Skip to content

"Gschmäckle"

Die Vertreterin von Papa Türk war bei mir im Laden. Wir plauderten über die Sorten und den vorhandenen Platz und irgendwann habe ich sie einfach mal auf dieses Thema angesprochen: "Dass da eine andere Rezeptur mit Molke genutzt wird, um die Pfandpflicht zu um gehen", sagte ich, "hinterlässt irgendwie ein Geschmäckle."

Ihre Antwort war der Hit: "Nee, die beiden Sorten schmecken genau gleich. Da merken Sie den Unterschied eigentlich gar nicht."

Hrhrhrhr … :-P

Oh, Papa… – Nummer 2

Worauf wollte ich eigentlich mit dem letzten Beitrag hinaus? Nun… Hier seht ihr zweimal das Produkt "Papa Shisha". Einmal in der klassischen 0,33l-Bierflasche, die ohnehin mit 8 Cent bepfandet ist, und einmal in der 330ml-Dose. Äh, Moment: Das ist eine 340g-Dose. Seit wann werden Getränke denn nach dem Gewicht verkauft?



Des Rätsels Lösung findet ihr in der Zutatenliste. In der klassischen Version (in der Flasche) wird das Produkt mit Wasser gemischt. In der Dosenvariante befindet sich das Getränk mit einer anderen Rezeptur. Da besteht Papa Shisha nämlich zu 51% aus Molke! Dadurch entfällt die Pfandpflicht, daraus ergibt sich die Angabe in Gramm (die 330ml stehen auf dem Bild nicht sichtbar dahinter noch in Klammern) und daraus ergeben sich auch andere Zahlen in der Nährwerttabelle. Die Molkenversion hat zum Beispiel 26% mehr Kalorien. Aber das nur am Rande.

Inkonsequent finde ich, dass beide Produkte unterschiedliche Zusammensetzungen haben. Für mich mutet das so an, als wenn der Dosenshishapapa (und vermutlich auch die anderen beiden Dosen-Versionen von "Papa Türk") einfach nur darum mit Molke produziert wird, um gezielt die Bepfandung zu umgehen. Das ist vielleicht mit dem Gesetz zu vereinbaren, aber ich persönlich finde solche Methoden schon sehr sonderbar. Wenn das Produkt nun generell aus Molke bestünde, also auch die Flaschenabfüllungen, wäre das "Gschmäckle" wohl gar nicht erst aufgekommen – aber so finde ich die Absicht dahinter schon recht eindeutig erkennbar…