Für Wiederholungsfälle vermerkt!
Der Diebstahl von der Froot-Loops-Packung wurde ja schnell von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ein ähnliches Schreiben gab es schon nach dem Diebstahl mehrer Engergy-Dosen. Wie nachhaltig die Reaktion der Staatsanwaltschaft damals war, habe ich nie erfahren – möge der Schuss vor den Bug geholfen haben und möge er auch in diesem Fall seine Wirkung erzielen.
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Kommentare
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Hendrik am :
Die Eröffnung eines Prozesses für 2.99 Euro belastet den Steuerzahler um ein Vielfaches, als deinen Schaden. Da muss man gesamtwirtschaftlich denken. Die Person wird vermutlich die Prozesskosten niemals leisten können.
Es war wohl ihre erste Tat, oder wurde zuvor nie erwischt, dann ist das der Weg.
So lange Ladendiebstahl bis zu einem gewissen Schaden keine OWI (dagegen bist du ja, wenn ich mich recht erinnere) ist, ist das der einzig gangbare Weg. Dein Schaden steht nicht vor der Gesamtwirtschaft und auch nicht vor der sowieso schon überlasteten Justiz. Da gibt es wichtigere Fälle, die liegen bleiben müssen, weil auch die Staatsanwaltschaft sich um solchen (sorry) Pimpf kümmern müssen.
Willst du Wiedergutmachung, dann nehme die Person zivilrechtlich in Regress. Kommt so ein Fall vor Gericht, musst du in Vorleistung gehen und nicht die gesamte Republik. - Außerdem belastest du nicht das Strafrecht .
Klingt hart für dich, das weiß ich. Ich würde mich als bestohlener auch sch*** fühlen, aber da muss man auch mal zurückstecken.
TT am :
Natürlich geht der Staat in Vorleistung, jemand aus dem Staat hat sich ja auch daneben benommen. Das Rechtssystem wird niemals kostendeckend arbeiten können, das liegt in der Natur der Sache.
Paul am :
Diese wahren Worte passt aber nicht in einen simplen Kopf, der wegen jeder Kleinigkeit auf dem Scheiterhaufen köpfen umd hängen lassen will. Ist doch egal, ob die Gesamtgesellschaft unter der eigenen Egomanie leidet.
Leerer am :
Nicht der Andere am :
Hendrik am :
Ich zweifel gar nicht an, dass es eine Strafe geben sollte, aber ich halte die generelle Eröffnung eines Prozesses mit Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälten und Richtern für solche "Bagatelldelikte" einfach übertrieben.
Warum immer gleich den vollen Justizapparat anlaufen lassen, der völlig überlastet ist (Schwerstkriminalität kann nicht verfolgt werden, weil und müssen im schlimmsten Fall fallen gelassen werden), wenn es auch einfacher geht.
Warum sollte man Delikte dieser Art, die unter einem Betrag X nicht mit einem OWI-Verfahren abkürzen. Zahlt der Täter die OWI nicht, wird immer wieder auffällig (die Polizei hat Datenbanken, in denen auch dies vermerkt ist), oder widerspricht man dem Verwarnungsgeld bzw. Bußgeldbescheid kann immer noch bzw. muss ein Prozess begonnen werden.
Damit bekommt der Täter weiterhin eine Strafe, aber es entlastet die Justiz.
Alternativ nimmt man den Täter in Regress, also wird für die Person eine Vertragsstrafe fällig. Die kann man auch, wenn der Täter nicht zahlt, per Inkassodienste einziehen, bzw. sogar an ein Inkassounternehmen abtreten.
Hendrik am :
asd am :
asd am :
Auch wenn die Person einkommenslos ist, kann sie ja Arbeiten verrichten. Zeit genug hat jemand schließlich, der vom Rest der Gesellschaft als Dank für seine Straftaten noch alimentiert wird.
Bei Weigerung bzw Nichterfüllung bis zu einem Stichtag dann einfach ein paar Wochen Knast, feddich.
Bert am :
Anonym am :
Paul am :
Micha am :
Ist also in meinen Augen eine Rechnung die überhaupt nicht auf geht.
Die Justiz ist überlastet. Ja, richtig, aber darunter darf niemand leiden. Denn so geht der Rechtsstaat auch langsam vor die Hunde.
Und der Einstieg in die Kriminalität wird einfacher. Du kannst klauen, ganz ohne Dududu. Ohne Konsequenz keine Einsicht, wenn dann doch mal die Keule kommt ist das Geheule groß.
Demnach geht deine Rechnung meiner Meinung nach nicht auf.
Paul am :
Und dann kommen solche Menschen wie im Ausgangspost mit ihrem privaten Kleinklein an und belasten den hinkenden Rechtsstaat zusätzlich mit ihren unbedeutenden Bagatellen. Hauptsache die Behörden befassen sich mit den eigenen Nichtigkeiten, während die belangvollen Dinge in der Masse versacken.
Nicht der Andere am :
Hoch lebe der sanktionsfreie Ladendiebstahl in Pandemiezeiten!
John Doe am :
Und wenn man Strafverfolgung unter rein wirtschaftlichen Geichtspunkten betreibt: die Polizei hebt rechtzeitig eine Terrorzelle aus, die kurz vor einem großen Bombenanschlag stand. Verursachter Schaden: 0 €. Die Staatsanwaltschaft sieht deshalb von einer Strafverfolgung ab ...
John Doe Fangirl am :
John Doe Fangirl am :
John Klo am :
Jason am :
https://www.infranken.de/ueberregional/86-jaehrige-oma-ingird-wird-rueckfaellig-rentnerin-klaut-erneut-und-muss-wieder-ins-gefaegnis-art-2985445
Kalinka am :
alex0711 am :
DayLight am :
max am :
kritischer Beobachter am :
Das muss der gesetzestreue Bürger nicht gut finden.
Schlecht wäre aber, wenn nach zehnmal klauen (und erwischt werden) immer noch nichts passiert. Und ich fürchte, das ist die Tendenz.
Wenn das auch nicht in diesem registerauszug, Name ist mir entfallen, auftaucht, dann kann man als chronischer kleptomane trotzdem jeden Job annehmen.
MD am :
MD am :
Busenzentralregister ist aber auch nicht schlecht
hans12 am :
Hat es eigentlich schon mal den Fall gegeben, dass in einem Schreiben sinngemäß stand:
"eigentlich eine Bagatelle, aber weil Wiederholungstäter, wird nun doch weiter verfolgt / vor Gericht gebracht"?
Es ist unwahrscheinlich, dass es in Bremen nur Ersttäter gibt, bzw. jeder nur einmal erwischt wird.
FlapSnac am :
Ich verstehe warum es nicht genutzt wurde: Strafe auf das 10 bis 100-fache des Warenwertes festlegen (je nachdem wie profi-/amateurhaft der Versuch durchgezogen wurde) und gut ist es.
Dann lohnt sich der Diebstahl trotzdem nicht und die Strafe hat daher eine abschreckende Wirkung.
Aber schnell sollte es dann gehen, am besten innerhalb einer Woche.
Marko am :
Übrigens kann man für solche Verfahren das extra dafür geschaffene "Beschleunigte Verfahren" (§ 417 StPO) anwenden.