ist zum Glück die Ausnahme. Die üblichen Gelegenheitsdiebe erwischt man mit unserem System dagegen immer ziemlich sicher.


Alkoholdieb erwischt!

Immer wieder werden wir von "professionellen" Ladendieben heimgesucht, die dann auch mehr oder weniger regelmäßig kommen und dann jeweils maximal viel Ware herausschleppen. Diese Leute verkaufen die Sachen dann meistens, um zu Geld für die Drogenbeschaffung zu kommen. Viel bleibt da nicht übrig: Für eine Flasche Duschgel gibt es einen Euro, für ein Paket Kaffee zahlen die Hehler je nach Sorte 2-3 Euro.
Diese "Profis" verursachen nicht nur einen relativ hohen Einzelfall-Sachschaden, sondern durch diese regelmäßigen Auftritte dadurch auch noch einen immens hohen Gesamtschaden. Dummerweise sind diese Leute auch noch relativ erfahren, so dass man sie oft nur mühsam erwischen kann.

Vor knapp zwei Wochen hatte sich abends ein Mann den Rucksack mit Spirituosen im Wert von über 100 Euro vollgestopft. Er war dann durch die Eingangsschranke herausgegangen und auf der Straße gleich losgerannt; wie schnell auch immer man mit zehn vollen Glasflaschen im Gepäck noch rennen kann. Er löste zwar den Alarm der Warensicherungsanlage aus und ein Kollege stürmte auch direkt hinterher, aber der Vorsprung des Ladendiebs war zu groß und so verschwand er irgendwo in der Dunkelheit in den Seitenstraßen. Aber wir hatten ja die Bilder aus der Überwachungskamera und die Attribute "groß" und "Bart" sind in den LD-Kreisen eher ungewöhnlich. Der Typ würde uns definitiv auffallen, wenn er wieder hier in den Laden kommen sollte.

Die Tage vergingen, ohne dass irgendetwas Auffälliges passierte. Dann saß ich hinten in meinem Büro am Rechner und habe gearbeitet und nebenbei immer wieder auf den Monitor mit den Bildern aus der Videoanlage geguckt. Da fiel mir plötzlich ein Mann auf, der mit einem Rucksack in der Hand vor dem Spirituosenregal stand eine Flasche nach der anderen in die Tasche stopfte.
Ich sprang auf und forderte die gesamte Mannschaft auf, mir zum Ausgang zu folgen. In dem Moment kam der Mann schon zur Kasse, drehte sich aber um, als er uns entdeckte und wollte wieder zurück in den Laden gehen. Ich forderte ihn auf, stehenzubleiben. Er antwortete nur, dass wir ihm gar nichts könnten, da er noch nicht den Laden verlassen hätte und man ihm deshalb keinen Diebstahl vorwerfen könne. Tzja, hätte er vorher mal nach dem Begriff "Gewahrsamsenklave" gegoogelt. Befindet sich die Ware im geschlossenen Rucksack auf dem Rücken ist definitiv der fremde Gewahrsam gebrochen. Pech gehabt, Diebstahl vollzogen. Anzeige folgt.

Und nicht nur eine Anzeige, sondern für den zurückliegenden Diebstahl auch. Denn es handelte sich um den selben Mann im wie eingangs erwähnten Fall von vor zwei Wochen.

Bisschen viele Cocktails

Anfang April hatten wir diesen Aufsteller mit fertig gemischten Cocktails bekommen. Der ist im Wackelbildchen im Hintergrund zu sehen. Die Cocktails laufen eigentlich ganz gut bei uns. Warum wir nun gestern schon wieder so ein Display bekommen haben, weiß ich nicht. War ich verpeilt oder einfach zu optimistisch bei der Bestellung? Auf jeden Fall ist es der noch völlig unangetastete Aufsteller im Vordergrund.

Naja, wird schon weggehen.


Cocktail-Aufsteller

Einen der ab und zu mal bestellbaren Aufsteller mit den "Cocktail Plant"-Cocktails in Flaschen, von dem ich in diesem Beitrag schon berichtet hatte, haben wir nun bekommen. Ist zwar noch nicht so richtig schönes Sundowner-Wetter, aber dafür verkaufen die sich bislang schon ganz gut. :-)

(Ja, auf dem Foto ist der Aufsteller noch ganz voll. Inzwischen sieht es aber schon etwas anders aus, die obere Lage ist inzwischen schon ziemlich leer.)


Keine kleinen Cocktail-Flaschen

Vor knapp drei Wochen hatte ich von einem Vertreter eine Kiste "Cocktail Plant" Cocktails bekommen. "Kiste" ist in diesem Fall ein Kunststoff-Rahmen für die kleinen 0,2l-Mehrwegflaschen. Darin enthalten waren vier verschiedene, fertig gemixte Cocktails: Pina Colada, Sex on the Beach, Swimming Pool und Zombie.

Wir hatten von allen Sorten ein paar Flaschen mit nach Hause genommen und insgesamt für brauchbar empfunden. Da ich es so verstanden hatte, dass wir den Artikel über unseren Getränkegroßhändler bestellen können, haben wir den Rest der Kiste dann hier im Regal eingebaut.

Die Flaschen waren auch innerhalb weniger Tage verkauft – dumm nur, dass wir sie nicht nachbestellen können. Da hatte ich wohl nur mit einem Ohr zugehört oder irgendwas durcheinandergebracht. Als Aktionsartikel (als Aufsteller) können wir die Cocktails zwar immer mal bekommen, aber eben nicht regelmäßig.

Jetzt stehen erstmal die "HoLY"-Seltzer an der Stelle.


