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Fallengelassenes Brötchen

Natürlich kann einem in einem SB-Geschäft immer mal etwas herunterfallen. Der Kunde übernimmt quasi die Rolle des Verkäufers und somit kann ihm immer mal etwas kaputtgehen und darum ist es eigentlich auch Usus, dass Kunden auf diese Weise demolierte Ware nicht ersetzen müssen.

Vor dem Brotregal ist jemandem ein Brötchen runtergefallen. Kann passieren. Ein Teil der Kunden hebt es auf, pustet einmal dagegen (BTW: Die "5-Sekunden-Regel" ist Quark, war mir auch so klar …) und steckt es zu den anderen in die Tüte. Ein anderer Teil der Kunden sucht einen Mitarbeiter auf und übergibt die heruntergefallene Backware. Auch okay. Ich sehe es persönlich zwar auch nicht so eng, kann aber verstehen, dass Leute nichts essen möchten, was auf (fremdem) Fußboden voller unbekannter Anhaftungen lag.

Die glücklicherweise wenigsten Kunden kicken ein heruntergefallenes Brötchen mit dem Fuß vor das nächste Regal und lassen es dort auf dem Boden liegen.

Salatthekenfrage

Flavia hatte eine Frage zu Salattheken:
Hallo Björn,

ich habe mal eine Frage.
Bei unserem REWE steht ganz vorn eine größere Selbstbedienungs-Salatbar.
Diese ist weder vom (unabhängigen) Bäcker, noch von den Kassierern einsehbar.

Ist das zulässig?

Da kann im Grunde doch auch mal jemand auf die Idee kommen Böses zu tun, "harmlos" wäre ein Durchfall-bewirkendes Medikament zuzugeben, die Möglichkeiten sind ja quasi unbegrenzt so.
Klar, ich nehme da einfach nichts von, dennoch interessiert mich, ob das so OK ist.
Nun:

Das Risiko besteht selbstverständlich. Bei solchen Theken halte ich aber eher das Risiko des allgemeinen "Angrabbelns" und "Beniesens" für größer, weshalb ich persönlich sie nicht mag und daher auch nicht bei unserer Modernisierung einplanen werde.

Rechtlich ist das übrigens nicht zu beanstanden. Letztendlich könnten böse Menschen auch verpackte Ware manipulieren (mit einer Spritze und Kanüle z.B.), wie es ja in der Vegangenheit im Rahmen von Erpressungen auch schon passiert ist.