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Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Der Diebstahl von der Froot-Loops-Packung wurde ja schnell von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ein ähnliches Schreiben gab es schon nach dem Diebstahl mehrer Engergy-Dosen. Wie nachhaltig die Reaktion der Staatsanwaltschaft damals war, habe ich nie erfahren – möge der Schuss vor den Bug geholfen haben und möge er auch in diesem Fall seine Wirkung erzielen.


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Kommentare

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Hendrik am :

Hm, was erwartest du für eine Strafe für die paar Euro? Lebenslang, oder reicht dir Steinbruch?

Die Eröffnung eines Prozesses für 2.99 Euro belastet den Steuerzahler um ein Vielfaches, als deinen Schaden. Da muss man gesamtwirtschaftlich denken. Die Person wird vermutlich die Prozesskosten niemals leisten können.

Es war wohl ihre erste Tat, oder wurde zuvor nie erwischt, dann ist das der Weg.

So lange Ladendiebstahl bis zu einem gewissen Schaden keine OWI (dagegen bist du ja, wenn ich mich recht erinnere) ist, ist das der einzig gangbare Weg. Dein Schaden steht nicht vor der Gesamtwirtschaft und auch nicht vor der sowieso schon überlasteten Justiz. Da gibt es wichtigere Fälle, die liegen bleiben müssen, weil auch die Staatsanwaltschaft sich um solchen (sorry) Pimpf kümmern müssen.

Willst du Wiedergutmachung, dann nehme die Person zivilrechtlich in Regress. Kommt so ein Fall vor Gericht, musst du in Vorleistung gehen und nicht die gesamte Republik. - Außerdem belastest du nicht das Strafrecht .

Klingt hart für dich, das weiß ich. Ich würde mich als bestohlener auch sch*** fühlen, aber da muss man auch mal zurückstecken.

TT am :

Die Sichtweise ist mir ein wenig BWL-lastig. Kennzeichen eines Rechtsstaats ist ja grade, dass die Durchsetzung des Rechts bzw. die Tätigkeit der Staatsorgane eben nicht geldabhängig (wie auch immer) ist.
Natürlich geht der Staat in Vorleistung, jemand aus dem Staat hat sich ja auch daneben benommen. Das Rechtssystem wird niemals kostendeckend arbeiten können, das liegt in der Natur der Sache.

Paul am :

+1

Diese wahren Worte passt aber nicht in einen simplen Kopf, der wegen jeder Kleinigkeit auf dem Scheiterhaufen köpfen umd hängen lassen will. Ist doch egal, ob die Gesamtgesellschaft unter der eigenen Egomanie leidet.

Leerer am :

Es heißt nimm, nicht nehme :'(

Nicht der Andere am :

Eine Straftat bedarf im Aufdeckungsfall auch der Bestrafung. Das ist vollkommen unabhängig vom merkantilen Wert. Eine beziehungs- und nachkommenlose Person umzubringen, würde ja auch keinen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Wenn die Person dann noch von staatlicher Unterstützung abhängt, dann wäre man wirtschaftlich ja sogar im Plus. So funktioniert Strafrecht nicht. Und mit der generellen Nichtverfolgung von wirtschaftlich kleinen Diebstählen eben auch nicht.

Hendrik am :

@Nicht der Andere und TT
Ich zweifel gar nicht an, dass es eine Strafe geben sollte, aber ich halte die generelle Eröffnung eines Prozesses mit Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälten und Richtern für solche "Bagatelldelikte" einfach übertrieben.

Warum immer gleich den vollen Justizapparat anlaufen lassen, der völlig überlastet ist (Schwerstkriminalität kann nicht verfolgt werden, weil und müssen im schlimmsten Fall fallen gelassen werden), wenn es auch einfacher geht.