HLY CRP

Vor knapp einem Jahr berichtete ich an dieser Stelle, dass wir nun auch "Hard Seltzer" im Sortiment hätten. Die BUZZ-Dosen waren nach einer Weile verschwunden und es hatte auch nie wieder jemand danach gefragt.

Nun haben wir mal einen neuen Versuch gestartet: Von den Holy-Hard-Seltzern haben wir nun mal testweise ein kleines Display hier im Laden stehen. Bis jetzt haben wir schon einige der (Mehrweg-)Flaschen verkauft. Das Wetter ist gerade eher nicht so passend, aber im Frühling könnte es noch etwas werden.

Wie so oft die Frage an dieser Stelle: Kennt ihr dieses Produkt oder habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht?


Kommissionsrückgabe mit Überraschung

Eine Kundin hatte für eine Feier eine größere Menge Getränke gekauft und wir hatten vereinbart, dass sie von dem Alkohol (Bier, Wein und Prosecco) die nicht benötigten Mengen zurückgeben darf. Dass sowohl die Wein- als auch die Prosecco-Flaschen Schraubverschlüsse haben, sorgte mit ihrer Wiederverschließbarkeit noch für großes Erstaunen.

Wir standen an der Kasse und ich war dabei, zusammen mit einem Kollegen die Gutschrift für die Ware zu erstellen. Plötzlich hatte ich aus dem Augenwinkel das Gefühl, dass in einer der Weinflaschen etwas weniger drin war als in der daneben. Erst deswegen sah ich näher hin und da offenbarte sich die große Überraschung, vor allem für die Kundin: Den größten Teil der Flaschen durfte sie wieder mitnehmen, da sie zwar alle zugeschraubt, aber eben auch angebrochen waren.

Kleiner Praxistipp: Nächstes Mal nicht alle Flaschen gleichzeitig hinstellen, wenn man sich die Möglichkeit offen lassen möchte, sie zurückgeben zu können. ;-)

BUZZ

Alkopops sind, wenn ich mich richtig erinnere, irgendwann um die Jahrtausendwende, äh, aufgepoppt. Eine Weile hatten wir sie auch im Sortiment, irgendwann verschwanden etliche Artikel und dann wiederum eine Weile später sind sie bei uns wieder gänzlich aus dem Regal verschwunden (möglicherweise aufgrund der Preiserhöhungen durch die Alkopopsteuer) und irgendwie hat auch nie wieder jemand danach gefragt.

Seit ein paar Monaten schwappt aber eine neue Welle übers Land. Die Produkte sind kaum anders, zumindest sehe ich da aus technischer Sicht keinen nennenswerten Unterschied zum klassischen "Alkopop" (und der Gesetzgeber nicht aus steuerlicher Sicht), nennen sich jetzt aber "Hard Seltzer" und sind in den USA schon länger bekannt und beliebt.

Da sie mir an mehreren Stellen in den Medien und auch im Freundeskreis begegneten, hatte ich erfreut festgestellt, dass wir die Artikel von BUZZ auch bei uns über das Großlager beziehen können. Gesagt, getan, aber zum Renner haben die sich bei uns nicht gerade entwickelt. :-P


Deckel auf, Sicherung ab!

Ein Mann klaut eine Flasche Wodka. Da er das Warensicherungsetikett nicht abgerissen bekommt, schraubt er kurzerhand den Deckel ab.

Das ist eher ungewöhnlich. Die meisten derartigen Diebstähle dienen nicht dem Eigenbedarf, so dass die Flaschen, wenn sie weiterverkauft werden sollen, natürlich nicht geöffnet gewesen sein dürfen / sollten.

War ihm wohl egal … Ob er den Sprit selber saufen wollte oder ob ihn der Beschaffungsdruck dazu getrieben hat, bleibt ungewiss.


"Danke"-Piccolos

Wir haben übrigens ein paar hundert Werbegeschenk-Piccolo-Flaschen mit Perlwein (aka "Secco") bekommen, die wir in der Silvesterwoche (ab einem Einkaufswert in Höhe einer von uns noch genau festzulegenden Summe) an die Kunden verteilen werden.

Ist das eigentlich im Rahmen der Anti-Corona-Maßnahmen auch nach 22 Uhr erlaubt? Der Verkauf von Alkohol ist dann verboten, aber die kleinen Flaschen sind ja ein Geschenk. :-)


Aperol ab wieviel Jahren?

Vor ein paar Tagen sprach mich ein Kollege an und erklärte mir, dass er eine Diskussion mit einem Kunden bzgl. der Mindestalters zum Erwerb des Produkts Aperol gehabt hat. Aperol habe 11 % Alkohol, sei damit per Definition keine Spirituose und dürfe damit schon ab 16 Jahren erworben werden.

Klingt zwar im ersten Moment richtig, ist aber ein Trugschluss!

Aperol ist laut der gesetzlichen Definition tatsächlich keine "Spirituose", so heißt ein alkoholisches Getränk nämlich erst, wenn es über einen Mindestalkoholgehalt von 15 % Vol. verfügt. Hat Aperol nicht, also ist es auch keine Spirituose.

Aber: Im Jugendschutzgesetz ist überhaupt nicht von Spirituosen die Rede. Dort heißt es nämlich nur:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Da Aperol nicht aus Bier oder Wein besteht, sondern ein Destillat als Basis hat, fällt es automatisch unter die Definition von "anderen alkoholischen Getränken".

Es muss also ausdrücklich gar keine Spirituose im Sinne der Verordnung sein, um erst ab 18 Jahren verkauft werden zu dürfen!