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Oh, ein neuer Textbaustein

Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Tatverdächtige ist zur Tatzeit noch keine 14 Jahre alt gewesen und somit strafunmündig. Eine Strafverfolgung ist deshalb nicht möglich. Ich habe daher das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Durch diese Einstellung werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt. Sie müssen sie jedoch selbst gesondert geltend machen.
Dass Kinder, die vielleicht einfach nur mal aus Unerfahrenheit oder für eine Mutprobe etwas geklaut (oder eine andere Tat begangen) haben, nicht gleich für den Rest ihres Lebens im Knast versauern, ist ja prinzipiell eine richtige Regelung. Ich habe selber ein Kind und würde mir, wenn da mal aus welchen Gründen auch immer so etwas passiert, natürlich ebenfalls einen entsprechenden Umgang wünschen.

Ich bin zugegebenermaßen dennoch ein Befürworter davon, diese Altersgrenze zumindest mal grundlegend zu überdenken, Vielleicht wäre ein Modell ähnlich dem Three-Strikes-Law nicht so verkehrt. Keiner kann mir erzählen, dass zwei Dreizehnjährige, die eine alte Frau mit einem Messer bedrohen und ausrauben, noch nicht die geistige Reife haben, um die Konsequenzen dieser Tat zu überblicken.

So auch ein dreizehnjähriger Ladendieb, der mit seiner Tante hier war und geklaut hat. Als er die Ware in der Hand hielt, unterhielten die beiden sich offenbar darüber, die Tante wusste definitiv von dem geplanten Diebstahl. Aber letztendlich eingesteckt und in der Tasche aus dem Laden gebracht hatte der Junge die Beute. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.
Dabei würde ich jede Wette eingehen, und auch die anwesenden Polizisten sahen das so, dass das nicht die erste Erfahrung des jungen Mannes mit der Polizei war. Er wusste genau, wie er sich für die Durchsuchung hinstellen musste, was ihn erwarten würde und wie er sich gegenüber den Polizisten verhalten musste. Abgesehen davon, dass auch das vorhergehende Einstecken der Ware mitsamt Blick zur Kamera sehr routiniert aussah, wirkte der Junge auch in der Gegenwart der Polizei nicht so, als würde er diese Erfahrung gerade zum ersten Mal machen.

Ich würde mich nicht wundern, wenn das nun so für den Rest seines vierzehnten Lebensjahres noch genau so weitergehen würde, weil ihm ja nach unserem Gesetz definitiv nichts passieren kann.

Wegen anderer Straftaten

Mit der Tagespost kam auch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen hier an. Die Kollegin, die mir die Post in die Hand drückte, ließ ich mitraten. "Na, was meinst du?", scherzte ich. "Ist es der Textbaustein, dass der Täter nicht zu ermitteln ist, ist es der Textbaustein, dass er wegen anderer schwererer Straftaten bereits eine Strafe zu erwarten hat oder wurde das Verfahren eingestellt, da der Schaden nur gering und die Begegnung mit der Polizei und der Justiz bei diesem ersten Vorfall als abschreckend genug angesehen wurde?"

Sie tippte auf Täter nicht zu ermitteln, aber das war's nicht, siehe unten. Aber wenigstens sind die Schreiben der StA hinsichtlich ihrer verwendeten Texte sehr zuverlässig. :-P


Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Der Diebstahl von der Froot-Loops-Packung wurde ja schnell von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ein ähnliches Schreiben gab es schon nach dem Diebstahl mehrer Engergy-Dosen. Wie nachhaltig die Reaktion der Staatsanwaltschaft damals war, habe ich nie erfahren – möge der Schuss vor den Bug geholfen haben und möge er auch in diesem Fall seine Wirkung erzielen.