Warum sollte man Delikte dieser Art, die unter einem Betrag X nicht mit einem OWI-Verfahren abkürzen. Zahlt der Täter die OWI nicht, wird immer wieder auffällig (die Polizei hat Datenbanken, in denen auch dies vermerkt ist), oder widerspricht man dem Verwarnungsgeld bzw. Bußgeldbescheid kann immer noch bzw. muss ein Prozess begonnen werden.

Damit bekommt der Täter weiterhin eine Strafe, aber es entlastet die Justiz.

Alternativ nimmt man den Täter in Regress, also wird für die Person eine Vertragsstrafe fällig. Die kann man auch, wenn der Täter nicht zahlt, per Inkassodienste einziehen, bzw. sogar an ein Inkassounternehmen abtreten.

Hendrik am :

Ich beende mal meinen Satz: … (Schwerstkriminalität kann nicht verfolgt werden, weil Personal in der Justiz fehlt und müssen im schlimmsten Fall fallen gelassen werden) …

asd am :

Warum soll ich dann nicht klauen, wenn es eh nicht verfolgt wird? Dann bin ich ja ein Idiot, dass ich meine Einkäufe immer bezahle. Zumindest, bis ich das erste Mal erwischt werde, kann ich dann ja schön immer was gratis einstecken.

asd am :

Wieso lässt man den Delinquenten nicht wenigstens ein paar Sozialstunden abarbeiten? Müll im Park sammeln zum Beispiel. Das spart dann den Euro für den Hartzler, der das sonst macht, und ist eine lehrreiche Erfahrung.
Auch wenn die Person einkommenslos ist, kann sie ja Arbeiten verrichten. Zeit genug hat jemand schließlich, der vom Rest der Gesellschaft als Dank für seine Straftaten noch alimentiert wird.
Bei Weigerung bzw Nichterfüllung bis zu einem Stichtag dann einfach ein paar Wochen Knast, feddich.

Bert am :

Und Verwaltung+Kontrolle des Sammelns bis hin zum "Knast" kosten den Steuerzahler auch rein gar nichts. Heißer Tipp: Sozialstunden sind kein wirtschaftlich verwertbares Arbeitslager.

Anonym am :

Die Justiz ist kein Profitcenter.

Paul am :

Sie hat die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Micha am :

Jeder Diebstahl belastet den normalen Bürger mit. Immerhin trägt jeder von uns die Mehrkosten mit. Ich kann es mir vielleicht noch leisten, aber andere schon nicht mehr.
Ist also in meinen Augen eine Rechnung die überhaupt nicht auf geht.
Die Justiz ist überlastet. Ja, richtig, aber darunter darf niemand leiden. Denn so geht der Rechtsstaat auch langsam vor die Hunde.
Und der Einstieg in die Kriminalität wird einfacher. Du kannst klauen, ganz ohne Dududu. Ohne Konsequenz keine Einsicht, wenn dann doch mal die Keule kommt ist das Geheule groß.
Demnach geht deine Rechnung meiner Meinung nach nicht auf.

Paul am :

Es rennen zahlreich wie illegal Menschen ohne MNB in entsprechenden Bereichen herum und infizieren vorsätzlich andere Menschen. "Der Staat" mindert und sanktioniert dies trotz vorhandener Möglichkeiten nicht (nicht mal in dem gegebenen sehr klein gehaltenen Sanktionsrahmen). Er ist offensichtlich selbst in solchen akuten Gefährdungssituationen handlungsunfähig.

Und dann kommen solche Menschen wie im Ausgangspost mit ihrem privaten Kleinklein an und belasten den hinkenden Rechtsstaat zusätzlich mit ihren unbedeutenden Bagatellen. Hauptsache die Behörden befassen sich mit den eigenen Nichtigkeiten, während die belangvollen Dinge in der Masse versacken.

Nicht der Andere am :

Ladendiebstahl wird in diesen Zeiten demnach sogar zum Sicherheitsfaktor, weil der Ladendieb sich im Ladeninneren im Angesicht der Ladenkameras bereitwillig vermummt. Wer weiß, wen er draußen und anderswo ansonsten gerade infizieren würde? Vielleicht dich. Vielleicht mich. Vielleicht sonstwen.

Hoch lebe der sanktionsfreie Ladendiebstahl in Pandemiezeiten!

John Doe am :

Die 2,99 € sind nur die Spitze des Eisbergs. Auf einen gefaßten Täter dürften etliche erfolgreiche Ladendiebstähle kommen.

Und wenn man Strafverfolgung unter rein wirtschaftlichen Geichtspunkten betreibt: die Polizei hebt rechtzeitig eine Terrorzelle aus, die kurz vor einem großen Bombenanschlag stand. Verursachter Schaden: 0 €. Die Staatsanwaltschaft sieht deshalb von einer Strafverfolgung ab ...

John Doe Fangirl am :

Ich bin enttäuscht.

John Doe Fangirl am :

Wo ist mein geliebter John Doe? Noch kein eloquenter Kommentar? Mein Wochenende ist gelaufen. :'(

John Klo am :

Kommt noch. Nur Geduld.

Kalinka am :

Altersarmut ist tragisch. Wobei ich trotzdem nicht verstehe, wie man zu stolz sein kann, zum Amt zu gehen, aber sich nicht schämt, zu klauen.

alex0711 am :

Kein Geld für Essen aber die Haare blondiert?

DayLight am :

Und kippen im Maul...

max am :

Deswegen immer für weniger als 10€ klauen und alles ist gut.

kritischer Beobachter am :

Wenn man einmal klaut, ob viel oder wenig, passiert immer dasselbe: nix.
Das muss der gesetzestreue Bürger nicht gut finden.
Schlecht wäre aber, wenn nach zehnmal klauen (und erwischt werden) immer noch nichts passiert. Und ich fürchte, das ist die Tendenz.
Wenn das auch nicht in diesem registerauszug, Name ist mir entfallen, auftaucht, dann kann man als chronischer kleptomane trotzdem jeden Job annehmen.

MD am :

Die eingestellten Verfahren (auch mit Geldauflage oder Sozialstunden) tauchen im Busenzentralregister (BZR) nicht auf. Im Übrigen verhindert ein Eintrag dort noch lange keinen Job, im Führungszeugnis sind die Hürden für eine Eintragung noch mal ein ganzes Stück höher.

MD am :

Bundeszentralregister natürlich. Immer wieder diese Autokorrektur...

Busenzentralregister ist aber auch nicht schlecht ;-)

hans12 am :

@Björn:
Hat es eigentlich schon mal den Fall gegeben, dass in einem Schreiben sinngemäß stand:
"eigentlich eine Bagatelle, aber weil Wiederholungstäter, wird nun doch weiter verfolgt / vor Gericht gebracht"?

Es ist unwahrscheinlich, dass es in Bremen nur Ersttäter gibt, bzw. jeder nur einmal erwischt wird.

FlapSnac am :

Es gibt für solche Fälle das Staftbefehlsverfahren.

Ich verstehe warum es nicht genutzt wurde: Strafe auf das 10 bis 100-fache des Warenwertes festlegen (je nachdem wie profi-/amateurhaft der Versuch durchgezogen wurde) und gut ist es.
Dann lohnt sich der Diebstahl trotzdem nicht und die Strafe hat daher eine abschreckende Wirkung.

Aber schnell sollte es dann gehen, am besten innerhalb einer Woche.

Marko am :

Ohm man, wenn man wirtschaftlich an die Sache herangeht, hätte auch der NSU-Prozess nicht stattfinden dürfen, denn der hat bisher zwischen 40 und 60 Millionen Euro gekostet und ist aufgrund der vielen Revisionen ja noch nicht beendet.

Übrigens kann man für solche Verfahren das extra dafür geschaffene "Beschleunigte Verfahren" (§ 417 StPO) anwenden.

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